Kindergeld - ausbildungsuchend - muss ich Amt Bewerbungen nachweisen?

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
devotee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld - ausbildungsuchend - muss ich Amt Bewerbungen nachweisen?

Guten Tag!

Also ich habe mal folgende Frage:

Ich bin 22 Jahre alt und seit dem 12.09.2007 offiziell laut Bundesagentur für Arbeit "ausbildungsuchend". Nun möchte eine Behörde/Amt, dass ich ihnen jeden Monat Bewerbungen zuschicke, um zu beweisen das ich mich auch ernsthaft bewerbe. Nun zur eigentlichen Frage: Mein Gesprächspartner bei der Bundesagentur für Arbeit meinte, dass ich laut Gesetz gar nicht irgengwelche Bewerbungen zuschicken bräuchte, weil die Bestätigung der Ausbildungsuche der Agentur für Arbeit ausreichen würde.

Was soll ich tun und was ist richtig?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo
welche behörde sollst du was zu schicken ?

mfg Ostseeperle

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Bewirbst du dich denn regelmäßig?

Andere Frage - du bist mit 22 ausbíldungssuchend, was hast du denn bisher gemacht?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
devotee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum ist es wichtig was ich vorher gemacht habe? Abi und Bundeswehr... ;)

Die Vorstellungsgespräche für das Finanzamt, Bankkaufmann fangen im Januar an. In der Zwischenzeit werde ich ein Praktikum machen, von daher hätte sich das Problem mit dem Kindergeld gelöst.

Wie die Behörde heißt... gute Frage. Die Post bekommt mein Vater. Es ist ein Amt aus Wiesbaden, das für Kindergeld zuständig ist.

Zurück zur eigentlichen Frage:
Muss ich die Bewerbungen nachweisen oder reicht die Bestätigung, dass ich ausbildungssuchend bin?

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die Frage ist insofern von Bedeutung, ob du überhaupt unterhalts- und kindergeldberechtigt bist. Aber das hat sich ja geklärt ;)

Wenn die Kindergeldkasse Bewerbungsnachweise fordert, ist das recht ungewöhnlich. Bei meinem Sohn war es ebenfalls so, dass NUR die Sachbearbeiterin der Arge (ausnahmsweise mal eine nette, fähige Frau :grins: ) sich erkundigte, ob und wie es mit den Bewerbungen läuft.
Die Kindergeldkasse war außen vor und hatte nur die Bestätigung über die Ausbildungsplatzsuche.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
devotee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mmmh. Ja. Du hattest da sicher mit der Sachbearbeiterin Glück. :D Also so wie ich das mitbekommen habe, zickt unser SachbearbeitER etwas rum. ^^ Mmmh... Die Frage ist, ob ich jetzt gesetzliche Grundlagen habe, die ich ihm mal zukommen lassen könnte. Damit er einsieht, dass er keine Bewerbungen von mir braucht.

Es geht zwar jetzt "nur" noch um 2 Monate Kindergeld, die er uns nicht genehmigen will, aber mir gehts jetzt auch ums Prinzip :D

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Andersrum - er möchte DIR die gesetzliche Grundlage zeigen, wonach du Bewerbungen vorlegen sollst. ;)



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"gruß azrael"

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#7
 Von 
devotee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich auch schon getan. Nur will er jetzt monatlich welche sehen, bzw. die für die letzten beiden Monate. Da habe ich mich aber nicht mehr beworben.

Wer ist gesetzlich im Recht? Wo kann ich das nachlesen?

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