Hallo liebe Forumsmitglieder.
Ich weiß nicht genau in welchen Bereich mein Thema gehört aber ich setzt mal hier rein.
Es geht um folgendes:
Ich bin Student und bekomme auch Kindergeld. Nun habe ich vor im Rahmen meines Studiums ins Ausland zu gehen, habe ich für diesen Zeitrahmen noch anspruch auf das Kindergeld? Muss ich das überhaupt melden? Was kann sich da ändern?
vielen Dank für Euere Hilfe
cabman
Kindergeld beim Auslandsstudium?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Genauso wie beim Inlandsstudium Studienbescheinigung abgeben, fertig. Für spätere Überprüfung unbedingt gleich eine Bescheinigung besorgen, wie lange das Studium ging.
Wir durften drei Jahre! nach Beginn eines High-School-Jahres noch die Dauer belegen, zum Glück ging es mit Pass, Visa und Zeugnissen.
und welche Bescheinigung? Von der Ausländischen Uni?
Und wann wird die vorgelegt, nach der rückkehr?
mfg
cabman
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Vor dem Studium kannst du irgendwie nachweisen, dass du zum Studieren in die USA gehst, z.B. Visum, Schriftverkehr mit Uni usw.
Mein anderer Ratschlag war aus Erfahrung. Es ist halt einfacher, wenn du gleich eine Bestätigung hast, dass du von xx bis xx dort studiert hast, als das nachher zu besorgen.
Du musst auch verstehen, dass die das nachprüfen, kann doch jeder sagen, ich gehe dort zum Studieren und macht sich nur einen schönen Lenz.
Wie ich schon geschrieben hatte, mussten wir für drei Jahre nachträglich die Schulzeit belegen.
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