Kindergeld - Wie lange rückwirkend hebt Urteil des Bundesverfassungsgerichts erteilte Bescheide auf?

29. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
schlunze
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindergeld - Wie lange rückwirkend hebt Urteil des Bundesverfassungsgerichts erteilte Bescheide auf?

Durch das Urteil des Bundesverfssungsgericht vom 11.1.05 zur Anrechnung von gesetzlichen Soz Versicherungsbeiträgen steht uns Kindergeld auch nach dem 18 Geburstag des Kindes zu.
Der Arbeitgeber schreibt nun, dass dies nur auf noch nicht rechtskräftig beschiedene Festsetzungzeiträume angewendet wird. Damals konnte ich dem Ablehungsbescheid jedoch nicht wiedersprechen da die Rechtslage ja noch eine andere war.
Wie lange rückwirkend hebt ein Urteil des Bundesverfassungsger. erteilte Bescheide auf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hebt es denn den Entscheid überhaupt auf ???

Weil vor dem gleichen Problem stehe ich auch!

Bei mir in dem Bekanntenkreis haben alle ihr Kindergeld wiederbekommen.
Bei uns allerdings wird es nicht ausgezahlt aus dem Grund das wir einen entschiedenen Bescheid haben. Aber ich kann mir nciht vorstellen, dass andere Familien nie einen Entscheid bekommen haben.

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#2
 Von 
schlunze
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja so einen Bescheid habe ich auch erhalten. Aber dazumal war die Rechtslage ja noch anders. Mit welcher Begründung hätte ich denn damals Einspruch einlegen sollen ?
Ich bezweifle das dieser Bescheid wirklich gültig ist, denn es hätte ja eigentlich einen Hinweis geben müssen, dass noch die endgültige Entscheidung des Gerichts aussteht. Davon stand aber nicht drin.

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Daniel1985
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich einen Neuantrag stelle passierte bie mir ja folgendes:

Ablehnung des Neuantrags, da schon ein Bescheid vorliegt.

Was denn nun? Kommt man in das Jahr 2004 auf keinen Fall mehr rein?

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