Kindergarten - Jugendamt

7. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.11.2020 16:45:35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindergarten - Jugendamt

Hallo!

Ich möchte meinen Sohne derzeit NICHT in den Kindergarten geben, da die Infektionszahlen stetig zunehmen und bei uns in der Region die R-Werte überall deutlich über 50 liegen. Da ich und meine Familie zudem zur Risikogruppe gehören, sehe ich das Risiko als deutlich zu hoch an.

Da unser Kind jedoch besondere Förderung benötigt, ist es ein von der Region bezahlter Förderkindergarten und dieser erwartet Anwesenheit des Kindes. Schicken wir unser Kind jetzt nicht hin, wird dieser das Jugendamt informieren wegen Kindeswohlgefährdung.

Mich traf der Schock! Ist das gerechtfertigt, muss ich mir das bieten lassen oder kann ich dem Besuch des Jugendamtes gelassen entegegensehen? Natürlich habe ich derzeit große Angst vor dem Jugendamt, man hat diesbezüglich leider schon die wildesten Geschichten gelesen. :(

Was kann ich nur tun? Anwalt nehmen? :(

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35478 Beiträge, 6039x hilfreich)

Zitat (von Innigid):
Was kann ich nur tun?
Zunächst mal den Wortlaut der schockierenden Mitteilung des KiGa hier lesbar machen.
Zitat (von Innigid):
oder kann ich dem Besuch des Jugendamtes gelassen entegegensehen?
An welche Zeit der Abwesenheit habt ihr denn gedacht?
Zitat (von Innigid):
Natürlich habe ich derzeit große Angst vor dem Jugendamt, man hat diesbezüglich leider schon die wildesten Geschichten gelesen.
Weil Eltern wegen Corona-Angst ihr Kind mal nicht in den KiGa bringen? Welche Geschichten denn? :???:

Was tut eigentlich das Jugendamt, wenn Kinder wegen Verdacht auf xy mal zu Hause bleiben?
Zitat (von Innigid):
Anwalt nehmen?
Was sollte der tun?

Signatur:

Allen ein gesundes Neues Jahr !

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#2
 Von 
guest-12307.11.2020 16:45:35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Kindergarten hat gesagt, kommt mein Kind nicht mehr in den Kindergarten wird das Jugendamt eingeschaltet. So war der Wortlaut.

- Mein Kind soll lediglich bis die Fallzahlen wieder heruntergehen, daheim bleiben.


Geschichten im allgemeinen über das Jugendamt. Voreilig gehandelt etc.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35478 Beiträge, 6039x hilfreich)

Zitat (von Innigid):
So war der Wortlaut.
Ach so. Gar kein Schreiben mit Rechtsgrundlage und Konsequenzen...
Zitat (von Innigid):
Mein Kind soll lediglich bis die Fallzahlen wieder heruntergehen, daheim bleiben.
Das ist deine Entscheidung. Ich halte sie allerdings für eigenartig.
Wenn wegen des aktuellen Teil-Lock-down die Statistik in 4 Wochen andere Zahlen aufweist--- was bedeutet das denn für dein Kind und/oder für dich?
Zitat (von Innigid):
bei uns in der Region die R-Werte überall deutlich über 50 liegen.
Echt? Eher meinst du die 7-T-Inzidenz-Werte mit >50... (50 Neuinfekte je 100.000)

Vermutlich geht es dir um den Einzelfall und nicht um die Statistik, oder?

Ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, weil ein Kind ein paar Wochen zu Hause bleibt, kann ein JA vermutlich nicht beurteilen.

Signatur:

Allen ein gesundes Neues Jahr !

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40098 Beiträge, 14275x hilfreich)

Wir wissen ja nicht einmal, warum das Jugendamt eingeschaltet werden soll. Weil ein Platz frei ist oder warum sonst?

Abgesehen davon, ja man hört viel von Jugendämtern. Auch von Jugendämtern, die zu spät eingreifen, ehe sie Kinder aus Familien nehmen. Von Jugendämtern, die einen tollen Job machen. Man hört auch viel von Autofahrern, die ihr Auto nicht beherrschen, trotzdem geht Ihr noch auf die Straße?

Therapeutische Kindergärten fahren normalerweise feste Programme. Einfach mal zu Hause bleiben, eventuell für Monate, das ist da schwierig. Dazu kommt die Kostenfrage.

Aber zunächst wäre die erste Frage zu klären.

wirdwerden

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5753 Beiträge, 725x hilfreich)

Zitat (von Innigid):
Der Kindergarten hat gesagt, kommt mein Kind nicht mehr in den Kindergarten wird das Jugendamt eingeschaltet. So war der Wortlaut.


"Sagt" er das oder hat er das geschrieben? Wenn es geschrieben wurde, dann doch bitte mal den exakten Text hier einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35478 Beiträge, 6039x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
warum das Jugendamt eingeschaltet werden soll.
Zitat (von Innigid):
wird dieser das Jugendamt informieren wegen Kindeswohlgefährdung.

Signatur:

Allen ein gesundes Neues Jahr !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40098 Beiträge, 14275x hilfreich)

Das ist mir zu wenig. Sorry. Oder, zu allgemein. Da muss mehr kommen an Fakten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6679 Beiträge, 1556x hilfreich)

Zitat (von guest-12307.11.2020 16:45:35):

Da unser Kind jedoch besondere Förderung benötigt, ist es ein von der Region bezahlter Förderkindergarten und dieser erwartet Anwesenheit des Kindes. Schicken wir unser Kind jetzt nicht hin, wird dieser das Jugendamt informieren wegen Kindeswohlgefährdung.

Es gibt in Deutschland eine Schulpflicht, aber keine Kita-Pflicht. Die Eltern können ihr Kind jederzeit in der Kita abmelden.

Es ist auch keine Kindeswohlgefährdung, das Kind nicht in die Kita zu schicken - dann hätten die Kitas nie geschlossen werden dürfen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1400 Beiträge, 525x hilfreich)

Evtl. sieht der KiGa die Gefährdung darin, dass es für das Kind problematisch ist, wenn die Förderung über Wochen oder Monate wegfällt.
Ich habe auch schon erlebt, dass das JA bereits in einer Familie "drin" ist und es zur Auflage gemacht wurde, dass das Kind in den KiGa gebracht wird.

Aber ohne weitere Infos kann man das nicht beurteilen

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17650 Beiträge, 9676x hilfreich)

Zitat:
Es ist auch keine Kindeswohlgefährdung, das Kind nicht in die Kita zu schicken - dann hätten die Kitas nie geschlossen werden dürfen...

Die Kita scheint ja nicht eine "normale" Kita zu sein, sondern - salopp gesagt - auch eine therapeutische Einrichtung.
Der Wegfall von Förderung / Therapie kann schon eine Gefährdung sein.
Zumindest in meinem Bundesland waren derartige Einrichtungen auch nicht vollständig geschlossen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Gehen wirs mal von der anderen Seite an:
7-Tage-Inzidenz-Werte mit >50... (zb 54 Neuinfekte je 100.000. Macht 99.946 gesunde). In dem Fall schickt ihr das Kind NICHT zur Kita!
7-T-Inzidenz-Werte mit < 50... (zb 45 Neuinfekte je 100.000. Macht 99.955 gesunde). Jetzt darf bei euch das Kind wieder zur Kita.
macht das einen verständlichen Unterschied? Ich denke nicht.

Des weiteren achten die bei der KIta schon sehr darauf, dass nichts passiert. Daher denke ich, dass ihr euch keine Sorgen machen braucht. Dem Kind wirds aber wahrscheinlich daheim langweilig. Und ihr habt ja auch keine 12 Stunden Zeit zum Spielen...

Fürchten braucht ihr euch vor dem Jugendamt auch nicht. Was sollen die denn machen? das Kind zwingen zur Kita zu gehen?

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