Kindergeld bei Unterhaltsberechnung ab 18 Jahren

5. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Emelie0_8
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
Kindergeld bei Unterhaltsberechnung ab 18 Jahren

Hallo,

vor einem halben Jahr wurde mein Sohn 18 Jahre und ich zahle den vereinbarten/berechneten Unterhalt.

Nun kommt die KM (hat eigentlich ja gar keine Forderung mehr zu stellen) und meint wir dürfen nicht das volle Kindergeld (nur wie bisher die Hälfte) anrechnen, da er keine eigene Wohnung hat und daher als priviligiert zählt (Aussage vom Jugendamt).
Die KM hat kein Einkommen, es ist also nur mein Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt worden.

Soweit ich informiert bin, wird aber ab dem 18. Lebensjahr das Kindergeld als Einkommen voll angerechnet?
Bin ich da falsch informiert?

Vielen Dank im Voraus

Viele Grüße





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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Ab 18 wird das komplette KG abgezogen. Die KM irrt also und du hast richtig gelesen.

Das hat nix damit zu tun wo er lebt. Was macht er denn? Geht er noch zur Schule oder macht er eine Ausbildung? Bei zweiterem würde auch sein Einkommen auf den Bedarf in Teilen mit angerechnet.
Der KM würde ich den Zahn ziehen und im übrigen auch nur noch mit schriftlichen Einverständnis des Sohnes an sie überweisen oder eben an ihn und er muss sich dann mit ihr einigen, was er ihr für wohnen und verköstigen überweist.

Priviligiert ist nur, wer bei einem Elternteil lebt, unter 21 ist und einen Schulabschluß macht. Das hat aber nur etwas mit der Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter zu tun

-- Editiert von ratlose mama am 05.01.2021 18:28

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Emelie,

Bei 18 ist das volle KG auf den Bedarf anzurechnen.

Kind mit eigener Wohnung hat einen pauschalen Bedarf.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
und daher als priviligiert zählt (Aussage vom Jugendamt).


Priviligiert ist der Sohn, wenn er zwar volljährig ist, aber noch zur Schule geht.

Der Umstand, dass der Sohn priviligiert ist führt aber nicht dazu, dass dann nur das halbe Kindergeld abgezogen werden dürfte.

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#4
 Von 
Emelie0_8
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke an alle für die Antworten.

@ratlose Mama: Er ist noch Schüler, wird voraussichtlich im September eine Ausbildung beginnen und eine eigene Wohnung haben.


Wird dann das komplette Ausbildungsgehalt angerechnet?
In welchem Monat wäre dann die letzte Unterhaltszahlung? August (weil ab September selbstverdienter) oder ab September (weil erster Lohn im Oktober kommt )?

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Emelie0_8):
Wird dann das komplette Ausbildungsgehalt angerechnet?
Abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, ja.

Zitat (von Emelie0_8):
In welchem Monat wäre dann die letzte Unterhaltszahlung?
Ob es tatsächlich die allerletzte wird, kann hier keiner beurteilen ohne die Zahlen zu kennen. Die letzte Zahlung in der bisherigen Höhe erfolgt auf jeden Fall im August.

Zitat (von Emelie0_8):
August (weil ab September selbstverdienter) oder ab September (weil erster Lohn im Oktober kommt )?
Eine Vergütung im Folgemonat ist nach § 18 Berufsbildungsgesetz verboten. Demzufolge ist die neue Höhe der Unterhaltszahlung ab September zu klären.

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