Kindergeld Nachzahlung 2004, Ablehnungsbescheid

30. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Daniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld Nachzahlung 2004, Ablehnungsbescheid

Hallo,
erstmal super das ich hier eine Rechtscommunity gefunden habe. Das wird mir bestimmt weiterhelfen.

Im Laufe des Jahres 2005 wurde ja ein neuer Gerichtsbeschluss getroffen, der sagt das die Sozialversicherungsbeiträge mit in die Berechnung des Kindergeldes einbezogen werden. Das ganze soll gültig sein rückwirkend für 4 o. 5 Jahre.

Wir haben daher eine Nachforderung beantragt (bei der Stadt, da meine Mutter im öffentl. Dienst arbeitet) und diese wurde nach langer Bearbeitungszeit (3 Monate) abgelehnt aufgrund eines angeblich rechtsgültigen Bescheids der am 24.2.2004 geschrieben wurde "Bescheid über Ablehnung der Kindergeldfestsetzung".

Jetzt habe ich ganz viele versch. Meinungen eingeholt die besagen, dass uns das kompl. Kindergeld trotzdem zusteht, das das Kindergeld erst ab einem bestimmten Datum gezahlt werden kann (rückwirkend) oder auch das wir auf das Kindergeld 2004 verzichten können.

Ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann, damit wir auch von diesem Geld profitieren könnten.

Liebe Grüße

Daniel




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harmonie2006
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Daniel - also lt. meinem ReA habt ihr Anspruch. Also wäre es wirklich besser Du nimmst Dir einen Antwalt und gehts dagegen an, bevor die Rechtshilfsbelehrungsfrist vorüber ist.

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#2
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Harmonie,

wat hast du denn für einen Anwalt?

Daniel,

das Urteil des BVerfG vom Januar 2005 (12.01.05?) betraf für die Klägerin den Steuerzeitraum 1998, es läßt sich aber nicht darüber aus, wie mit Bescheiden in anderen Verfahren umgegangen werden muss. Es gibt keine konkrete Aussage, ab wann diese Berechnung zu erfolgen hat und ob diese auch für bereits rechtskräftige Bescheide angewandt und solche demzufolge zu ändern sind.

Wenn ihr einen Ablehnungsbescheid aus April 2004 habt, ist die Rechtsmittelfrist (4 Wochen) lange verstrichen. Habt ihr mal einen neuen Antrag gestellt oder zumindest für das damalige Verfahren die Wiedereinsetzung? Ob ihr damit durchdringt, weiss ich nicht. Was gibt der Arbeitgeber denn als Begründung für seine Ablehnung?

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#3
 Von 
Harmonie2006
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry reike, habe das Datum verfehlt.

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#4
 Von 
Daniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben einen Ablehnungsbescheid vom 24.02.2004 und das ist auch der Grund des Arbeitgebers sozusagen.

Aber diese Ablehnung bekommt doch jeder oder nicht? In meinem Bekanntenkreis haben alle Kindergeld wiederbekommen, nur wir nicht! Ich finde, dass das sehr komisch ist.

Ich habe im Internet folg. Link gefunden
http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,411846.html?fCMS=56cde17d2b9af99c8b69c8ba1adfb4bf
Da steht unten unter "Geld für 4 Jahre", dass auch diejenigen Geld bekommen, deren Kindergeld damals abgelehnt wurde.

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#5
 Von 
Daniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man mir jetzt noch weiterhelfen und genau sagen womit ich rechnen kann oder was ich zutun habe?

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