Kinderfreibetrag- Kind in Ausbildung

3. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)
Kinderfreibetrag- Kind in Ausbildung

hallo mal wieder!

Der Sohn meines Mannes (17) hat im September eine Ausbildung begonnen (habe hierzu in einem anderen Thema schon Fragen zum Unterhalt gestellt).

Nun ist mir durch den Kopf gegangen, wie es denn jetzt aussieht mit dem 0,5 Kinderfreibetrag auf unseren Steuerkarten? Fällt der dann weg?

Ich frage deshalb, weil wir ihn für 2007 schon nicht mehr drauf hatten, weil wir alle 3 Jahre eine steuerliche Lebensbescheinigung abgeben müssen, um den Freibetrag zu erhalten. Nun haben wir dies für 2007 nicht getan, da unser Steuerberater sagte, das kann man beim Jahresausgleich mit angeben. (eine Rennerei weniger)

Bevor wir aber jetzt zur Steuerkartenstelle gehen (wegen Klassenwechsel) wollte ich das nur wissen. Leider haben wir noch nicht einmal schriftlich, welche Ausbildung und wie lange.

vielen dank

beijing

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Danke Eugenie!

Trotzdem die Frage, ob das Kind ab Ausbildungsbeginn noch auf der Steuerkarte erscheint.

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

beijing

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Ein Kind erscheint auf der Steuerkarte, wenn Du anrecht auf Kindergeld hast. Dies ist bei unter 18 jährigen immer gegeben. Warum die den Freibetrag gestrichen haben ist mir ein Rätsel. Das Einwohnermeldeamt ist für die Eintragung zuständig, die sollten wissen ob das Kind noch lebt.

Wenn er nächstes jahr 18 wird, ist während der Ausbildung sein Einkommen relevant.

In diesem Zusammenhang:

Was soll bitte eine steuerliche Lebensbescheinigung sein?

Der Freibetrag ansich hat nur noch eine geringe Auswirkung auf das Gehaltsnetto, da er nur noch die Kirchensteuer und den Soli tangiert. Insofern gebe ich eurem Berater recht, dass sich der gang eigentlich nicht lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

danke Becksgold!

Für den halben Kinderfreibetrag müssen wir wie schon geschrieben alle 3 Jahre eine steuerliche Lebensbescheinigung bringen.
Es liegt daran, dass wir in Berlin und das Kind in Brandenburg wohnt.
Als der Freibetrag 2000 das erste Mal gestrichen wusste mein Mann nocht nicht einmal, dass seine Ex mit dem Kind verzogen war.

Damals war der halbe Kinderfreibetrag für mich jedoch insoweit wichtig, dass ich dadurch beim Arbeitsamt den höheren Leistungssatz bekam. Eigene eingetragene Kinder hatten wir damals noch nicht.

beijing

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Beijing,

von einer "steuerlichen Lebensbescheinigung" habe ich noch nie etwas gehört. Was verbirgt sich dahinter?
Anderenfalls muß ich euch sagen das es besser ist das kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist! Ist ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, ist man verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung (bis zum 31.05. des Folgejahres) abzugeben. Was natürlich als Einkommen, beim Barunterhaltspflichtigen angerechnet wird. Daher mein Tip, last die Eintragung der Freibeträge sein, holt Euch mit der Einkommenssteuererklärung das zurück, was Euch zusteht! Der Kinderfreibetragt wirkt sich wirklich erst mit der Steuererklärung aus! Und noch ein Tip.
Ihr seit zur Auskunft über "seine" Einkommen nur alle zwei Jahre verpflichtet und dann nur über einen Zeitraum von einem Jahr, und wenn man es geschickt anstellt kann man eine mögliche Einkommenssteuerrückerstattung außerhalb des Auskunftszeitraumes erhalten und keiner erfährt etwas davon! Da man, wenn keine Freibeträge eingetragen sind, zwei Jahre Zeit hat, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Gruß,
WilPa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die die Behörde die die Steuerkarte ausstellt keine hellseherischen Fähigkeiten hat und auch keinen Zugriff auf die Daten anderer Gemeinden oder Bundesländer, wird für die Eintragung eines KFB eine steuerliche Lebensbescheinigung gefordert.

Die steuerliche Lebensbescheinigung wird auf Antrag von der gemeinde am Hauptwohnsitz des Kindes ausgestellt.

Ich schließe mich aber an, dass der KFB beim Lohn nur geringe Auswirkungen hat. Es reicht, wenn man den dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt. Dann fällt die Erstattung etwas höher aus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Danke nochmals für Eure Antworten.

Aber, wir haben ja selber 2 Kinder. 2000 und 2004 geboren, da haben wir doch eh die Kinderfreibeträge schon drauf.

Ich wollte doch nur wissen, wie das dann mit der Ausbildung ist. Das muss ich doch dann sicher beim Steuerausgleich mit angeben oder? Dass er dann wegfällt, die 0,5 für den Sohn.

wie gesagt, er hat im September eine Ausbildung begonnen.
Dann hätten wir also bis August 2,5 KF und ab September nur noch 2,0 ???

und da ich ALG2 bekomme und mein Mann arbeiten geht, müssen wir eh einen Steuerausgleich machen und das schon seit Jahren.

Haben ja dadurch (Klassen 4+4) immer super wider bekommen. Nun meldet sich aber Hartz da auch noch zu Wort. Und deshalb ändern wir jetzt die Steuerklassen. Hoffe, dass ich dann auch aus ALG2 rausfalle.

beijing

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen