Kindergeld bei BA-Studium

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.01.2009 10:42:18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld bei BA-Studium

Hallo!
Ich verdiene in meinem BA-Studium 849 Euro, habe somit kein Anspruch auf Kindergeld!

Netto sind es jedoch nur 675 Euro. Dazu kommt, dass ich die Studiengebüren zur Hälfte übernehmen muss. Das heißt 500 Euro im Jahr. Außerdem habe ich in der Studienzeit Fahrtkosten im Monat von 219 Euro. Das heißt 1314 Euro im Jahr!

Habe ich wirklich kein Anspruch auf Kindergeld?
Den Traum von der eigenen Wohnung kann ich also vergessen. Steht mir wenigstens Wohngeld zu? Wenn ja wie viel?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich verdiene in meinem BA-Studium 849 Euro, habe somit kein Anspruch auf Kindergeld!


Brutto minus Sozialabgaben minus Werbungskosten (pauschal 920€ oder nachgewiesen höher) unter 7680€ rechtfertigen einen KG-Anspruch.
Widerspruch einlegen, falls noch nicht passiert.

Dein familienrechtlicher Bedarf läge bei 640€.

Grüßlebr>-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 03.01.2009 10:54

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Außerdem habe ich in der Studienzeit Fahrtkosten im Monat von 219 Euro


Wie das?

Zitat:
Netto sind es jedoch nur 675 Euro. Dazu kommt, dass ich die Studiengebüren zur Hälfte übernehmen muss. Das heißt 500 Euro im Jahr.


Das sind im Monat ca. 42 Euronen. Wenn man die jetzt von den 675,- abzieht, die du zur Verfügung hast, liegst du knapp unter dem Betrag, mit dem auch andere Studis mit eigener Bude, Fahrtkosten und Studiengebühren auskommen müssen.

gruß azrael

-- Editiert von azrael am 03.01.2009 11:27

0x Hilfreiche Antwort

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