Kindergartenplatz begalten

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kathi1702
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergartenplatz begalten

Hallo!
Ich habe das Problem das ich meine Tochter gerne in dem Kindergarten lassen möchte wo sie seid 2 Jahren hingeht. Da mein Mann und ich uns getrennt haben werde ich in die Nachbar Gemeinde ziehen. Ist es möglich das die kleine bei ihm als erst wohnsitz gemeldet bleiben kann und somit weiter da in die Kita geht und bei mir als zweit wohnsitz?
LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 5662x hilfreich)

Was sagt denn dein Mann dazu?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Ist die Meldeadresse denn tatsächlich entscheidend? Wer hat diese Auskunft gegeben? Man kann sein Kind auch dann außerhalb seiner Gemeinde betreuen lassen, wenn man zusammen in einer Gemeinde lebt. Regelungen dazu finden sich in den meisten Landeskitagesetzen. Welches Bundesland trifft hier zu? Das wäre mein erster Blick - ins Gesetz. Die Gemeinden gleichen "überörtliche" Kinder durch entsprechende Zahlungen aus.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Fragestellerin sollte erst einmal in ihren Vertrag schauen. Daraus dürfte sich die Regelung für so Fälle ergeben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kathi1702
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle!
Zum einen ja klar das hab ich alles mit meinem Mann geklärt. Wir sind uns auch nicht böse gehen sehr gut miteinander um das wichtigste ist unsere Tochter.
Ich habe vom Bürgermeister gesagt bekommen das ihr der Platz nicht zu steht wenn ich die Gemeinde verlasse. Die darf höchsten noch 4 monate bleiben.
Daher wenn sie als Hauptwohnsitz bei ihm gemeldet bleibt müßte es doch gehen?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Schau doch trotzdem erst einmal in den Vertrag. Evtl. noch in die Nutzungsordnung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Man kann i.d.R. nicht frei auswählen welche Wohnung als Haupt- und welche als Zweitwohnung angemeldet wird. Die Hauptwohnung ist die wo sich der gewöhnliche Lebensmittelpunkt befindet. Wohnt das Kind z.B. hauptsächlich bei der Mutter (Kind ist nur jedes zweite Wochenende beim Vater) so erübrigt sich die Diskussion. Nur wenn das Kind zu gleichen Anteilen bei Mutter oder Vater lebt ergibt sich eine "Wahlfreiheit".

Allerdings sollte man noch einmal mit den Kindergartenverantwortlichen reden und auf die besondere Trennungssituation aufmerksam machen. Da muss doch auch eine vernünftige Lösung gefunden werden können.

-- Editiert von pk2019 am 22.08.2019 09:58

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#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Kathi1702):
Ich habe vom Bürgermeister gesagt bekommen das ihr der Platz nicht zu steht wenn ich die Gemeinde verlasse. Die darf höchsten noch 4 monate bleiben.
Daher wenn sie als Hauptwohnsitz bei ihm gemeldet bleibt müßte es doch gehen?

Dafür hat er ja sicher auch die entsprechende Rechtsgrundlage schriftlich mitgeteilt, richtig? ;-) Vertrag, Landeskitagesetz, SGB VIII. Das sind die Grundlagen für die Entscheidung und nicht der Wille oder die Meinung von Papa Schlumpf.

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