Kindergeld beim Auslandsstudium?

15. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
cabman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld beim Auslandsstudium?

Hallo liebe Forumsmitglieder.
Ich weiß nicht genau in welchen Bereich mein Thema gehört aber ich setzt mal hier rein.

Es geht um folgendes:
Ich bin Student und bekomme auch Kindergeld. Nun habe ich vor im Rahmen meines Studiums ins Ausland zu gehen, habe ich für diesen Zeitrahmen noch anspruch auf das Kindergeld? Muss ich das überhaupt melden? Was kann sich da ändern?

vielen Dank für Euere Hilfe

cabman

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Genauso wie beim Inlandsstudium Studienbescheinigung abgeben, fertig. Für spätere Überprüfung unbedingt gleich eine Bescheinigung besorgen, wie lange das Studium ging.
Wir durften drei Jahre! nach Beginn eines High-School-Jahres noch die Dauer belegen, zum Glück ging es mit Pass, Visa und Zeugnissen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cabman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

und welche Bescheinigung? Von der Ausländischen Uni?
Und wann wird die vorgelegt, nach der rückkehr?

mfg

cabman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Vor dem Studium kannst du irgendwie nachweisen, dass du zum Studieren in die USA gehst, z.B. Visum, Schriftverkehr mit Uni usw.

Mein anderer Ratschlag war aus Erfahrung. Es ist halt einfacher, wenn du gleich eine Bestätigung hast, dass du von xx bis xx dort studiert hast, als das nachher zu besorgen.

Du musst auch verstehen, dass die das nachprüfen, kann doch jeder sagen, ich gehe dort zum Studieren und macht sich nur einen schönen Lenz.

Wie ich schon geschrieben hatte, mussten wir für drei Jahre nachträglich die Schulzeit belegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen