Ich zahle meiner Tochter 401 Euro (über 18 Jahre, 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle).
Muss ich ihr nun das hälftige Kindergeld (77 Euro) auch bezahlen oder nur die 135%, d.h. insgesamt 447 Euro. (also 46 Euro von dem Kindergeld)
Ich blicks einfach nicht mehr.
Kindergeld an die Tochter auszahlen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Soma,
die Tochter wohnt beim anderen Elternteil, richtig?
Du zahlst alleine nach DDT?
Das KG wurde voll angerechnet?
An wen wird das KG ausbezahlt?
Grüßle
Hallo,
du solltest uns vielleicht noch einige Informationen zukommen lassen. Du scheinst mir sehr viel zu bezahlen!
Wenn das Kind volljährig ist, dann sind Mutter UND Vater beide zum Barunterhalt verpflichtet! Wenn das Kind noch bei der Mutter lebt, dann ergibt sich der Unterhaltsanspruch aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern. Zu leisten ist der Unterhalt dann quotiert nach dem jeweiligen Einkommen.
Für eine ungefähre Berechnung benötigt man also mindestens folgende Angaben:
Gibt es einen (unbefristeten) Unterhaltstitel?
Wie alt ist die Tochter?
Bei wem lebt die Tochter oder hat sie schon einen eigenen Hausstand?
Was macht die Tochter (Schule, Gymnasium, Studium, Berufsausbildung, ohne Arbeit etc.)?
Hat die Tochter eigenes Einkommen und wenn ja in welcher Höhe?
Wer erhält das Kindergeld?
Bereinigtes Nettoeinkommen Vater und Mutter.
Gibt es noch andere Unterhaltsberechtigte?
Ohne diese Angaben kann man nur sehr wenig sagen.
Grüße
-- Editiert von Groellheimer am 20.09.2007 17:01:13
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Hallo
hier noch einige Angaben:
Unterhaltstitel ist 2 Jahre alt
Alter der Tochter: 18 sie wohnt bei ihrer Mutter und geht noch zur Schule und hat kein eigenes Einkommen.
KG bekommt die Mutter (die Hälfte habe ich mit dem Unterhalt verrechnet, so dass ich 402.- bezahle)
Nettoeinkommen v. Vater zur Zeit ca. 2.300.- Was die Mutter verdient weiß ich nicht (vielleicht ca. 1400.-)
Ich habe ein weiteres Kind in einer neuen Ehe.
Ich hoffe damit könnt ihr etwas mehr anfangen
--- editiert vom Admin
Hallo Soma,
quote:
Unterhaltstitel ist 2 Jahre alt
Und wie lange gilt der?
Wäre an der Zeit, den abzuändern, denn ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.
Du zahlst jedenfalls definitiv zu viel.
Auch wenn du alleine für den Unterhalt aufkommen müsstest, kannst du das VOLLE KG vom Bedarf abziehen.
Schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Grüßle
--- editiert vom Admin
@Susi,
womit hast du denn verglichen?
Mit den Lottozahlen?
Grüßle
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