Guten Tag,
meine baldige Exfrau macht Betreuungskosten für unsere gemeinsame Tochter geltend, die weit über den Kindesunterhalt hinausgehen. Ich soll entsprechend mehr zahlen.
Das Problem aus meiner Sicht:
Unsere Tochter war im Kindergarten. Meine Ex hat sie aus dem Kindergarten genommen weil sie umziehen wollte (Distanz zwischen neuen und altem Ort: 20 km). Es bestand trennungstechnisch kein Grund für den Umzug, da ich vorher bereits ausgezogen war.
Am neuen Ort gibt es aber erst in 8 Monaten einen KiGa Platz.
Meine Ex fährt zur Arbeit in den Nachbarort des alten Kindergartens.
Muss ich zahlen?
Grüße
Ben
Kindergarten und Betreuungskosten
5. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 5. August 2013 | 11:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergarten und Betreuungskosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. August 2013 | 14:32
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Ben,
m.E wirst du um die Zahlung nicht herum kommen.
Die KIGA/ Betreuungskosten müssen aber von beiden Eltern
im Verhältnis ihre EK gezahlt werden.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Und jetzt?
Schon
267.967
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten