Kindergeld bei unechtem Wechselmodell

28. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindergeld bei unechtem Wechselmodell

Hallo zusammen. Folgender Sachverhalt:
Wir praktizieren derzeit folgendes Wechselmodell. Ich habe meinen Sohn alle 2 Wochen von Dienstags nach der Schule bis Sonntags abends. Den Rest übernimmt meine Ex-Frau. Meine Ex-Frau streicht sich derzeit das gesamte Kindergeld ein, was mir nicht gefällt.
Kann man bei dieser Aufteilung von einem unechten Wechselmodell oder einem echten Wechselmodell ausgehen? Ich gehe mal von einem unechten Wechselmodell aus. Kann ich von meiner Ex-Frau fordern in ein echtes Modell zu wechseln? Oder wie ist die Vorhergehensweise?

Eine andere Frage bezieht sich auf die Verteilung des Kindergeldes:
Da ich Betreuungsarbeit leiste, steht mit doch mindestens 1/4 des Kindergeldes zu, oder?
Barunterhalt habe ich keinen zu leisten, da wir in einer Scheidungsfolgevereinbarung vereinbart haben, dass mich meine vermögende Ex-Frau von Zahlungen von Kinderunterhalt freistellt.

Wie seht ihr diesen Fall?

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53 Antworten
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#1
 Von 
stefi4u
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zusammengefasst: Sie haben die Kinder 10 Tage im Monat und sie hat 20 Tage.

Sie haben Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes, soweit ich gehört habe. Sie meinen, dass sie die 204 Euro pro Monat erhält, richtig?

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Kann ich von meiner Ex-Frau fordern in ein echtes Modell zu wechseln?


Wenn sie dem nicht zustimmt, könntest du es über eine Klage versuchen.

Zitat (von Kue7777):
Barunterhalt habe ich keinen zu leisten, da wir in einer Scheidungsfolgevereinbarung vereinbart haben, dass mich meine vermögende Ex-Frau von Zahlungen von Kinderunterhalt freistellt.


M.E. ist diese Vereinbarung nichtig, denn auf Kindesunterhalt kann man nicht rechtswirksam verzichten.

-- Editiert von User am 29. Oktober 2023 08:33

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Im Normalfall wird der Zahlbetrag des KU um das hälftige Kindergeld reduziert.

Hier hat deine Ex dich von den Unterhaltszahlungen freigestellt und übernimmt somit die gesamte Unterhaltspflicht. IMO steht ihr damit auch das KG vollständig zu.

Natürlich kannst du jetzt ein Fass aufmachen und versuchen einen Teil des KG von ihr zu bekommen. Ob sich der Stress (evtl. musst du auch mir ungewissen Ausgang klagen) lohnt, das musst du für dich eintscheiden. Wenn du nicht gerade unter dem Selbstbehalt lebst und davon noch die Kosten für die Tage tragen musst, die euer Kind bei dir lebt würde ich das auf sich beruhen lassen.

Welche Kosten trägt denn jeder Elternteil für euer Kind?'
Wer kauft Klamotten, Schulbedarf, wer zahlt die Hobbys, also alles was zusätzlich zum täglichen Bedarf (Essen, Hygiene, Wohnraum, Wasser...)?

Anhand dieser Aufstellung könnte man sich auch überlegen, ob ein 50/50 Wechselmodell mehr Geld in die Haushaltskasse bringt, wenn man dann eben plötzlich auch Kleidung, Schulbedarf etc. mittragen muss, weil das bisher nur vom andern Elternteil übernommen wurde.

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#5
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Überwiegend werden die Kosten von meiner Ex-Frau getragen.
Aber wenn mein Sohn bei mir ist, dann zahle ich natürlich die Kosten ihn zu versorgen.
Bei Kindergeld unterscheidet man doch zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Mir müsste doch mindestens ein Tell des Betreuungsunterhalts zustehen. ?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Meine Ex-Frau streicht sich derzeit das gesamte Kindergeld ein, was mir nicht gefällt.
Sie ist jetzt die Kindergeldberechtigte, weil die Kinder überwiegend bei ihr leben. Deshalb streicht sie nichts ein, sondern es steht ihr ganz einfach gesetzlich zu.
Vermutlich wurde in der Scheidungsfolgenvereinbarung nicht alles berücksichtigt. Jetzt gilt aber diese Regelung.

Zitat (von Kue7777):
Kann ich von meiner Ex-Frau fordern in ein echtes Modell zu wechseln?
Das kannst du tun, allerdings muss sie das nicht akzeptieren. Und auch dann steht dir noch längst nicht teilweise Kindergeld zu.
Zitat (von Kue7777):
Da ich Betreuungsarbeit leiste, steht mit doch mindestens 1/4 des Kindergeldes zu, oder?
Nö.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Das finde ich im Internet dazu:

Da beide Elternteile die Betreuungsleistung zu gleichen Teilen erbringen, steht auch beiden der gleiche Anteil am Kindergeld zu. Zumindest die Hälfte, die auf den Betreuungsunterhalt entfällt. Derjenige, der kein Kindergeld bezieht, kann also entsprechend die Hälfte des auf die Betreuungsleistung anfallenden Anteils verlangen. Im Klartext heißt das: Er hat Anspruch auf ein Viertel des Kindergelds. Und zwar unabhängig vom Einkommen.

Also stehen mir 62,50 zu, oder?

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Bei Kindergeld unterscheidet man doch zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Mir müsste doch mindestens ein Tell des Betreuungsunterhalts zustehen. ?


Nö. Grundsätzlich wird zwar zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt entschieden und diese als monetär gleichwertig angesehen. Allerdings ist das Kindergeld eine "steuerliche Entlastung" für den Unterhaltsaufwand der Eltern.
Bei volljährigen Kindern steht z.B. dem Elternteil das volle KG zu, wenn dieser mindestens 75% des Barunterhalts aufbringt.
Euer Fall ist zwar nicht unbedingt vergleichbar, aber auch hier könnte man argumentieren, dass die KM den überwiegenden Unterhalt für euer Kind leistet und auch etwas mehr als 50% der Betreuung leistet und daher ihr das volle KG zusteht.

Welcher Quelle entstammt denn dein Zitat mit dem 1/4 des KG?

Frage: Geht es dir um das Geld oder hast du auch euer Kind im Blick, wenn du nun wegen 125 €/ Monat das Kind exat 50 % bei dir haben willst. Und sind die dadurch höhren Kosten mehr oder weniger als 125 € (dabei bedenken, dass die KM dann vielleicht keine Lust hat alle Klamotten zu finanzieren, nicht mehr soviele Tansporte übernimmt etc.)

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#9
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Quelle weiß ich nicht mehr, aber hier steht ungefähr das Selbe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindergeld-beim-wechselmodell-wer-bekommt-wie-viel_089240.html

Die Mutter hat sich in der Scheidungsfolgevereinbarung sowieso verpflichtet den Unterhalt des Sohnes zu übernehmen.
Ich möchte gerne ins echte Wechselmodell wechseln. Aber wie soll ich das erreichen, wenn sie sich dagegen wehrt?
Zum einen möchte ich meinen Sohn mehr bei mir haben, egal was es kostet. Und zum anderen möchte ich Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes haben.

-- Editiert von User am 29. Oktober 2023 15:19

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#10
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Die Mutter hat sich in der Scheidungsfolgevereinbarung sowieso verpflichtet den Unterhalt des Sohnes zu übernehmen.


Unwiederruflich oder an bestimmte Bedingungen oder Umstände geknüpft?

Zitat (von Kue7777):
Zum einen möchte ich meinen Sohn mehr bei mir haben, egal was es kostet. Und zum anderen möchte ich Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes haben.


Was will euer Kind?

-- Editiert von User am 29. Oktober 2023 16:12

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#11
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, dass ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie ist sehr vermögend.
Mein Sohn möchte auch gerne mehr bei mir sein.

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#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2633 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Bei Kindergeld unterscheidet man doch zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Mir müsste doch mindestens ein Tell des Betreuungsunterhalts zustehen. ?
Ja, aber nur im paritätischen Wechselmodell. Ihr übt ein Residenzmodell aus und du hast (erweiterten) Umgang. Demzufolge schlägt sich die Aufteilung des Kindergeldes (theoretisch) hälftig bei der Mutter (Betreuungsunterhalt) und hälftig bei dir (Barunterhalt) nieder. Da dich die Mutter von Barunterhaltszahlungen freigestellt hat, kommt praktisch aber nichts bei dir an, was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Betreuungskosten während der Umgangszeit können sich ebenfalls im Unterhalt niederschlagen. Aber auch hier bist du nicht betroffen, weil du keinen Unterhalt zahlen musst.

Und auch im paritätischen Wechselmodell käme die Kindergeldauskehrung nicht pauschal in Frage. Denn wenn ihr es ändert und dann vielleicht mal eine Unterhaltsberechnung vornehmt, dann ist es durchaus möglich, dass du stattdessen der Mutter einen Ausgleichsbetrag zahlen musst (welcher die Kindergeldauskehrung verrechnet).

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#13
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Also deiner Meinung nach steht mir nichts zu?
Ich möchte ja ins Paritätische Modell wechseln. Aber warum sollte ich möglicherweise etwas an meine Ex-Frau sollen? Sie hat mich doch von Unterhaltszahlungen freigestellt. Wo kann ich eine Unterhaltsberechnung vornehmen lassen? Bei einem Anwalt?
Meine Ex-Frau hat ein hohes Einkommen, ich hingegen derzeit kein Einkommen. Spielt das auch eine Rolle?

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Ich möchte gerne ins echte Wechselmodell wechseln. Aber wie soll ich das erreichen, wenn sie sich dagegen wehrt?
Es wurde schon geschrieben. zB kannst du es mit einer Klage versuchen, der Erfolg ist aber zweifelhaft.

Zitat (von Kue7777):
Mein Sohn möchte auch gerne mehr bei mir sein.
Der Sohn ist 8 oder 9, wie man kürzlich lesen konnte... evtl. würde er einem Gericht gegenüber seinen Wunsch bekräftigen...
Zitat (von Kue7777):
Wo kann ich eine Unterhaltsberechnung vornehmen lassen? Bei einem Anwalt?
Ja. Ein Fachanwalt für Familienrecht wird dir relativ schnell erklären und ausrechnen, was dir *zusteht*.
Evtl. fragst du denselben Anwalt nochmal an, der dich kürzlich bei der Scheidung vertreten hat? Der kennt die Besonderheiten noch.

Zitat (von Kue7777):
Meine Ex-Frau hat ein hohes Einkommen, ich hingegen derzeit kein Einkommen.
Und wovon lebst du derzeit? Beziehst du auch kein Einkommen aus Sozialleistungen?
Oben liest man, deine Ex sei vermögend ... und sie habe dich deshalb von Unterhaltsleistungen für den Sohn freigestellt. Ich finde die Vereinbarung ziemlich kulant dir gegenüber.
Sie hat also ein hohes Einkommen UND hohes Vermögen?

Vielleicht denkst du nochmal über eine Frage zum erweiterten Umgangsrecht nach?---> Ganz ohne den Blick aufs Geld.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2633 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Also deiner Meinung nach steht mir nichts zu?
Doch, im Moment steht dir das hälftige Kindergeld als Verrechnungsbetrag zum Unterhalt zu (§ 1612b BGB). Da du aber auf Basis einer Freistellungsvereinbarung keinen Unterhalt zahlst, müsstest du auf eine Auskehrung des Kindergeldes klagen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass du damit der Erste wärst. Erfolgsaussichten ungewiss, Tendenz gegen 0. Sehr guter Rechtsanwalt und erfahrener Richter notwendig. Das Risiko absolut nicht wert.

Denn letztlich könnte im Ergebnis immer eine ordentliche Unterhaltsberechnung herauskommen, bei der du dann etwas zahlen musst und nicht etwa etwas ausgezahlt bekommst. Das Kindergeld ist dann sicher verrechnet wie gewünscht. Das Ergebnis aber negativ.

Und das wäre unabhängig vom Betreuungsmodell.

Zitat (von Kue7777):
Wo kann ich eine Unterhaltsberechnung vornehmen lassen? Bei einem Anwalt?
Ja.

Zitat (von Kue7777):
Meine Ex-Frau hat ein hohes Einkommen, ich hingegen derzeit kein Einkommen. Spielt das auch eine Rolle?
Das lässt sich in Pauschalität nicht beantworten. Eventuell. Das Vermögen der Mutter ist bei einer Unterhaltsberechnung irrelevant. Das Einkommen könnte eine Rolle spielen, wenn es sehr viel höher ist als deines und du gute Gründe für dein niedriges Einkommen hättest.

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#16
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Also deiner Meinung nach steht mir nichts zu?


Richtig...denn ohne Unterhaltszahlungen kein Kindergeldanspruch.

Zitat (von Kue7777):
Aber warum sollte ich möglicherweise etwas an meine Ex-Frau sollen?


Das "sollen" sollte vermutlich "zahlen" heißen?

Ich möchte mal kurz dran erinnern, dass du zwar an deine Ex-Frau zahlen würdest, aber nicht für sie...du zahlst für euer gemeinsames Kind.

Zitat (von Kue7777):
Sie hat mich doch von Unterhaltszahlungen freigestellt.


Keine Ahnung, ob du meine Beiträge nicht liest...ich hatte dich ja schon darauf aufmerksam gemacht, dass deine Ex-Frau auf den Kindesunterhalt gar nicht rechtswirksam verzichten kann. Der Unterhalt steht -wie gesagt- nicht ihr, sondern eurem Kind zu. Mich wundert, dass ein Anwalt so was in eine Scheidungsfolgevereinbarung aufnimmt.

Zitat (von Kue7777):
Meine Ex-Frau hat ein hohes Einkommen, ich hingegen derzeit kein Einkommen.


Aus welchem Grund bist du nicht berufstätig, wenn man fragen darf?

Und was verstehst du unter einem hohen Einkommen?

-- Editiert von User am 30. Oktober 2023 15:29

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#17
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier noch ein paar Infos: Meine Frau ist vermögend und hat ein Hohes Einkommen. Ca. 6000 Euro aus Vermietung pro Monat netto plus Aktiengewinne und Dividenden.

Ich beziehe keine Sozialleistungen, sondern lebe derzeit von dem Zugewinn, der mir bei der Scheidung zugesprochen worden ist.

Donnertag habe ich einen Termin bei meiner Anwältin. Dann sehen wir weiter…

-- Editiert von User am 30. Oktober 2023 16:49[/editmessage

[editmessage]-- Editiert von User am 30. Oktober 2023 16:50

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#18
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Ich beziehe keine Sozialleistungen, sondern lebe derzeit von dem Zugewinn, der mir bei der Scheidung zugesprochen worden ist.


Das beantwortet nicht die Frage, warum du keiner Berufstätigkeit nachgehst.

Bist du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, oder was hindert dich?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#19
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Was spielt das für eine Rolle?
Ich lebe von meinem Erspartem. Ohne Sozialleistungen und ohne gesundheitliche Probleme.

-- Editiert von User am 30. Oktober 2023 21:52

-- Editiert von User am 30. Oktober 2023 21:53

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Was spielt das für eine Rolle?


Für den Kindesunterhalt spielt es sehr wohl eine Rolle, ob du nicht arbeiten kannst oder nicht arbeiten willst.

Im letzteren Fall könnte dir sogar ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

-- Editiert von User am 31. Oktober 2023 08:21

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#21
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Für den Kindesunterhalt spielt es sehr wohl eine Rolle, ob du nicht arbeiten kannst oder nicht arbeiten willst.

Im letzteren Fall könnte dir sogar ein fiktives Einkommen angerechnet werden.


Du verkennst dabei allerdings die besondere Situation, dass die KM den Unterhalt für das gemeinsame Kind übernimmt und ihn von den Unterhaltszahlungen freigestellt hat. Daher ist es in diesem Fall völlig egal warum er nicht arbeitet

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau, sie übernimmt den kompletten Unterhalt. Aber es wird ja hier angezweifelt, dass diese Regelung im Notarvertrag rechtens sei.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau, sie übernimmt den kompletten Unterhalt. Aber es wird ja hier angezweifelt, dass diese Regelung im Notarvertrag rechtens sei.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Genau, sie übernimmt den kompletten Unterhalt. Aber es wird ja hier angezweifelt, dass diese Regelung im Notarvertrag rechtens sei.


Korrekt.

Zitat (von ratlose mama):
Du verkennst dabei allerdings die besondere Situation, dass die KM den Unterhalt für das gemeinsame Kind übernimmt und ihn von den Unterhaltszahlungen freigestellt hat.


Nö, das verkenne ich ganz und gar nicht...ich bezweifle lediglich, dass es unserer Rechtsprechung entspricht.

Zitat (von ratlose mama):
Daher ist es in diesem Fall völlig egal warum er nicht arbeitet


Wenn ich das nicht total missverstanden habe, ist der TE doch im Begriff, das "Unterhaltsfass" zu öffnen?

Ich wäre da echt vorsichtig, denn das könnte durchaus nach hinten losgehen.



-- Editiert von User am 31. Oktober 2023 21:45

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
smogman
Status:
Student
(2633 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
ich hatte dich ja schon darauf aufmerksam gemacht, dass deine Ex-Frau auf den Kindesunterhalt gar nicht rechtswirksam verzichten kann.
Das tut sie auch gar nicht. Sie stellt lediglich den Vater im Innenverhältnis zwischen den Eltern von Zahlungen frei. Das ist ein erheblicher Unterschied und vollkommen legitim.

Zitat (von Nana71):
Wenn ich das nicht total missverstanden habe, ist der TE doch im Begriff, das "Unterhaltsfass" zu öffnen?

Ich wäre da echt vorsichtig, denn das könnte durchaus nach hinten losgehen.
Dem stimme ich zu. Besser als 0 € kann es kaum werden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Besser als 0 Euro kann es nicht werden?
Auch nicht im paritätischen Wechselmodell?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 86x hilfreich)

.

Zitat (von smogman):
Das tut sie auch gar nicht. Sie stellt lediglich den Vater im Innenverhältnis zwischen den Eltern von Zahlungen frei. Das ist ein erheblicher Unterschied und vollkommen legitim.


Danke für die Info, das wusste ich nicht...

-- Editiert von User am 1. November 2023 11:44

Signatur:

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#28
 Von 
smogman
Status:
Student
(2633 Beiträge, 855x hilfreich)

Im paritätischen Wechselmodell könnte es zu einer Ausgleichszahlung von der Mutter an dich kommen. Da du dann aber mehr Betreuung übernimmst und die Kosten in dieser Zeit steigen, ist das ein Nullsummenspiel. Du hast also nicht etwa mehr Geld als vorher zur Verfügung. Dazu kommen noch zwei weitere Probleme:

Problem 1: Das paritätische Wechselmodell liegt derzeit nicht vor.

Problem 2: Wenn das paritätische Wechselmodell vorliegt, ist keiner von euch beiden mehr vertretungsbefugt für die Unterhaltsfrage des Kindes. Es bedarf daher einer teilweisen Sorgerechtsübertragung oder eines Ergänzungspflegers, der das Verfahren führt (soweit sich die Eltern nicht untereinander außergerichtlich einig werden). Im Streitfall bestehen deshalb erhebliche rechtliche, finanzielle und zeitliche Hürden, um einen solchen Anspruch auch real durchzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30396 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Auch nicht im paritätischen Wechselmodell?
Nein, das wurde bereits in #12 und nochmal in #28 erklärt.
Du hast im Netz einen Fall gefunden, der eben nicht zu eurer Situation passt.

Du kannst doch versuchen, mit deiner Ex zu vereinbaren, dass du deinen Sohn öfter bei dir (zum Umgang) hast--- vielleicht ist sie sogar damit einverstanden ??? Und dein Sohn bettelt seine Mutter an, dass er gern öfter bei dir wäre, weil...
und vielleicht, evtl. wer weiß?? zahlt sie dir (großzügig, wie sie ist) ohne Anerkenntnis einer Pflicht für die *Mehr-Tage* etwas zu. Oder sie steckt dem Sohn was zu --- denkbar und machbar ist ganz viel im Einvernehmen. d.h. ohne Streit, Klage und verlorenes Verfahren.
Zitat (von Kue7777):
Zum einen möchte ich meinen Sohn mehr bei mir haben, egal was es kostet.
Damit hättest du evtl. dein 1. Ziel erreicht und es würde dich nicht mal kosten.

Löse dich bitte von der fixen Idee mit dem dir zustehenden Kindergeld.
Morgen wird dir deine Anwältin hoffentlich ähnliches erklären und evtl. sogar genau vorrechnen, was es dich kosten würde (aber nichts bringt), wenn du stur und verbissen bleibst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht bei der Mehrbetreuung um insgesamt 4 Tage. Die Kosten dafür halten sich sehr in Grenzen. Also würde ich auf jeden Fall ein Plus machen.

Zu Problem 2: warum sollte ein Streifall vorliegen?

Meine Ex-Frau wäre vielleicht bereit die Umgangszeit zu erweitern, allerdings steckt sie ihm kein Geld zu und sie ist in keinster Weise grosszügig. Das kann ich vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

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