Hi!
Der Kinderbonus steht mir ja als Unterhaltspflichtiger zur hälfte zu .
Nur habe ich ich bis heute kein Infomation vom AFSD bekommen !
Das AFSD (Verden) meint das Sie mich nicht informieren müssen . Es war ja in den Medien,sagte man mir .
Und die Zeit wäre nun verstrichen !
Nun arbeite ich in Vollzeit und länger und tschaue kaum mal in die Glotze .
Sonst bekommte man ja auch Informationen wenn man mehr zahlen soll .
Man hätte mich doch eigentlich informieren müssen oder nicht ?
Mein Kollege hat ein Schreiben bekommen (Bremen).
Ich möchte nun nächsten Monat den Anteil einbehalten . Kann ich das machen ?
Kinderbonus keine Info vom Amt für Soziale Dienste
3. Dezember 2020
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Frage vom 3. Dezember 2020 | 19:36
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbonus keine Info vom Amt für Soziale Dienste
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 19:47
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
extra informieren muss man dich m.E. nicht.
edy
#2
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 20:07
Von
Status: Praktikant (662 Beiträge, 72x hilfreich)
Man hätte dich nicht extra informieren müssen.Wie alt ist denn das Kind? Bei Minderjährigen hättest du im September 100 abziehen können und im Oktober 50
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 20:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan hätte dich nicht extra informieren müssen.Wie alt ist denn das Kind? Bei Minderjährigen hättest du im September 100 abziehen können und im Oktober 50 :
Mein Sohn ist 15 Jahre alt !
#4
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 20:21
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatMan hätte dich nicht extra informieren müssen.Wie alt ist denn das Kind? Bei Minderjährigen hättest du im September 100 abziehen können und im Oktober 50 :
Mein Sohn ist 15 Jahre alt !
Wenn man was zurück bekommen kann,bekommt man keine Info und wenn man mehr zahlen darf natürlich sofort ! Was soll sowas ????
Ist man als Unterhaltspflichtiger immer der Blöde ?
Als wenn man nicht schon genug zahlen tut :-(
#5
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 20:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatMan hätte dich nicht extra informieren müssen.Wie alt ist denn das Kind? Bei Minderjährigen hättest du im September 100 abziehen können und im Oktober 50 :
Mein Sohn ist 15 Jahre alt !
Wenn man was zurück bekommen kann,bekommt man keine Info und wenn man mehr zahlen darf natürlich sofort ! Was soll sowas ????
Ist man als Unterhaltspflichtiger immer der Blöde ?
Als wenn man nicht schon genug zahlen tut :-(
Zitat:Zitat:ZitatMan hätte dich nicht extra informieren müssen.Wie alt ist denn das Kind? Bei Minderjährigen hättest du im September 100 abziehen können und im Oktober 50 :
Mein Sohn ist 15 Jahre alt !
Wenn man was zurück bekommen kann,bekommt man keine Info und wenn man mehr zahlen darf natürlich sofort ! Was soll sowas ????
Ist man als Unterhaltspflichtiger immer der Blöde ?
Als wenn man nicht schon genug zahlen tut :-(
Zitat:Zitat:ZitatMan hätte dich nicht extra informieren müssen.Wie alt ist denn das Kind? Bei Minderjährigen hättest du im September 100 abziehen können und im Oktober 50 :
Mein Sohn ist 15 Jahre alt !
Wenn man was zurück bekommen kann,bekommt man keine Info und wenn man mehr zahlen darf natürlich sofort ! Was soll sowas ????
Ist man als Unterhaltspflichtiger immer der Blöde ?
Als wenn man nicht schon genug zahlen tut :-(
Ich darf doch ohne was schriftliches vom AFSD nicht an der Zahlung ändern !!!!
Das habe im gefunden dazu !!
Der Unterschied ist allerdings, dass ein titulierter Unterhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen Betrag festgeschrieben ist und sich nicht automatisch dynamisch nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt, bis er abgeändert wird. Daran ändert auch die Auszahlung des Kinderbonus nichts.
Also muss man mich doch um Einverständnis fragen !
Zitat:Zitat:ZitatMan hätte dich nicht extra informieren müssen.Wie alt ist denn das Kind? Bei Minderjährigen hättest du im September 100 abziehen können und im Oktober 50 :
Mein Sohn ist 15 Jahre alt !
Wenn man was zurück bekommen kann,bekommt man keine Info und wenn man mehr zahlen darf natürlich sofort ! Was soll sowas ????
Ist man als Unterhaltspflichtiger immer der Blöde ?
Als wenn man nicht schon genug zahlen tut :-(
ich darf doch garnichts am Monatlichen Unterhalt kürzen ohne das ich was Schriftliches vom AFSD bekomme !
Das habe ich dazu gefunden :
Der Unterschied ist allerdings, dass ein titulierter Unterhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen Betrag festgeschrieben ist und sich nicht automatisch dynamisch nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt, bis er abgeändert wird. Daran ändert auch die Auszahlung des Kinderbonus nichts.
Also hätte man mich doch Anschreiben müssen und fragen müssen ob ich darauf verzichte !
#6
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 21:27
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 20x hilfreich)
Hallo,
zahlst Du den Mindestunterhalt für einen 15 Jährigen oder bezieht die Mutter sogar Unterhaltsvorschuss? Sofern der Mindestunterhalt nicht geleistet wird, profitiert man(n) auch nicht vom Bonus.
Sirko
#7
Antwort vom 4. Dezember 2020 | 09:10
Von
Status: Student (2798 Beiträge, 919x hilfreich)
Unter bestimmten Voraussetzungen, ja.ZitatDer Kinderbonus steht mir ja als Unterhaltspflichtiger zur hälfte zu . :
Da haben sie Recht.ZitatDas AFSD (Verden) meint das Sie mich nicht informieren müssen . :
Damit theoretisch auch.ZitatUnd die Zeit wäre nun verstrichen ! :
Das wurde sehr unterschiedlich gehandhabt, beides ist in Ordnung.ZitatMein Kollege hat ein Schreiben bekommen (Bremen). :
Klar, du kannst machen was du willst. Welche Konsequenzen dein Handeln hat, das hängt davon ab, wie es der Unterhaltsgläubiger bewertet.ZitatIch möchte nun nächsten Monat den Anteil einbehalten . Kann ich das machen ? :
Nö, man muss sich nur um seine Angelegenheiten kümmern. Selbstverständlich kümmert sich ein Gläubiger in der Regel nicht von sich aus um eine Herabsetzung. Unterhaltszahlungen sind keine behördlichen Angelegenheiten, sondern zivilrechtliche.ZitatWenn man was zurück bekommen kann,bekommt man keine Info und wenn man mehr zahlen darf natürlich sofort ! Was soll sowas ???? :
Ist man als Unterhaltspflichtiger immer der Blöde ?
Es ist auch aus der Sachverhaltsschilderung nicht erkennbar wie viel Unterhalt gezahlt wird und ob du zur Anrechnung überhaupt berechtigt gewesen wärst.
Falls ja, könntest du noch Glück haben. Ein paar tiefer gehende rechtliche Hinweise findest du z.B. hier.
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