Kindergeld Ausland

22. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb426367-39
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld Ausland

Ich habe im Januar 2014 ein kleines Maedchen in Deutschland auf die Welt gebracht, bin Deutsche, Mein Mann Amerikaner. Habe Kindergeld beantragt und dieses auch erhalten. Mein Mann hat im Februar Orders zurueck in die Staaten zu bekommen, er ist im Mai abgereist und unsere kleine Tochter und ich sind mitgereist um zu sehen ob es uns dort gefaellt. Wir hatten nicht vor zu bleiben, da mein Mann das Militaer verlassen wollte um zurueck nach Deutschland zu gehen.
Nach langem hin und her sind wir dort geblieben und ich habe im August, sofort nachdem ich wusste dass wir dort bleiben, der Familienkasse Bescheid gegeben und Kindergeld gecancelled und meinen Hauptwohnsitz abgemeldet und mein Konto auch gekuendigt.
Nun knapp 1.5 Jahre spaeter habe ich in den USA eine Rueckforderung der Familienkasse ueber 1181 Euro erhalten. Es steht drin von dem Zeitraum von Maerz 2014-August 2014. A. Waren wir dort noch in Deutschland und b. Habe ich es sofort abgemeldet, als ich wusste dass wir in den USA bleiben. Und wieso kriege ich das jetzt, 1.5 Jahre nachdem ich weg bin und auf die Dienstadresse meines Mannes statt meiner Adresse, die ich dem Familienamt auch gegeben habe?
Danke schon mal fuer die Antworten. Bin gerade sehr schockiert ueber diesen unerfreulichen Bescheid!


-- Editier von fb426367-39 am 22.10.2015 01:53

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Zur Dienstadresse wird gerne zugestellt, da dort sichergestellt ist, dass der Brief auch den Betroffenen erreicht. Das kann ansonnsten in den USA schwierig sein, weil es kein Meldesystem gibt, welches dem unsrigen vergleichbar ist. Für die Zeit, in der Ihr in Deutschland lebtet, habt Ihr Kindergeld bekommen, weil Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast und Ihr insoweit nicht unter das NATO-Truppenstatut mit der Einschränkung der Sozialleistungen in Deutschland gefallen seid. Nachdem Ihr ausgewandert wart, fiel dieser Anspruch weg. Leg Widerspruch ein, soweit es noch um die Zeit geht, in der Ihr in Deutschland gelebt habt, und gut ist.

wirdwerden

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