Kindergarten schickt unbegründet heim

25. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
rechtlosrecht123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergarten schickt unbegründet heim

seit Monaten ärgert mich der Kindergarten. Ich soll Dinge gesagt haben die nicht stimmen (Nachweis aber vorhanden). Sie schicken mein Kind immer wieder unbegründet heim und verpassen dann 2 Tage Kindergartenverbot. Der Arzt war dann zuletzt auch wütend wenn ich mit gesundem Kind vorbei komme. Ein Attest dass das Kind gesund ist will er aber nicht ausstellen. Wir haben schriftlich dass wir keine Scheu haben müssen den Azrt um ein Attest zu bitten. Doch nun durfte sie wieder mit 36.7Grad Temperatur kommen. Das war nicht das erste mal. Telefonisch, schriftlich keine Einsicht. Vermutlich haben SIe das Kind überhitzen lassen um es dann 2 Tage los zu sein. Da von 4 keine Gesprächsbereitschaft da war und sie auch nicht die Bereitschaft zeigten, dass nochmals zu kontrollieren wurde ich laut mit dem Ergebnis dass sie nun den Träger informierten und sie mich nun rauswerfen wollen. Was hat das nun für Konsequenzen für meine Berufstätigkeit. Können die den Platz fristlos kündigen, wenn Menschen die im Recht sind nun auch noch mangels Einsicht und Macht der schwächere ist? Anmerkung: weder bei gerötetem Auge (vermutlich Staub Bauarbeiten) konnte der Arzt Bindehautentzüdung, beim Abholen wegen Durchfall (einmalig schon abholen) , Zwang nur meines Kindes zum Keuchhustentest und dann zwei Tage fehlen bis das Ergebnis da war, Arzt sagte dass hat sie nicht, angebliches Fieber, dass keines war, wo sie zuvor fünf Tage wegen Schnupfen fehlte,.......

-- Editiert von User am 25. Januar 2025 08:16




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42238 Beiträge, 14706x hilfreich)

Hier geht ja wohl einiges durcheinander. Ich versuche mal, das ganze aufzutröseln.

Unter welchen Voraussetzungen der Kindergartenvertrag gekündigt werden kann, sollte sich einmal aus demselben ergeben; wenn nicht so greift das allgemeine Zivilrecht. Niemand, wirklich niemand muss sich bei der Ausübung seines Jobs von "Kunden" anbrüllen lassen. Hier ist zu prüfen, ob es den Mitarbeitern wirklich zumutbar ist, Euer Kind weiter zu betreuen. Und zwar einerlei, ob Du im Recht warst, wie Du meinst, oder eben die Erzieher.

Fakt ist, dass das Kind im Kindegarten auffällig ist. Das kann tatsächlich gesundheitliche Gründe haben - es gibt eben sehr anfällige Kinder; es kann aber auch andere Gründe haben, z.B. Überforderung des Kindes. Ich kenne einige vergleichbare Fälle aus meinem Umfeld, in welchen Kinder pumperlgesund in Kita oder Grundschulklasse aufschlugen, und dann kurze Zeit später eben bestimmte Symptome zeigten. Die dann zu Hause nicht mehr auftraten.

Fakt ist weiterhin, dass die Erzieher eine Fürsorgepflicht gegenüber ALLEN Kindern haben. Sie können ein Kind, welches z.B. Anzeichen von einer (möglicherweise) ansteckenden Krankheit (Durchfall) zeigen, nicht dort behalten und zulassen, dass sich die ganze Gruppe infiziert. Also, ich vermag da kein Fehlverhalten der Erzieher zu erkennen.

Ich würde Ursachenforschung hinsichtlich der Auffälligkeiten des Kindes betreiben. Mich nach alternativen Betreuungsstellen umschauen. Es gibt z.B. auch Betreuungen im kleineren Rahmen, Tagesmütter. Das Jugendamt sollte die Optionen in der Kommune kennen. Es ist mit Sicherheit aber weiterführend, wenn man auch mal seine eigene Haltung und sein eigenes Benehmen kritisch überdenkt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Kindergarten schickt unbegründet heim


Scheint doch nicht wahr zu sein, wenn das hier stimmt:

Zitat:
gerötetem Auge

Zitat:
Durchfall

Zitat:
Schnupfen


Was ist denn dann eigentlich genau das Problem?

Zitat:
niemand muss sich bei der Ausübung seines Jobs von "Kunden" anbrüllen lassen

Davon lese ich im Text nichts. Eventuell rauseditiert?
Falls das stimmt, darf man sich erst recht nicht wundern, wenn „übersensibel" auf einen reagiert wird. Ich plädiere dafür, dass solchen Menschen das Recht auf einen Betreuungsplatz gänzlich verweigert wird.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42238 Beiträge, 14706x hilfreich)

Nun ja, man wurde laut. Nur, aus was für Gründen auch immer klappt das mit Kind und Kita schon halbtags gar nicht. Ist mir schleierhaft, wie das dann ganztags funktionieren soll. Meine dringende Empfehlung wäre, zunächst einmal die Probleme des Kindes lösen, man hat doch offensichtlich völlig übersehen, dass da ein Kind aus unbekannten Gründen das alles nicht gebacken bekommt. Und dann, wenn Versorgung des Kindes wo auch immer gesichert ist, so, dass es ohne (Flucht in) Krankheit funktioniert, dann die Berufstätigkeit auf ganztags ausweiten.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129082 Beiträge, 41186x hilfreich)

Das unstrukturierte, lückenhafte und wirre Geschreibe ist nicht wirklich zielführend, da für Dritte nicht wirklich verständlich.
Eventuell mal über eine korrigierte Neufassung nachdenken?



Zitat (von rechtlosrecht123):
Können die den Platz fristlos kündigen, wenn Menschen die im Recht sind nun auch noch mangels Einsicht und Macht der schwächere ist?

Wenn man ausfällig wird, ist man aber nicht im Recht, dann ist man im Unrecht. Es dürfte also eher darum gehen, dass man wegen der Ausfälle von Dir entsprechend kündigen könnte. Das scheint wohl gerade in der Prüfung zu sein. Denn nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern und ihr Verhalten müssen zumutbar sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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