Kindergartengebühr

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tnesper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergartengebühr

Hallo,

Ich bin 28Jahre alt und seit 2015 Rentnerin wegen meiner MS. Meine Tochter ist 5.5.16 geboren. Sie geht seit 2017 in einen privaten Kindergarten. Ich habe einen Minijob gemacht und habe Zuschuss vom Jugendamt bekommen bei den Kosten. Meine Krankheit ist schlimmer geworden und ich muss aufhören zu arbeiten. Jugendamt hat dann am Telefon gesagt das sie nur noch den städtischen Anteil zahlen können in Höhe von 130€ und den Rest muss ich selber zahlen. Aber laut dem neuen Gesetz heißt es doch wenn man Wohngeld bekommt, würde der Kindergarten gezahlt werden. Laut Wohngeldstelle bekomme ich so ca. 100€.
Während ich gearbeitet habe hat das Jugendamt den Großteil übernommen und ich musste selber 166€ zahlen. Wieso wird das jetzt höher wenn ich durch meine Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn du doch zu Hause bist, muss die Tochter dann weiterhin in den Kindergarten?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Tnesper):
Aber laut dem neuen Gesetz heißt es doch wenn man Wohngeld bekommt, würde der Kindergarten gezahlt werden.

Da hast du vollkommen Recht. Bei Wohngeldbezug muss die Gebühr übernommen werden. Aber natürlich nicht für eine x-beliebige private Kita. Solange dir ein Platz in einer öffentlichen Kita oder beim freien Träger angeboten werden kann, kannst du nicht erwarten, dass man deine frei gewählte private Kita finanziert, denn diese kann ein vielfaches von dem kosten, was du bei anderen zahlst.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tnesper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier in Kornwestheim sind alle voll. Und die kleine ist schon über einem Jahr in diesem Kindergarten. Durch meine Krankheit ist leider kein anderer Kindergarten möglich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Darüber werden Sie sich dann mit dem Jugendamt oder wer auch immer dann zahlen soll, auseinander setzen müssen.

Zitat (von Tnesper):
Und die kleine ist schon über einem Jahr in diesem Kindergarten.
Das wird nicht ziehen. Kinder stellen sich schnell um.

Zitat (von Tnesper):
Durch meine Krankheit ist leider kein anderer Kindergarten möglich
Das werden Sie dann konkret glaubhaft machen müssen. Und im Allgemeinen ist immer eine gewisse Fluktuation vorhanden, auch in Kindergärten.

Zitat (von edy):
Hallo,

wenn du doch zu Hause bist, muss die Tochter dann weiterhin in den Kindergarten?
edy

Hallo Edy, möglicherweise ermöglicht erst der Kindergartenbesuch dem Kind, sich außerhalb der Wohnung ein paar Stunden austoben zu können. Oder soziale Kontakte zu schließen und zu pflegen. Oder die Mutter ist nicht den ganzen Tag belastbar... Mit fallen spontan bei einer 28-jährigen, die bereits 2egen MS berentet ist, X Gründe ein, warum das Kind einen Kindergarten besuchen sollte.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Tnesper):
Hier in Kornwestheim sind alle voll.
Das könnte dein einziger Aufhänger sein an die vollständige Kostenübernahme heranzukommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.10.2017 – 5 C 19/16 bereits abschließend entschieden. Wenn tatsächlich keine Plätze vorhanden sind - und da geht es nicht einfach um dein Empfinden zu dem Thema - dann wären auch die Kosten zu übernehmen. Den Anspruch wirst du vermutlich über das Gericht durchsetzen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tnesper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst wenn ein Kindergarten frei wäre könnte ich keinen anderen wählen wegen meiner gehbehinderung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,
Tipp: ab 1.1.20 verändert sich der Kinderzuschlag und mehr kinder bekommen den. Daher ab jan das neu prüfen lassen.

Ich würde es so machen: um einen Platz in einem anderen/städtischen Kindergarten bitten. Bei eventuellen Besichtigungen die Probleme deutlich machen (zb: ich kann nur bis hier laufen, wer holt mein Kind hier ab?) und ggf schriftlich bestätigen lassen, wie die Einrichtung es ermöglicht. Oder eine schriftliche Absage geben lassen. Damit dem Jugendamt deutlich machen, dass es nicht anders geht.

(Als Kind einer Ms- erkrankten: es ist absolut notwendig, dass das Kind in eine gute Einrichtung geht, weil die Bewegung gefördert werden muss)

Hast du Kontakt zur Ms-Gesellschaft? Hier könntest du evtl auch Unterstützung bekommen. Vielleicht haben sie auch Finanzierungsideen.

Alles Gute

-- Editiert von dessteffal am 19.12.2019 08:19

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