Kindergeld - Darf er nun das Geld, dass er von dem Staat nicht bekommen hat, zurück verlangen?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
antoaneta
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
Kindergeld - Darf er nun das Geld, dass er von dem Staat nicht bekommen hat, zurück verlangen?

Hallo,

also Person A ist 23 Jahre alt und hat noch nie Kindergeld bezogen. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung, 2 Jahre Angestellter und nun dabei eine neue Ausbildung anzufangen (somit wieder ein Schüler).

Darf er nun das Geld, das er von dem Staat nicht bekommen hat, zurück verlangen?

Ich bedanke mich im Voraus

Liebe Grüße
A.O.

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8 Antworten
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Warum sollte er als Angestellter auch Kindergeld beziehen? Wahrscheinlich haben es die Anspruchsinhaber, nämlich die Eltern, bezogen?

wirdwerden

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
also Person A ist 23 Jahre alt und hat noch nie Kindergeld bezogen.


Ich nehme an, wie wirdwerden, dass die Eltern, richtigerweise, das bezogen haben.

Wohnt die Person in eigener Wohnung?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
antoaneta
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Eltern von Person A haben KEIN Kindergeld bezogen und bevor er 25 Jahre alt wird, beginnt er eine neue Ausbildung und hat somit Anspruch auf Kindergeld. Die Frage ist nun ob er das in den 21 Jahren nicht bezogene Kindergeld zurückfordern kann.

Man hat nämlich das Recht es zurückzufordern, wenn man unter 25 Jahre noch mal die Schule besucht.
Nur für diesen konkreten Fall wollte ich wissen, ob es auch möglich ist.

Und bitte nur kompetente Antworten schreiben anstatt "das dumme Zeug" oben.
Danke :)

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo antoaneta ,

Wenn bisher kein Antrag gestellt wurde kann das Geld
m.E. nicht nachträglich gefordert werden.

Sollten nun aber noch die Bedingungen für KG vorhanden
sein,dann wird es auch bei einem neuem Antrag gezahlt.

Ruf doch einfach mal bei der Kindergeld- Kasse an.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Kindergeld kann für 4 Jahre rückwirkend beantragt werden - aber nicht von Person A, sondern von deren Eltern.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Und bitte nur kompetente Antworten schreiben anstatt "das dumme Zeug" oben.


In dem Fall würde ich zu einer kostenpflichtigen Anfrage beim Anwalt raten, ein Forum ist nicht dafür vorgesehen, Rechtsberatung zu erteilen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
antoaneta
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,

danke für die Antworten :)

Ich weiss, dass der Forum keine Rechtsberatung ist, nur bevor ich mich vor dem Amt mit der Frage blamiere wollte ich wissen wie es aussieht.
Hab nun einen Anwalt gefragt und es hat sich rausgestellt, dass man 4 Jahre rückwirkend das KG bekommen kann (wurde oben die selbe Antwort gegeben) in manchen Fällen sogar 10 Jahre.

Danke für die Hilfe :)


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