Ich wohne seit ca. einem Jahr bei meiner Lebensgefährtin und mittlerweile hat sich das Verhältnis zu meiner Mutter so verschlechtert, dass wir keinen Kontakt mehr haben.
Ich habe vor ein paar Monaten einen Abzweigantrag gestellt, da ich Ü18 bin, in der Erstausbildung und nicht mehr bei meiner Mutter gemeldet bin. Dort habe ich angegeben, dass mein Vater 100€ Unterhalt zahlt. Dies hat er aber freiwillig gemacht und war nicht verpflichtet dazu.
Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass mein Vater 100€ Unterhalt zahlt und somit kein Anspruch besteht. Das Kindergeld wurde daraufhin komplett eingestellt, also meine Mutter erhält es auch nicht mehr.
Habe daraufhin einen komplett neuen KG-Antrag online gestellt und seit Wochen keine Rückmeldung bekommen.
Jetzt ist meine Frage, was soll ich machen, um das KG wieder zu bekommen? Ist es möglich, das Kindergeld nachträglich für die ganzen Monate zu erhalten? Oder eventuell auch für die Zeit davor, wo meine Mutter es erhalten, aber für sich behalten hat?
Kindergeld Abzweigantrag ab 18 abgelehnt
13. Januar 2023
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Frage vom 13. Januar 2023 | 12:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld Abzweigantrag ab 18 abgelehnt
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#1
Antwort vom 13. Januar 2023 | 12:39
Von
Status: Student (2384 Beiträge, 762x hilfreich)
Zunächst solltest du verstehen, dass Kindergeld einem Elternteil zusteht, nicht dir. Ein Abzweigungsantrag führt lediglich zu einem anderen Zahlungsempfänger (was auch das Kind selbst sein kann). Der Leistungsempfänger bleibt jedoch ein Elternteil.
Gemeint war hier also wahrscheinlich, dass der Anspruch deiner Mutter nicht mehr besteht, denn wenn das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, so ist derjenige anspruchsberechtigt, der Unterhalt zahlt. Hier also der Vater. Dies führte dann folgerichtig zur Einstellung der Zahlung bei der Mutter. Dein Vater könnte nun Kindergeld beantragen und es dir weiterleiten. Auch kannst du auf den Kindergeldantrag deines Vaters einen Abzweigungsantrag stellen. Auch könntest du einen Antrag im berechtigten Interesse im Namen deines Vaters (wenn dein Vater nicht aus der Soße kommt) und gleichzeitig einen Abzweigungsantrag stellen.ZitatDieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass mein Vater 100€ Unterhalt zahlt und somit kein Anspruch besteht. :
Das ginge wie gesagt nur im berechtigten Interesse und müsste mindestens mal in einem gesonderten Anschreiben explizit erklärt werden. Ob die Familienkasse dir das anbietet, den Antrag entsprechend umdeutet oder deinen ansonsten unzulässigen Antrag einfach ablehnt, weiß ich nicht.ZitatHabe daraufhin einen komplett neuen KG-Antrag online gestellt :
Für den bereits ausgezahlten Zeitraum, nein. Für den Zeitraum ab Antragstellung (des Vaters), ja.ZitatIst es möglich, das Kindergeld nachträglich für die ganzen Monate zu erhalten? Oder eventuell auch für die Zeit davor, wo meine Mutter es erhalten, aber für sich behalten hat? :
Sofern kein Kindergeld an dich ausgekehrt wird und du dich in der Erstausbildung befindest, hast du in Abhängigkeit von der Höhe deines eigenen Einkommens und der Höhe der Elterneinkommen ggf. einen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern. Das örtliche Jugendamt kann dich dazu bis zum 21. Geburtstag kostenfrei beraten und unterstützen.
#2
Antwort vom 13. Januar 2023 | 14:23
Von
Status: Praktikant (726 Beiträge, 242x hilfreich)
Wenn Dein Vater diese 100€ Kkndergeld zahlt kann er das Kkndergeld beantragen und Dir überweisen.
Du kannst auch einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen.
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