am Freitag kommt MAX B. aus dem Ausbildungsbetrieb nach Hause und sieht, dass seein Vater mit einer verärgerten Mimik auf der Couch sitzt und einen
Brief in der Hand hält.
Es ist von der Familienkasse! Sie schreibt, dass er "wohlmöglich" Kindergeld erhalten habe, ohneAnspruch zu haben.
Nun möchten sie 2148€ für den Zeitraum von Januar 2006- Dezember 2006 haben! Wie sie auf diese Summe kommen, weiß er nicht(154*12=1848€?!).
Natürlich wollte sein Vater gar nicht lang sich mit mir drüber unterhalten (obwohl er das Kindergeld +200€ seines Lohnes bekommt),und sagte dass er mich drum kümmern soll...
Die untenstehende FIKTIVE Einkommensbescheinigung, dient zur Rechengrundlage..
So könnten Sie vllt. nachrechnen, und hoffentlich so sagen können, dass MAX B.erhobenenen Hauptes die Stellungnahme an die Familienkasse schreiben kann, bzw.können mir sagen, wie ich rechnen soll.
2148€ sind ne Menge Geld, und die wollen das auf einen Schlag zurück!
Und warum den ganzen Jahres-Betrag?! Seine Vergütung ist doch nur aufgrund eines neuen Tarifvertrages für 2-3 MOnate um 10€ oder so angehoben worden, das sieht man doch auf der Bescheinigung!??!
Ich danke Ihnen allein schon für das Lesen der Sache, hoffentlich werden sie dem Jungen helfen können!
Mit freundlichen Grüßen
Ein Mit-Azubi
P.S:
laut dezember abrechnung hat max 11026,- brutto verdient, und 2220,28 an sozialabgaben gezahlt!
was kann man ausser der pauschalen 920,- noch abziehen?
bzw. muss er die gesamte summe zurückzahlen, wenn das einkommen sich nur in den letzten 2-3 monate erhöht hat?
Und warum 2.200,- zurück zahlen!?
12* 154 = 1848€ !?
Ihr könnt sicherlich dem Jungen weiterhelfen!?
Kindergeld Rückzahlung !?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich vermute mal, dass es sich hier um Kindergeldbezug für mehr als 3 Kinder handelt, ab dem 4. Kind gibt es 179 € je Monat, das ergäbe dann in 12 Monaten 2.148 €.
Ist Max einer der 3 älteren, so fällt bei einem Wegfall der Kindergeldberechtigung für ihn das erhöhte Kindergeld für das 4. Kind weg, so dass die nachfolgenden Kinder nur noch 154 € erhalten, folglich sind 179 € zurück zu zahlen und nicht nur die 154 €, die für Max gezahlt wurden.
Das Einkommen des Kindes darf 7.680 € nicht überschreiten, dabei geht es um das gesamte Jahreseinkommen, es ist also unerheblich, ob in einigen Monaten wenig und in anderen mehr Einkommen erzielt wurde. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzuzahlen.
Abzugsfähig sind die werbungskosten entweder in Höhe von 920 € oder nachgewiesene höhere Kosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge etc. - wie bei jedem Arbeitnehmer).
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
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