Kinder rausschmeisen und Unterhalt fordern

5. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
richardproeller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinder rausschmeisen und Unterhalt fordern

Hallo zusammen und sorry wegen der langen Story,

Vor 24 Jahren, im Alter von 24 Jahren bin ich mit einem kleinen Segelboot auf "Weltumsegelung" gegangen. In Venezuela angekommen lernte Ich ein junges Maedchen kennen, ein paar Jahre spaeter hatten wir 2 Toechter zusammen, verkauften Segelboot und kauften ein Haus und lebten einige Jahre in der Karibik bis unsere Toechter in die Schule gingen. Es waren sehr schlechte Zustaende was die Schulausbildung anbelangte und so dachten wir dass es vielleicht besser waere wenn unsere Toechter in Deutschland zur Schule gingen. Wir flogen gemeinsam nach DL meldeten beide Toechter in der Schule an und suchten eine Wohnung, was nicht funktionierte da meine damalige Frau (Venezuelanerin) allein mit beiden Toechtern niergends was bekahm und so wohnten Sie dann damals zusammen im Haus meines Bruders (ich zahlte 300Euro Miete) das ausserdem mein Vater bewohnt, waehrend ich versuchte in der Karibik das Haus zu verkaufen. Bis das soweit war hatte sich allerdings unsere eher schlechte Beziehung aufgeloest und wir hatten beide eine neue Beziehung angefangen. So kahm es dann bald zur Scheidung und meine ExFrau beantragte alleiniges Sorgerecht da ich Ja nicht da bin. Ich bezahlte seid 2006 monatlich 600 Euro an meine Exfrau Unterhalt fuer beide Toechter. Einkommen hatte ich zwar nicht, aber Geld vom Verkauf des Hauses. Davon bekahm meine ExFrau auch noch, von mir eher freiwillig, 30.000 Euro des Friedens wegen, da ich das Haus vor unserer Heirat kaufte.
Ein Unterhaltstietel wurde vom Gericht nicht erstellt da ich ja freiwillig mehr zahlte als die Tabelle forderte, und so wahrscheinlich der RA meiner ExFrau das besser nicht ausprobieren wollte.

Zusammen mit meiner jetzigen kolumbianischen Frau und unserem gemeinsammen Sohn versuchte ich erst, wieder in Deutschland Fuss zu fassen, um naeher bei meinen Toechtern zu sein. Leider scheiterte dieser Versuch aus allen moeglichen Gruenden,keine Arbeit, ohne Krankenversicherung, ohne Rentenversicherung, keine Wohnung und Gesundheitliche Umstaende veranlasten uns mit verbliebenem Geld vor ca.3 Jahren wieder ein altes Segelboot zu kaufen in dem wir z.zt in Kolumbien leben und das wir gerade in liebevoller Handarbeit herrichten um dessen unseren Wert aufzubessern.

Im April 2009 erfuhr Ich dann per Telefon, dass meine aeltere Tochter A (damals 16 Jahre) schon seid laengerem nicht mehr bei Ihrer Mutter, sondern anstatt dessen bei Ihrem Freund (und deren Eltern) wohnte. Eine finanzielle Unterstuetzung seitens Ihrer Mutter blieb aus und das obwohl ich bis dahin ja volle 600 Euro bezahlte. Da meine Tochter so nicht leben konnte und die Situation keine andere Wahl lies, reduzierte Ich die Zahlungen an Ihre Mutter und unterstuetzte fortan meine Tochter A direkt indem sie zuerst ueber meinen Vater Geld von mir bekahm und spaeter per Dauerauftrag auf ein eigerrichtettes Konto.
Als ploetzlich Probleme mit Ihrem Freund auftraten und Tochter A zu Ihrer Mutter zog, die zusammen mit ihrem jetzigen Lebenspartner in desen (fuer alle) zu kleine Wohnung lebten kahm es nach nicht ganz 2 Wochen zu handgreiflichkeiten mit Koerperverletzung seitens meiner Ex-Frau's Lebenspartners gegenueber meiner Tochter A.
Dieser meinte Abschliessend dass Sie in spaetestens 10 Minuten seine Wohnung zu verlassen habe und sich nie wieder hier blicken lassen solle. Ihre Mutter meinte dazu nur: "Es ist besser wenn Du jetzt gehst".
Tochter A hat daraufhin bei meinen Vater gewohnt und dann teilweise wieder bei Ihrem Freund. Ihre Mutter wollte nichts von Ihr wissen und selbst Ihre persoehnlichen Sachen konnte sie nicht aus der Wohnung holen. Ihr Computer den Ich ihr gekauft habe wurde Ihr enteignet weil der Lebenspartner Ihrer Mutter ihn noetiger hatte.
Zu diesem Zeitpunkt stellte ich alle Zahlungen an meine EX-Frau ein da ich nicht in finanzieller Lage war meine Tochter und meine Ex-Frau gemeinsam zu unterstuetzen und ausserdem klar war dass mein Geld an meine EX nicht dem eigentlichen Verwendungszweck zu kahm. Wie schon gesagt, Tochter A erhielt keinerlei finanzielle Unterstuetzung seitens Ihrer Mutter und selbst das Kindergeld wurde nicht an sie weitergegeben.

Im Juni 2010 kahm es dann zum Rausschmiss meiner juengeren Tochter B (damals 15 Jahre), die auch schon seit geraumer Zeit Schwierigkeiten mit dem Freund Ihrer Mutter hatte was schlussendlich kolabierte. Beide meiner Toechter wohnten nun bei meinem Vater ohne Unterstuetzung seitens Ihrer Mutter. Da mein Vater mit 78 Jahren nicht mehr in der Lage war den beiden jungen Maedchen mit Freundesclan parolle zu bieten, suchte man nach ein paar Wochen nach Unterbringungsmoeglichkeiten ueber das Jugendamt was allerdings nicht leicht war und schlieslich auch nur fuer kurze Zeit funktionierte.
Als im September 2010 meine Tochter A 18 Jahre alt wurde, konnte sie schlieslich eine eigene Wohnung mieten, die ich mit Hilfe meines Vaters (er leiht wenn noetig und ich zahle zurueck wenn moeglich) bezahle, mit der Idee dass dort beide meiner Toechter wohnen koennen , so war das auch vom Jugendamt empfholen worden.
Leider hat das in der Praxis nicht funktioniert. Nachdem meine juengere Tochter B zusammen mit Ihrem Freund in die neue Wohnung einzog wechselten Sie als erstes Ihr Zimmerschloss und liessen sich von meiner aelteren Tochter A (die ja die Verantwortung ueber die Wohnung trug) nichts sagen. So z.B. heizten Sie das Zimmer mit einem Stromfressenden Heizluefter was angeblich die Stromkosten fuer diesen Monat um 300 Euro erhoete. Als deshalb und aus vielen anderen Gruenden, meine Tochter A den Freund Ihre Schwester nicht mehr in die Wohnung lassen wollte kahm es dann zum Streit in dem zuerst die Nachbarschaft und dann schliesslich auch die Polizei sich einschaltete. Die Polizei bestaerkte meine Tochter A in der Tatsache dass Sie den Freund nicht hereinlassen solle Ihre Schwester jedoch schon und dass am naechsten Tag versucht wird das ganze zu Regeln. Als die Polizei fort war packte meine Juengere Tochter B ein paar fuer sie wichtige Sachen ein (Klamotten,Glaetteisen fuer die Haare, Zahnbuerse Schampoo und so Zeug) und verliess die Wohnung. Meine aeltere Tochter A versuchte Sie daran zu hindern, was Ihr aber nicht gelang und rief deshalb sofort die Polizei an.
Die Polizei griff kurz darauf meine Tochter B zusammen mit ihrem Freund am Bahnhof auf und sorgten dann fuer die sofortige Aufnahme in einem Jugendheim, in dem Sie sich zur Zeit befindet.

Nun bekahm mein Vater (ich war dort bis Dez 2010 gemeldet) letztlich einen Brief fuer mich vom Rechtsanwalt meiner Ex, in dem er die Rueckzahlung der nicht geleisteten Unterhaltszahlung in Hohe von ca 5000 Euro fordert.
Dabei wird natuerlich auf die Zahlungen die ich an meine Tochter A direckt geleistet habe nicht eingegangen und ausserdem wird fuer diese Rueckzahlung gefordert fuer einen Zeitraum bei dem Sie schon lange nicht mehr bei Ihrer Mutter wohnte sondern bei Ihrem Freund.
Ihr Rechtsanwalt hat Prozesskostenhilfe beantragt und auch erhalten und mein Bruder hat mit einem befreundeten Anwalt darueber gesprochen und Ihn "dummerweise" ohne mein Mitwissen auch gleich mit dem Fall beauftragt.
Dieser meint nun, Ich muesse bezahlen und PKH werde ich nie bekommen, schon deshalb nicht weil ja meine Ex schon PKH erhaelt und da ich noch ca 2000 Euro als Aktien bei einer deutschen Bank habe (die eigentlich schon meinem Vater gehoeren) muesste erst alles aufgebraucht werden was ich noch habe. Er wollte versuchen auf einem Vergleich die Sache mit 2000 oder 2500 Euro abzuschliessen.

Ich habe kein festes Einkommen sondern wir verdienen unseren Lebensunterhalt mit der gelegentlichen Mitnahme von Touristen und leben hier von durchschnitlich 300 Euro im Monat.
Ich bin der Meinung den Umstaenden entsprechend alles zu tun was vor Ort moeglich ist um zu Geld zu kommen aber der Anwalt schreibt etwas von taeglicher Bewerbung die ich nachzuweisen haette. Aber selbst wenn ich hier Arbeit finden wuerde dann nur zum ublichen Lohn von 200 Euro im Monat und selbst das ist mir hier rechtlich verboten da ich nur "Tourist" bin.

Ich habe beim besten Willen keine Idee wie ich die geforderten Summen bereitstellen koennte. Immerhin bezahle ich ja schon die Miete meiner Tochter's Wohnung die sonst wohl auf der Strasse leben muesste.
Wir haben auch keine Lebensversicherung oder sonstige Altersvorsorge und deshalb kann ich es nicht verstehen dass ich zur Bezahlung dieser Forderungen herangezogen werden kann da uns sonst keinerlei Sicherheitspolster mehr bleibt und Sozialhilfe gibt es hier fuer mich und meine Familie nicht.

Meine Tochter A findet es auch frech von Ihrer Mutter diese Forderungen gegen mich zu stellen da Sie von Ihr nie was erhielt bis auf 2 Monate wo Ihr zumindest das Kindergeld uebergeben wurde. Eigentlich koente meine Tochter A wahrscheinlich auch gegen Ihre Mutter ihren Unterhaltsanspruch einklagen aber erstens weiss ich nicht ob da was rauskommt (ExFrau lebt zusammen mit erfolgreichem Harz4 Empfaeger, einer der weis auf anderer Kosten zu leben) und zweitens bin ich mir nicht sicher ob ich meiner Tochter raten soll gegen ihre eigene Mutter zu klagen.
Eine weitere Befuerchtung ist, dass meine Ex nach erfogreicher "Abzocke" (sollte ich irgendwie bezahlen) sofort zum Jugendamt gehen wuerde um Ihre Tochter wieder nach "Hause" zu holen und dann weiter abzocken kann wahrend meine Tochter B nur noch mehr darunter zu leiden haette und wohl auch noch ganz versaut wird und nur als Spielball verwendet wird anstatt Liebe zu spueren.

Ist es meiner ExFrau wirklich moeglich trotz Ihres Verschuldens auf unterlassene Erziehungspflicht und meiner eher aussergewoehnlichen Situation unser Leben und das Leben unserer Toechter zu zerstoeren indem ich selbst letztes Erspartes rausruecken muss?
Muss ich bei einer moeglichen Verhandlung nach DL kommen? ich frage deshalb da ich seid ca 1 Jahr starke Schmerzen in der Hueftgegend habe, was sich jetzt bei einer ausfuehrlichen Untersuchung als Bandscheibenvorfall herausstellte. Es ist mir nicht moeglich fuer laeger zu sitzen ohne starke Schmerzen und Kraempfe im Fuss, ich weiss daher nicht wie ich zu einer moeglichen Verhandlung nach Deutschland kommen koennte, da 10 Stunden Flug unmoeglich zu ertragen waeren.

So ein grosses Dankeschoen an alle die mich bis hier begleitet haben und nicht schon eingeschlafen sind!

Ich wuerde mich ueber jeden Rat freuen der meiner Situation Aussicht verschaft.

Besten Dank und liebe Gruesse

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-- Editiert am 05.04.2011 00:59

-- Editiert am 05.04.2011 01:01

-- Editiert am 05.04.2011 04:14

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

was ein Text. Viel drumherum, was nicht relevant ist.

Du hast den Fehler gemacht, dass Du den Unterhalt an das minderjährige Kind gezahlt hast. Der Unterhalt hätte aber an die KM geleistet werden müssen. Ihr obliegt die Verwendung des Geldes. Erst ab Volljährigkeit des Kindes kannst Du direkt an das Kind zahlen.

Da hier wohl kein Titel besteht, kann m.M.n. der Unterhalt rückwirkend nicht gefordert werden.

LG nero

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#3
 Von 
richardproeller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer die Antworten,

Es handelt sich um meine mittlerweise volljahrige Tochter A die noch in einer ersten Schulausbildung steckt und deshalb auch Anspruch auf Unterhalt seitens Ihrer Mutter hat.
Meine minderjahrige Tochter klaagt zusammen mit ihrer Mutter gegen mich. (Zumindest laut Schreiben v. RA)

Da ich ja in DL keinen Aufenthalt und Wohnsitz mehr habe, was waere wenn deshalb mein Vater die Schreiben vom Gericht mit "Unbekannt Verzogen" oder sowas zurueck schickt.
Wird mir dann in Abwesenheit der Prozess gemacht?
Duerfte Ich dann nie wieder nach DL?

Liebe Gruesse und besten Dank fuer alle Antworten

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Die dt. JVA müssten demnach voller nichtzahlender Kindsväter sein, denn angeblich zahlt jeder 2. unterhaltspflichtige Vater nicht.



Eher umgekehrt. Wer in der JVA einsitzt, zahlt, bzw. dessen dortiger Verdienst wird gepfändet.

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

mal OT

quote:
denn angeblich zahlt jeder 2. unterhaltspflichtige Vater nicht.


Wer setzt denn so einen Schwachsinn in die Welt?

50% aller unterhaltspflichtiger Vater entziehen sich also ihrer Unterhaltspflicht. Ne Ne....

Nach Gutachten des Bundesministeriums der Justiz, kommen ca. 10% der unterhaltspflichtigen Väter nicht ihrer Plicht nach. Auf Seiten der Mütter sind es allerdings ca. 60%

OT ende

LG nero

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