Kindergeld! - Meine Exfrau streicht das komplett ein?!

13. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Kindergeld! - Meine Exfrau streicht das komplett ein?!

Ich habe heute in einer Fachzeitschrift was sehr interessantes gelesen. Das Kindergeld ist bei geschiedenen Ehepartnern grundsätzlich zu teilen!!
Ist das wirklich so?
Meine Exfrau streicht nämlich seit 3 Jahren das Kindergeld komplett ein, wenn das mit der Teilung richtig sein sollte, kann ich das Geld zurück fordern?
Es handelt sich ja immerhin um ca. 2880€, und so sehr liebe ich meine Ex auch nicht mehr das ich ihr diesen Betrag schenken möchte.

-----------------
" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

Dietmara das glaube ich weniger das du da was zurückfordern kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Dietmara

In der Regel wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht.
Dies jedoch unterbleibt, wenn Du nicht in der Lage sein solltest, mind. 135% des Regelunterhalts aufzubringen. Auch das ist gültiges Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@ dietmara,
sie bekommt ja nicht das ganze kg sondern das wird mit dem ku verrechnet!
lg
beccy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thor64
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi

Ich denke das Kindergeld soll dahin wo die Kinder sind !!!!!

Thor 64

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Jedem Elternteil steht die Hälfte des Kindergeldes zu. Da dürfte aber bekannt sein!

Um den Betrag , der Dir zustehen würde, kannst du Deinen Unterhalt reduzieren, wenn das nicht schon geschehen ist.

Es lohnt sich immer, sich selbst zu informieren
und seine Recht zu kennen. Im Nachhinein
ist es schwierig noch etwas zu korrigieren.
Ist sicher aussichtslos, es zurückzufordern.

Vielleicht holst Du Dir Hilfe beim :

http://www.vamv-bundesverband.de/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/kindergeldanrechnung.php

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen