Kindergeld-Rückzahlung und Freiheitsstrafe

20. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Alexandra-84
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Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)
Kindergeld-Rückzahlung und Freiheitsstrafe

Hallo,

es geht um eine Kindergeld-Rückzahlung von 2002-2003. Mein Vater hat wohl schon mehrere Briefe zwecks der Rückzahlung bekommen - die Rückzahlung beträgt ca. 1300 Euro. Ich war damals längere Zeit arbeitslos und habe noch zu Hause gewohnt, dann habe ich eine Ausbildung als Erzieherin angefangen aber nach ein paar Monaten wieder abgebrochen, arbeitslos war ich eine ganze Zeit lang nicht gemeldet - das habe ich erst nach monaten später angemeldet - weil ich halt noch zu Hause gewohnt habe.

Als mein Vater vor ca. 1 Monat mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert hat, sagte er meinem Vater wenn es eine logische Erklärung gäbe und er das Kindergeld nicht vorsätzlich falsch bekommen hätte könnte die Sache vielleicht sogar ganz bei Seite gelegt werden - auch ohne etwas zurück zu zahlen.
Jetzt wird vom Sachbearbeiter erwartet, dass ich alles vorlege von 2002 und 2003. Nur leider war das alles damals so ein durcheinander (Ausbildung, arbeitslos, dann später arbeitslos gemeldet, etc.) und das alles ist jetzt schon 5 Jahre her, so dass selbst wenn ich wollte die ganze Sache nicht mehr zurück verfolgen kann...

Jetzt hat mein Vater am 17.11.08 einen Brief vom Amtsgericht Oberhausen bekommen, dass er eine Freiheitsstrafe in Höhe von 195 Euro mit 13 Tagen Freiheitsentzug absitzen muss. Über die anderen 1200 Euro wurde anscheinend noch nichts weiter entschieden?

Es ist aktuell so, dass mein Vater Hartz 4 bekommt und mit meinem kleinen Bruder (11 J.) alleine wohnt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand in der Situation in der mein Vater sich befindet helfen kann. Kann es sein, dass mein Vater ins Gefängnis muss, nur weil die Kindergeld-Rückzahlung nicht erfolgt ist?

Danke vielmals im voraus Alexandra

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2178
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Schüler
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23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alexandra-84
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Also es ist so, dass die Kindergeldstelle die Nachweise schon bei der Schule eingeholt hat. Die liegen wohl auch vor.

Aber abgesehen von der Rückzahlung, dass ist ja schon fast nicht mehr nachvollziehbar, kennt sich jemand wegen der Freiheitsstrafe aus?

Natürlich wollen die eine Strafe geben, aber kann man keine neue Ratenzahlung ausmachen, kennt sich damit vielleicht jemand aus?


Und die 195 Euro können wir nicht einfach so auftreiben, wir haben alle ein niedriges Einkommen...

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

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13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alexandra-84
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Bedeutet das nur weil wir keine 195 Euro - ganz zu schweigen von 1300 Euro haben, mein Vater ins Gefängnis muss???

Das kann doch nicht sein, nur weil vor 5-6 Jahren zu viel Kindergeld gezahlt wurde...

Ist es denn nicht möglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren?


Danke nochmal

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

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12x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alexandra-84
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Also erstmal bin ich nie wirklich informiert worden - mein Vater hat mir erst gestern das Schreiben vom Amtsgericht gezeigt.

Mein Vater hatte ja mit dem Sachbearbeiter der kindergeldkasse telefoniert und mein Vater hat ja auch gesagt das ich überhaupt nicht mehr weiß was damals wie abgelaufen ist.
Ich habe das Kindergeld ja nicht bekommen und von den vielen Bescheiden habe ich auch erst erfahren als mein Vater mir vor ca. 1 Monat den Brief gezeigt das überhaupt diese Rückzahlung verlangt wird.

Damals war das bei mir auch ziemlich chaotisch, und wer bitte könnte dann noch sagen was er vor 5-6 Jahren getan hat?

Im nachhinein ist man natürlich immer schlauer, aber jetzt ist es nicht mehr änderbar. Außerdem wussten wir damals nicht das uns kein Kindergeld mehr zusteht (ich weiß, unwissenheit schützt nicht vor Strafe) - aber sowas kann ich persönlich nicht nachvollziehen...

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Alexandra,

quote:
Nur leider war das alles damals so ein durcheinander (Ausbildung, arbeitslos, dann später arbeitslos gemeldet, etc.) und das alles ist jetzt schon 5 Jahre her, so dass selbst wenn ich wollte die ganze Sache nicht mehr zurück verfolgen kann...


Und wie handhabst du das bei Bewerbungen?
Da ist ein Lebenslauf gefragt! Lückenlos!
Wird Zeit, dass DU mal langsam in die Puschen kommst, wenn ihr schon die Möglichkeit hattet, ohne Rückzahlung aus der Sache zu kommen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alexandra-84
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Also, was ich wie damals gemacht und getan habe weiß ich halt nicht mehr...

Ist halt so - es hat nicht jeder so geregelte Verhältnisse wie manch anderer!!!


Und außerdem war der nette Herr Sachbearbeiter alles andere als Kulant, was er damit bezwecken wollte - keine Ahnung!

Und außerdem weiß ich gar nicht warum ständig auf mir rumgehackt wird, ich habe lediglich gefragt, ob jemand eine Möglichkeit weiß aus der Sache mit einer Ratenzahlung etc. rauszukommen.
Alle anderen Beiträge kann man sich sparen - weil was passiert ist ist nicht änderbar!!!

Und den Lebenslauf kann ich schon ordentlich verfassen - die wollen ja schließlich nicht von jeder Kleinigkeit einen Nachweis sehen.


Also bitte nur noch Beiträge die uns helfen können und direkt mit meiner Frage zu tun haben.

Danke im voraus Alexandra

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Natürlich kann man Ratenzahlung vereinbaren - erst Recht weil Dein Vater HartzIV bekommt.
Um sowas muss man sich aber selber kümmern, es wird wohl keine Schreiben vom Amt kommen a la: sie dürfen jetzt gerne in Raten zahlen.
Also, Schreiben aufsetzen den aktuellen HartzIV Bescheid mit rein und um Raten BITTEN.
Im übrigen muss ein Gläubiger nicht auf Ratenzahlung eingehen, das bleibt vollkommen dem Gläubiger überlassen wie er das möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Alexandra-84
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke, ihre Mail hat mir schon viel mehr geholfen :)

Geht das denn auch wenn schon ein Schreiben vom Amtsgericht vorliegt? Man kann innerhalb von 1 Woche Einspruch beim Gericht einlegen - mein Vater glaubt nur, dass der Prozess dann schneller vollzogen wird...

Und wem wäre das Schreiben vorzulegen, dem Gericht oder dem Sachbearbeiter der Kindergeldstelle?

Danke nochmal Alexandra

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hm, damit kenne ich mich nicht so gut aus.
Aber ich würde wahrscheinlich dem Sachbearbeiter schreiben (um Ratenzahlung bitten) und dem Gericht auch ein Schreiben schicken, mit dem Hinweis das man sich mit dem Gläubiger versucht zu einigen.
Ob das jetzt noch was brint kann ich nicht sagen, aber vielleicht solltest Du im Forum unter dem Thema Forderungsbeitreibung etc. nochmal nachfragen, da tummeln sich die Experten für sowas ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

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#13
 Von 
Alexandra-84
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Also, wenn ich das richtig verstehe sollen wir Kontakt mit der Staatsanwaltschaft suchen und dort um Ratenzahlung bitten.

Und dem Sachbearbeiter sollen wir zusätzlich schreiben oder erstmal nur der Staatsanwaltschaft?

Danke nochmal...

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Alexandra-84
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo, danke an alle für die Unterstützung und Hilfe :)

Also mein Vater war beim Gericht und es ist wohl so, dass dieses Urteil mit den 13 Tagen Freiheitsstrafe noch gar nicht entschieden oder rechtskräftig ist...

Es wurde gesagt, mein Vater bekäme nochmal ein Schreiben wo alles genau drin stehen würde (was genau keine Ahnung - auf jeden Fall aber wohl, wie der Mann gesagt hat, keine Freiheitsstrafe) - mal abwarten...


Danke nochmal euch allen,
Alexandra

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

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