Ich habe heute in einer Fachzeitschrift was sehr interessantes gelesen. Das Kindergeld ist bei geschiedenen Ehepartnern grundsätzlich zu teilen!!
Ist das wirklich so?
Meine Exfrau streicht nämlich seit 3 Jahren das Kindergeld komplett ein, wenn das mit der Teilung richtig sein sollte, kann ich das Geld zurück fordern?
Es handelt sich ja immerhin um ca. 2880€, und so sehr liebe ich meine Ex auch nicht mehr das ich ihr diesen Betrag schenken möchte.
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" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."
Kindergeld! - Meine Exfrau streicht das komplett ein?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Dietmara das glaube ich weniger das du da was zurückfordern kannst.
@ Dietmara
In der Regel wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht.
Dies jedoch unterbleibt, wenn Du nicht in der Lage sein solltest, mind. 135% des Regelunterhalts aufzubringen. Auch das ist gültiges Recht.
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@ dietmara,
sie bekommt ja nicht das ganze kg sondern das wird mit dem ku verrechnet!
lg
beccy
Hi
Ich denke das Kindergeld soll dahin wo die Kinder sind !!!!!
Thor 64
Hallo!
Jedem Elternteil steht die Hälfte des Kindergeldes zu. Da dürfte aber bekannt sein!
Um den Betrag , der Dir zustehen würde, kannst du Deinen Unterhalt reduzieren, wenn das nicht schon geschehen ist.
Es lohnt sich immer, sich selbst zu informieren
und seine Recht zu kennen. Im Nachhinein
ist es schwierig noch etwas zu korrigieren.
Ist sicher aussichtslos, es zurückzufordern.
Vielleicht holst Du Dir Hilfe beim :
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