Kinderfreibetrag?

4. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
simon1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kinderfreibetrag?

Hallo liebe Foren-Gemeinde!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im Familienrechts-Forum richtig bin oder ob meine Frage ins Steurrechts-Forum gehört. Also verzeiht mir, falls ich falsch bin :) .

Ich habe eine 5-jährige Tochter. Von der Kindesmutter habe ich mich leider im Streit getrennt. Das war schon vor Bekanntwerden der Schwangerschaft. Unser Verhältnis ist auch bis heute eher kühl. Wir können miteinander reden ohne Vorwürfe, dem Kind zuliebe, aber einen "Gefallen" kann ich von ihr nicht erwarten.

Ich habe die Vaterschaft nach der Geburt meiner Tochter direkt anerkannt und zahle seitdem Unterhalt. Allerdings habe ich keinen Kinderfreibetrag auf meiner Steuerkarte stehen. Man sagte mir damals, dass ich für die Eintragung des Kinderfreibetrages die Geburtsurkunde meiner Tochter bräuchte. Die Kindesmutter weigerte sich schon damals mir diese für die Eintragung herauszugeben. Da ich ohnehin nicht so viel verdient habe, dass der Kinderfreibetrag wirklich lohnenswert gewesen wäre, habe ich die Sache auf sich beruhen lassen.

Ab Januar 2012 steigt mein Gehalt allerdings enorm, sodass sich ein Kinderfreibetrag sehr wohl lohnen würde. Also bat ich die Kindesmutter nochmals um Überlassung der Geburtsurkunde, nur um den Freibetrag eintragen zu lassen. Sie weigert sich. Wie gesagt, das Verhältnis ist nicht das Beste zwischen uns. Ich habe keine Kopie der Geburtsurkunde vorliegen, auch keine Unterlagen bezüglich der Vaterschaftsanerkennung (ob das so korrekt ist weiß ich nicht; ich war damals noch sehr jung und unerfahren). Ich habe also nichts, womit ich beweisen könnte, dass ich offiziell als Vater dieses Kindes eingetragen bin. Ich habe lediglich Schreiben des Jugendamts bezüglich der Beistandschaft vorliegen, aber das ist wohl hierfür irellevant.

Meine Frage: Habe ich irgendwie die Möglichkeit, doch den Kinderfreibetrag eintragen zu lassen? Kann ich mir ohne Zustimmung der Mutter eine Kopie der Geburtsurkunde meiner Tochter aushändigen lassen, vom Jugendamt oder dem Einwohnermeldeamt?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Simon

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38267 Beiträge, 13965x hilfreich)

Bei berechtigtem Interesse kannst Du eine Geburtsurkunde direkt vom Standesamt bekommen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(741 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich hätte mich ebenfalls geweigert, Ihnen die Geburtsurkunde zu geben.
Die Mutter ist selbstverständlich nicht verpflichtet Ihnen ihr Eigentum zu überlassen.
Vor allem nicht, wenn es so unnötig ist.

Auf dem Standesamt der Stadt, in welcher Ihre Tochter geboren wurde, können Sie selbst eine bestellen.
Sorgerecht ist dazu nicht notwendig.
Kostenpunkt:knappe 10 €.

Fürs Finanzamt brauchen Sie allerdings eine Lebensbescheinigung.
Die bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in welcher Ihre Tochter lebt.
Auch ohne Sorgerecht.

Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass sich der halbe Kinderfreibetrag nicht wirklich lohnt.
Auch bei sehr viel höherem Gehalt wirkt er sich nur auf den Solidarzuschlag aus. Bei einem Brutto von 3000 € ca. 20 € im Monat.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38267 Beiträge, 13965x hilfreich)

Meine Güte, Besserweiß, er weiß doch einfach nicht, wie es geht. Und ich denke mal, dass rund 250 € im Jahr schon gewisse Bemühungen wert sind. Also nix, mit es lohnt sich nicht.

Und er wollte die Geburtsurkunde doch nur ausgeliehen haben. Kann doch nicht sein, dass man einerseits Unterhalt kassiert, aber andererseits jede Mitwirkung beim Reduzieren der Lasten verweigert.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(741 Beiträge, 246x hilfreich)

Wenn ich mit jemandem zerstritten bin, muß ich mich halt selbst kümmern.
Eine Geburtsurkunde hat ja nun wirklich nichts mit "Reduzierung von Lasten" zu tun.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38267 Beiträge, 13965x hilfreich)

Nu, man verkehrt doch kühl miteinander. Nur, wir wissen ja nicht, was sich die Mutter so gutschreiben läßt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(741 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Das ist so antürlich falsch.
Wenn er es ganz darauf anlegt, kann er sich den Herausgabeanspruch auf die Urkunde sogar gerichtlich titulieren lassen und den Anspruch dann auch durch einen Gerichtsvollzieher umsetzen lassen.




Im RL weißt der Richter daraufhin, dass man für wenig Geld eine beglaubigte Kopie problemlos meist sogar übers Internet bestellen kann.

Das Exemplar der Mutter ist ihr Eigentum, darüber kann sich ein Richter so mir nix Dir nix sich nicht drüber hinwegsetzen.

Anders wäre es nur, wenn die Eltern verheiratet waren.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
simon1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.

Ich zahle derzeit monatlich 225 € monatlich an Kindesunterhalt bei einem Bruttoeinkommen von 2.200 € (Steuerklasse I). Ab Januar werde ich Brutto 3.400 € verdienen und 257 € Unterhalt zahlen. 100%ig weiß ich nicht, wieviel mir der 0,5 Kinderfreibetrag bringen wird, aber die Lohnbuchhalterin meiner Firma hat mich darauf hingewiesen, dass es sich aufs Jahr gerechnet schon lohnen würde mit meinem neuen Einkommen. Und ich sehe keinen Grund, warum ich es dann nicht machen sollte.

Ob die Kindesmutter zur Herausgabe der Geburtsurkunde verpflichtet ist spielt nichtmal sooo die Rolle. Denn selbst wenn ich könnte, ich würde nicht klagen wegen dieser Sache. Ich möchte einfach nur weiteren Stress mit ihr vermeiden. Ich habe sie höflich gefragt, ob sie mir die Geburtsurkunde für die Eintragung des Freibetrages ausleihen möchte, sie weigert sich. Ist nicht schön, aber so ist das. Ihre Entscheidung. Ich kann und will sie nicht "zwingen" (wenn ich könnte), solange ich auf anderem Wege an eine Kopie der Geburtsurkunde komme. Und das scheint ja so zu sein. Auch ohne ihr Einverständnis.

Vielen Dank nochmal!



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