Guten Tag,
könnte mir jemand folgende Fragen zum Kindergeld beantworten (und der "Grenze bis 8004 €)?
a) was alles zu dem Betrag von 8004 € hinzuzählt
b) was abgezogen werden kann (Freibeträge)
c) in welchem Zeitraum das Ganze zählt (Jan-Dez oder anders)?
d) entfällt ab 8005 € nur der Kindergeldanspruch oder sonst noch etwas?
Wenn es weiterhilft folgendes Beispiel:
Vollzeitstudent, nebenberuflich Werkstudent, weitere Einkünfte aus Erasmus-Fördergeldern und Zinsen auf der Bank.
Könnte mir jemand grob etwas dazu sagen?
Vielen Dank
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Kindergeld-Anspruch
5. Juni 2012
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Frage vom 5. Juni 2012 | 22:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld-Anspruch
#1
Antwort vom 5. Juni 2012 | 22:39
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1268x hilfreich)
Hallo fb,
die Einkommengrenze von 8004€ gibt es seit Anfang 2012 nicht mehr.
Das Einkommen oberhalb von 8004€ ist demnach unschädlich für den Bezug von Kindergeld.
Siehe dazu hier:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1173
LG nero
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#2
Antwort vom 9. Juni 2012 | 16:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank
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