Hallo,
ich hoffe mir kann jemand in dem folgendem Fall weiterhelfen.
Eine junge Frau möchte den Antrag auf Kindergeld stellen und beantragt die Auszahlung an sich selbst. Zuvor hat sie über einen längeren Zeitraum kein KG erhalten, zuletzt wurde es an die Mutter gezahlt. Reicht die Zustimmung der Mutter aus oder ist die des Vaters notwendig? Dieser ist unbekannt verzogen.
-----------------
""
Kindergeld-Antrag, Vater unbekannt verzogen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Lisa2205,
Ein Anruf bei der KG-Kasse könnte weiterhelfen.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Wie wärs mit einem Abzweigungsantrag?
wirdwerden
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es ist einfach sinnvoll, mit dem ausgefüllten Formular:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung.pdf
auch ein Schreiben mitzusenden, in dem man die Situation erläutert. Wann ist der Vater unbekannt verzogen, hat er jemals Unterhalt gezahlt etc. Dann geht es meistens etwas schneller mit dem Antrag. Grundsätzlich ist die Zustimmung erforderlich, aber wenn man diese nicht besorgen kann, wird der Antrag auch ohne bearbeitet.
-- Editiert hamburgerin01 am 06.07.2012 16:33
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
16 Antworten