Hallo ihr Lieben...bin erst seit heute Mitglied und hab ne Frage...
undzwar bin ich bis zum november 2006 zur schule gagangen und habe dementsprechend auch mein kindergeld ausgezahlt bekommen. Danach habe ich mit der schule aufgehört und als aushilfe gejobbt wo ich natürlich keinen anspruch mehr hatte.
Ich möchte nun nächstes jahr ein studium in aachen beginnen (weiß auch dass ich während des studiums anspruch auf KG habe)...doch bis dahin is noch ne menge zeit und will jetzt am nächsten monat eine Kunst Schule/akedemie besuchen und ein vorstudium absolvieren, damit ich ´gu vorbereitet bin für die eignungsprüfung an der fh. Meine frage ist nun...ob ich bei einem vorstuium (was ich natürlich aus eigener tasche bezahlen muss) anspruch auf Kindergeld habe...soweit ich weiß müsste ich das doch eigentlich oder? Denn ich besuche ja dann regelmäßig eine kunstschule um mich weiterzubilden bzw vorzubereiten...
was meint ihr? könnt ihr mir vielleicht weiter helfen? oder habe ich nur anspruh wenn ich eine mit dem richtigen studium beginne nächstes jahr...ich weiß dass man sich auch als ausbildungssuchend melden kann beim Arbeiutsamt und dann ebenfalls ansprüche hat...aber das würde für mich eigentlich nicht in frage kommen da ich erstes keine ausbildung suche...und zweitens ja so oder so das vorstuium machen werde.
Bitte helft mir weiter...Dankee...Jada3
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"Keep rising over the Top!!!"
Kindergeld!
6. Juli 2007
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Frage vom 6. Juli 2007 | 19:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 7. Juli 2007 | 11:28
Von
Status: Schüler (468 Beiträge, 187x hilfreich)
m.E. hättest Du in diesem Fall wieder Anspruch auf Kindergeld.
Darf ich fragen, was Du studieren willst (doch hoffentlich nicht Maschinenbau ?)
Gruß aus Aachen
P.S.: Deine Frage gehört allerdings eher ins Sozialforum, dort bekommst Du bestimmt mehr Antworten!
-- Editiert von Löni am 07.07.2007 11:29:35
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