Kindergeld Ü18, Hartz4 und freiwilliges soz. Jahr

5. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
buebchen2506
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)
Kindergeld Ü18, Hartz4 und freiwilliges soz. Jahr

Hallo,

wie sieht es in diesem Fall aus?

Ich (Ü18) beziehe zur Zeit Hartz 4. Ich mache auch gerade mein freiwilliges soziales Jahr. Insgesamt habe ich 774 €.

Ich wurde von keiner Stelle aus dazu aufgefordert Kindergeld zu beantragen.

Nun meldet sich mein Vater (zu dem kein Kontakt besteht), dass er Kindergeld beantragen möchte (er hat den Kinderfreibetrag). Jetzt hat er mir eine Frist gesetzt, und wenn ich die nicht einhalte, so sagt er, möchte er sich über weitere Möglichkeiten erkundigen.

Was kann ich tun, was sind meine Rechte/Pflichten und wie sieht das ganze bei ihm aus? Hat er das Recht mir unterschwellig zu drohen und mir Fristen zu setzen und kann ich überhaupt Kindergeld beantragen?

Beste Grüße und danke im Voraus!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Sie können kein KG beantragen, weil Sie ja nicht der Empfänger sind, sondern die Eltern. Insofern: Er hat jetzt WOFÜR eine Frist gesetzt?

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#2
 Von 
buebchen2506
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

ich meinte auch das mein Vater das Kindergeld beantragen will. Er hat mir eine Frist gesetzt um ihm die Unterlagen dafür zu zusenden. Wenn die bis dahin nicht angekommen sind, so sagt er, wird er sich über weitere Möglichkeiten für ihn erkundigen. (Ich schätze diese "Drohung" wird in Richtung Anwalt gehen)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Was ist denn mit Mutter? Kriegt die kein KG? Und wo leben Sie aktuell - allein oder bei der Mutter?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Smurfix
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Meine Meinung: So'n Quatschkopf.

Du lebst nicht bei dem und bekommst von ihm keinen Unterhalt.
Folglich hat er Null Anrecht auf irgendwelches Kindergeld und du schuldest ihm auch keine Uterlagen (welche eigentlich?).

Schon der Freibetrag steht wohl deiner Mutter zu.

Meine Ex bekommt noch Kindergeld für die Zweitgeborene, das wird ihr 1:1 weitergereicht, und gut is'.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
(Ich schätze diese "Drohung" wird in Richtung Anwalt gehen)


*Pffft*

quote:
Du lebst nicht bei dem und bekommst von ihm keinen Unterhalt.
Folglich hat er Null Anrecht auf irgendwelches Kindergeld und du schuldest ihm auch keine Uterlagen (welche eigentlich?).


Eben.

Mein Vater meinte einmal sich um den Lohnnachweis für die Beantragung von Studienbafög meinerseits drücken zu können indem er mir per lustigem Anwalt mitteilen ließ, dass ich verheiratet sein soll (war ich nie und habe es zu keiner Zeit vor)- aber versuchen kann man es ja mal. ;-)

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-- Editiert Miss.Nevaeh am 05.10.2012 18:07

-- Editiert Miss.Nevaeh am 05.10.2012 18:08

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