Kindergeld-Anspruch

5. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb342023-42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld-Anspruch

Guten Tag,

könnte mir jemand folgende Fragen zum Kindergeld beantworten (und der "Grenze bis 8004 €)?

a) was alles zu dem Betrag von 8004 € hinzuzählt
b) was abgezogen werden kann (Freibeträge)
c) in welchem Zeitraum das Ganze zählt (Jan-Dez oder anders)?
d) entfällt ab 8005 € nur der Kindergeldanspruch oder sonst noch etwas?

Wenn es weiterhilft folgendes Beispiel:
Vollzeitstudent, nebenberuflich Werkstudent, weitere Einkünfte aus Erasmus-Fördergeldern und Zinsen auf der Bank.

Könnte mir jemand grob etwas dazu sagen?

Vielen Dank :)

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo fb,

die Einkommengrenze von 8004€ gibt es seit Anfang 2012 nicht mehr.

Das Einkommen oberhalb von 8004€ ist demnach unschädlich für den Bezug von Kindergeld.

Siehe dazu hier:

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1173

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb342023-42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank :)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen