Kinderfreibetrag übertragen?

18. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Timmi11
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 51x hilfreich)
Kinderfreibetrag übertragen?

Hi!

Ich habe eine nichteheliche Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt. Ich zahle Unterhalt für meine Tochter. Die Mutter lebt von ALG II.

Kann ich den vollen Kinderfreibetrag für mich beantragen? So wie ich das sehe, nutzt die Mutter "ihren" Freibetrag wegen Erwerbslosigkeit ja nicht....

Falls ja, kann ich den Freibetrag auch rückwirkend beantragen? Die Steuererklärung 2004 ist schon erledigt....Widerspruchsfrist abgelaufen...


Gibt es sonst irgendwelche Freibeträge o.ä., die mir erst auf Antrag gewährt werden?



Danke!

Grüße

Timmi

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Na, die Frage, ob du dies auch rückwirkend beantragen kannst, hast du dir ja schon selbst beantwortet. Das geht natürlich nicht für eine Steuererklärung, die schon längst abgehakt ist.

Ansonsten kannst du künftig den halben Kinderfreibetrag auf deiner Karte eintragen lassen.
Ist die Mutter damit einverstanden, kannst du auch den vollen Freibetrag in Anspruch nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Das heißt man kann nicht einfach zum Amt gehen und sagen das die Exfrau arbeitslos ist und das volle oder bei mir 2 Kinder eintragen lassen ?

Muß man Exe fragen ? Muß die dann eine schriftliche Einverständnisserklärung aushändigen oder wie funktioniert das ?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tigerbaby
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

wem steht denn eigentlich dieser Freibetrag zu? Jedem Vater? Oder jedem Vater mit Sorgerecht?

Bekommt jeder Vater den halben Freibetrag eigentlich automatisch?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47421 Beiträge, 16789x hilfreich)

Den vollen Kinderfreibetrag erhälst Du nur, wenn die Mutter ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllt.

Durch die Erziehung und Betreuung des Kindes erfüllt sie aber ihre Unterhaltsplicht, daher steht Dir nur der halbe Kinderfreibetrag zu.

Der Kinderfreibetrag steht jedem Elternteil zu Hälfte zu, unabhängig vom Sorgerecht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neugiernase
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Vor und nach Scheidung:

Mutter erfüllt ihre Unterhaltspflicht, ist nicht berufstätig und stimmt der Übertragung der vollen Kinderfreiberäge auf den Vater zu.

Kann das Finanzamt dies ablehnen?

-----------------
"Besten Dank"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mamisuchthilfe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

darum geht es auch bei mir,
wenn es schon unabhängig vom sorgerecht ist, :bang: wer kinderfreibeträge bekommt, :kotz:
ist es dann wenigstens abhängig davon ob man seiner unterhaltspflicht nachkommt,
der vater meiner tochter
kein sorgerecht,
und zahlt nicht, :kotz: :kotz:
hat aber scheinbar einen halben kinderfreibetrag auf seiner lohnsteurkarte, da ich auch nur über einen halben verfüge.
über antwort wäre ich sehr dankbar

lg.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Ich kenne ein Päarchen, die Beiden wohnen zwar zusammen, sind aber nicht verheiratet, die haben, mit schriftlichem Einverständnis des anderen Partners, den halben Freibetrag dem Anderen übertragen. Ist aber schon ein paar Jahre her.

Also, versuch mach kluch!

;)






-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sml38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Also habe eben mit dem Finanzamt telefoniert. Das mit der Übertragung funktioniert nicht so ohne weiteres.
Unser Fall: 2 Kinder leben beim Vater - Mutter ist abeitslos und bekommt Hartz IV - Vater und Mutter haben je ein Kinderfreibetrag - Mutter braucht ihn ja eh nicht und wäre einverstanden den Freibetrag zu überschreiben - Finanzamt sagt aber, das dies nur dann möglich wäre, wenn Mutter berufstätig wäre und keinen Unterhalt an die Kinder zahlen würde - nur dann könne der Freibetrag überschrieben werden - Mutter ist aber wie erwähnt arbeitslos und Hartz IV Empfängerin und braucht dadurch keinen Unterhalt zu zahlen - deswegen kann der von ihr eh nicht genutzte Freibetrag nicht umgeschrieben werden (ist zwar völlig unlogisch, aber das sind Gesetze ja so manches mal) - also nur wenn die Mutter "böse" wäre und den Unterhalt nicht zahlen würde obwohl sie es könnte, dann wäre eine Umschreibung möglich - so die Aussage des Finanzamtes in Oranienburg - falls diese Infos nicht korrekt ist, dann würde ich mich über eine Korrektur sehr freuen, aber bitte mit präzisen Infos wo und wie man das doch durchboxen kann.

Vielen Dank
sml38

-- Editiert am 06.10.2009 16:23

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
ist es dann wenigstens abhängig davon ob man seiner unterhaltspflicht nachkommt,


Ja, ist es. Nur wenn mindestens 75% vom Mindestunterhalt geleistet werden, hat der barunterhaltspflichtige Elternteil Anspruch auf den Kinderfreibetrag.

Übertragen werden kann der hälftige Kinderfeibetrag nicht, da auch bei Erwerbslosigkeit des Betreuungselternteils immer der Unterhalt in Form von Betreuung erbracht wird.

Es sei die Frage erlaubt, erhofft sich der Themenstarter, und und auch einige andere User, durch eine mögliche Übertragung? Plötzlichen Reichtum? Dieser würde wohl ausbleiben.

Ich empfehle hier mal einen Online-Brutto-Netto-Rechner zu verwenden. Der Positivausschlag ist minimal.

Vielmehr sollte man sich Gedanken machen was passiert, wenn die FDP den höheren Kinderfreibetrag in den Koalitionsverhandlungen durchbringt und nicht an die mittelbare Kopplung des Kindesunterhalts gedacht wird.

In dem Fall würde der Mindestunterhalt in allen Altersgruppen um ca. 135€ steigen.

Kann das gewollt sein?

LG Nero

LG Nero

I

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1x Hilfreiche Antwort

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