Kinder Unterhalt und Kitagebühren

24. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mama2017
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinder Unterhalt und Kitagebühren

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Der Vater von meinem Kind hat es darauf angelegt gekündigt zu werden um nicht mehr "soviel" Geld fürs Kind zahlen zu müssennun verhaltensbedingte Kündigung!

Er hatte einen sehr guten Job, im Schnitt 2700-3700euro netto.

Einen Titel vom Jugendamt das er mir den Mindestunterhalt zahlen muss haben wir gemacht als er noch berufstätig war.

Nun zu meiner Frage. Wie sieht es jetzt mit der Kitabeteiligung(Krippe) aus?

Ich arbeite zwar, aber ich kann es definitiv nicht alles eine stemmen, und ich sehe es ehrlich gesagt auch nicht ein, daß er sich kündigen lässt um so weniger für sein Kind zahlen zu müssen

Vielen Dank im voraus für die Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zunächst bekoomt er ja Arneitslosen Geld.

Am Unterhalt wird sich dadurch erst mal nichts ändern.

Mit der Jugendamtsurkunde kannst du eine Vollstreckung/Pfändung veranlassen.

Wie alt ist das Kind?

edy

-- Editiert von edy am 25.07.2019 07:09

Signatur:

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#2
 Von 
Mama2017
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo...
Danke für die Antwort.
Sie ist 2jahre alt. Und wie sieht es wegen den anteiligen Krippenkosten aus?
Lg

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn diese nicht tituliert wurden, hast du ein Problem.

Du kannst den unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf mit Hilfe des Jugendamtes außergerichtlich einfordern oder gerichtlich durchsetzen. Wobei der Mehrbedarf bei Krippe immer noch strittig entschieden wird (also ob es überhaupt Mehrbedarf ist oder nicht).

Ansonsten bleibt dir nur der Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages nach § 90 SGB VIII .

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Mama2017):
Sie ist 2jahre alt. Und wie sieht es wegen den anteiligen Krippenkosten aus?


Er soll erstmal KU und Betreuungsunterhalt zahlen.

Dem Gesetz nach müsstest du bis zum 3.Geburtstag des Kindes gar nicht arbeiten.

Überlege ob du die Sache nicht anwaltlich regeln lässt.

edy

Signatur:

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#5
 Von 
Mama2017
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für Eure Antworten.

Ich hatte es schonmal versucht mit einem Anwalt den Unterhalt richtig zu berechnen bzw.damals Betreuungsunterhalt anzufordern,aber das hatte sich lang gezogen,da er ein Kredit nach dem anderen vorgelegt hatte.Und laut meiner damaligen Anwältin sollten auch alle Kredite anzurechnen sein.Ich hatte es dann abgebrochen weil ich mich voll und ganz auf das Kind konzentrieren wollte.

Nun wird er aber durch seine verhaltensbedingten Kündigung logischerweise weniger Geld bekommen(Alg1)und er ist jetzt schon am jammern das er damit nicht klar kommen wird(ob es stimmt ist eine andere Geschichte)

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32144 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Mama2017):
Nun wird er aber durch seine verhaltensbedingten Kündigung logischerweise weniger Geld bekommen(Alg1)
Bei solcher KÜndigung kommt von der Arbeitsagentur zunächst mal für 12 Wochen GAR KEIN Geld. Sondern die Sperrzeit läuft.
Nach den 12 Wochen erhält er das taggenau berechnete ALG.
Das sind dann 67% seines durchschnittlichen Netto-Lohnes des letzten Jahres.
Zitat (von Mama2017):
Einen Titel vom Jugendamt das er mir den Mindestunterhalt zahlen muss haben wir gemacht als er noch berufstätig war.
Der Titel ist noch gültig. Den Mindestunterhalt muss er zahlen.
Wenn er etwa nach der Sperrzeit ca. 2.100,- ALG bekäme, kann er den Mindestunterhalt locker bezahlen.

Ausgaben wie Kita-Gebühren, Windeln und sonstiges--- sind vom Unterhalt zu zahlen. Vom Kindesunterhalt beider Eltern. So wie bisher auch.
Dein Exmann hat nur weniger für sich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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