Kindergarten - Unterhalt

21. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.02.2012 12:06:36
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindergarten - Unterhalt

Also ich habe folgendes Problem und brauche eure hilfe . Meine Ex-Freundin und ich haben uns vor einem Monat getrennt und haben eine 2 Jahre alten Sohn zusammen , er Wohnt jetzt bei ihr. Wir haben uns ohne Jugendamt auf einer Summe geeinigt für Unterhalt. Jetzt wo er ab September im Kindergarten kommt will sie dafür auch noch Geld von mir dabei geht sie 25 stunden die Woche Arbeiten ,bekommt das Komplette Kindergeld und Unterhalt von mir. Muss ich ihr jetzt noch Geld geben ???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38334 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das kann ich zumindest hier nicht abschätzen. Zunächst mal soviel vorneweg: Du kannst froh sein, dass die Ex nicht noch Unterhalt für sich fordert. Das könnte sie nämlich auch.

Ob der Mehrbedarf für den Kindergarten von Dir zu zahlen, ist, das ist die Frage, zumindest hälftig aber ja. Die Frage ist, zahlst Du für das Kind Unterhalt, oder für sie? Was verdienst Du, was bleibt Dir übrig, wie wird das Kindergeld verrechnet?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.02.2012 12:06:36
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zahle Unterhalt für mein Sohn. Wir wahren ja nicht Verheiratet.Habe im Monat jetzt mit allen abzügen 500 euro im Monat alle drei Monate sogar nur 333 euro

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Patrick,

quote:
Wir wahren ja nicht Verheiratet.Habe im Monat jetzt mit allen abzügen 500 euro im Monat alle drei Monate sogar nur 333 euro


Verheiratet oder nicht spielt hier keine Rolle.

Sind die 500€ bzw.333€ dein Nettolohn? Oder was meinst
du mit "nach allen Abzügen"?

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Selbstverständlich bekommt sie das komplette Kindergeld.
Das wird ja vom Unterhalt abgezogen.
Ich empfehle dann doch, dass mit dem Unterhalt mal berechnen zu lassen.

Halbtags ist der Kindergarten im Unterhalt enthalten, die Kosten für den Nachmittag werden i.d.R. durch 2 geteilt.

Deiner Ex-Freundin steht übrigens bis zum 3. Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt in Höhe ihres Nettogehalts im Jahr vor der Geburt zu.
Die Summe ist damit meist höher als der Unterhalt, den eine Ex-Frau bekommen würde.

Nach allen Abzügen?
Wie Miete, Strom, Versicherungen?
Oder ist das einfach das Nettogehalt?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.02.2012 12:06:36
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja alles abgezogen von meinenm Nettogehalt . Alle Abzüge die ich habe . Und sie hat jetzt schon mehr als Geld als vorher wo sie Arbeiten wahr

-- Editiert Patrick1083 am 22.08.2011 08:28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38334 Beiträge, 13980x hilfreich)

Für Unterhalt interessiert wirklich niemanden, was Du an Miete zahlst, und sonstwas. Und könnte es sein, dass die Kindsmutter einfach jetzt mehr Geld hat, weil sie ja auch noch das Kind finanzieren muss? Glaub mir, Kinder sind teuer.

wirdwerden

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