Hallo zusammen!
Ich lebe seit Jahren immer wieder länger im Ausland, bin deshalb nicht abgemeldet. Habe aber KEINEN festen Wohnsitz, weil ich automatisch bei meinem Bruder lebe, wenn ich kurzzeitig in Deutschland bin.
Seit 16 Jahren habe ich denselben Partner, wir haben 3 Kinder, 5, 8 und 13 Jahre. Jetzt möchten wir Kindergeld beantragen.
Meine Frage dazu: Kann ich aus dem Ausland einen Wohnsitz in DE beantragen? Habe gelesen, dass geht auch mit Vollmacht, sodass mein Bruder hingehen würde.
Zurzeit bin ich in Argentinien unterwegs, dann würde ich die Mühlen schon mal ankurbeln, bevor ich wieder in einem Jahr nach Deutschland zurück reise mit meiner Familie.
2. Frage: Reicht eine internationale Geburtsurkunde zur Einreichung? Oder braucht man dafür immer eine deutsche Geburtsurkunde?
VIELEN DANK für eure Hilfe!
Kati und Co.
Kindergeld aus dem Ausland beantragen
6. Juni 2023
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Frage vom 6. Juni 2023 | 21:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld aus dem Ausland beantragen
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#1
Antwort vom 7. Juni 2023 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (49374 Beiträge, 17365x hilfreich)
ZitatHabe gelesen, dass geht auch mit Vollmacht, sodass mein Bruder hingehen würde. :
Ja, das geht im Prinzip, allerdings ist die Gewährung eines Scheinwohnsitzes mit einem Bußgeld bis zu 50.000€ bedroht. Dein Bruder sollte sich also genau überlegen ob er das macht.
ZitatZurzeit bin ich in Argentinien unterwegs, dann würde ich die Mühlen schon mal ankurbeln, bevor ich wieder in einem Jahr nach Deutschland zurück reise mit meiner Familie. :
Da gibt es vor der Rückkehr nichts anzukurbeln. Das einzige, was Dein Bruder machen kann ist die Reservierung eines Termins im Einwohnermeldeamt, sofern Du in einen Ort ziehen möchtest, in dem es dafür lange Wartezeiten gibt.
ZitatReicht eine internationale Geburtsurkunde zur Einreichung? :
Ich nehme mal an, dass Du und der Rest Deiner Familie einen deutschen Reisepass habt, oder? Der sollte reichen. Außerdem wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
#2
Antwort vom 8. Juni 2023 | 12:25
Von
Status: Richter (8589 Beiträge, 4090x hilfreich)
Hallo
Wobei man dabei wieder nachenken kann ob man nicht wieder an diesem Punkt angelangt:Zitat:Außerdem wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Zitat:allerdings ist die Gewährung eines Scheinwohnsitzes mit einem Bußgeld bis zu 50.000€ bedroht. Dein Bruder sollte sich also genau überlegen ob er das macht.
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