Kindergeld - Wohne mit Kind im Ausland?

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
areal42
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Kindergeld - Wohne mit Kind im Ausland?

Hallo !

Wohne mit Kind im Ausland. Der vater, der in D eine Firma hat, will nicht bei der Familienkasse Kindergeld beantragen (hat schon dort falsche Angaben gemacht) . Ich selber darf es nicht ! Der Familienkasse antwortete mir texto : "wenn er es nicht macht ist es sein Problem". Find'ich unmöglich !

In meinem Gerichtsurteil steht dass mir dass ganze Sozial und Kindergeld zusteht.

Was ist jetzt zu tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

bist du dir sicher, dass der Vater das Kindergeld überhaupt beantragen kann?

Das:Bei nicht verheirateten, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird das Kindergeld demjenigen
Elternteil gewährt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.


hab ich hier gesehen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Hinzu kommt, was unter "Ausland" zu verstehen ist. Kindergeld gibt es für Kinder,

quote:
die im Inland oder in Staaten wohnen, die der EU oder dem EWR angehören,...

quote:
In meinem Gerichtsurteil steht dass mir dass ganze Sozial und Kindergeld zusteht.

Wie soll man das denn verstehen?

Wäre hilfreich, wenn du dich mal klarer ausdrückst, um was für ein "Urteil" es sich handelt und was genau drin steht.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

stimmt, das Kindergeld steht dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt. Im Übrigen gibt es das Kindergeld nur dann, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

quote:<hr size=1 noshade>In meinem Gerichtsurteil steht dass mir dass ganze Sozial und Kindergeld zusteht. <hr size=1 noshade>


Dazu dieses: § 1612b BGB

LG Nero

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Im Übrigen gibt es das Kindergeld nur dann, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

Nicht ganz. EU oder EWR gehen auch.



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
areal42
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo an Allen !

Hier ein paar Details

Wohne in Frankreich.

Habe auch schon alle Gesetze durchgelesen.

Mein noch Ehemann hat eine Firma in D, hat es aber nicht angegeben bei der FK. Ich darf an seine private Infos beim Steueramt nicht ran. Also weiss ich nicht ob er beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist (FK würde es auch gerne wissen).
Ich könnte eine Abzweigung des KG beantragen, aber ohne dass er erstmal einen Antrag macht bei der FK habe ichkeine Chancen.

Mein Gerichtsurteil ist in Europa gültig. Wie schon geschrieben, steht mir alle sozial- und kinderbezogene Leistungen zu.

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