Kinder- und Elterngeld bei Bereitschaftspflege

20. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
mrscohen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinder- und Elterngeld bei Bereitschaftspflege

Guten Abend!

Wie verhält es sich mit Unterhalt, Kinder- und Elterngeld während einer Bereitschaftspflege? Fallen die gänzlich weg, wenn das Kind (vorläufig) nicht im Haushalt der Mutter/den Eltern lebt?
Oder muss das Kindergeld dann an die Bereitschaftspflege gezahlt werden?
Die Vermögenssorge liegt bei der leiblichen Mutter.

MFG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2797 Beiträge, 919x hilfreich)

Das Kindergeld ist als Mindestkostenbeitrag an das Jugendamt zu zahlen. (§ 94 Abs.3 SGB VIII)

Anspruch auf Elterngeld hat, wer (...) mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, (...) dieses Kind selbst betreut und erzieht. (§ 1 Abs.1 BEEG) Nach meiner Kenntnis werden die Elterngeldzahlungen bei vollstationären SGB VIII Leistungen eingestellt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Das ist auch meine Erfahrung. Die einzige Frage ist, wann "dauerhaft" extern untergebracht ist. Das scheint hier ja aber der Fall zu sein, wenn man sich die andere Anfrage ansieht.

wirdwerden

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