Kindergeld einklagen

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb425852-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld einklagen

Hallo

Vor knapp 3 Jahren haben mein Ex Mann und ich uns getrennt. Da ich auf alles mögliche verzichtet (Firma, Auto etc.) habe haben wir uns mündlich darauf geeinigt das ich das Kindergeld halten darf. Nun ist es so das wenn irgendwas nicht nach seinem Willen geht er mir mit unterschiedlichen Sachen droht. Dieses mal ist es das er mir für die letzten Jahre das Kindergeld einklagen möchte. Da er jetzt behauptet das wir uns nicht geeinigt haben. Kann er das?

Lieben Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

Das Kind wohnt bei ihm?

Rückwirkend kann er das nicht einklagen.

Er hätte ja sofort einen Antrag stellen können.

lg
edy

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#2
 Von 
fb425852-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo...
Er wohnt zur Hälfte bei mir und bei ihm. Wir haben einen Wöchentlichen Wechsel.

Danke...

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ihr habt also ein Wechselmodell. Uff ... na da fällt mir aber ein Stein vom Herzen. Denn wenn das Kind - wie von Edy vermutet - allein beim Vater gelebt hätte, dann wärst du möglichweise in großen Schwierigkeiten gewesen.

Aber das ist ja Gott sei Dank nicht der Fall. Und deswegen will ich mich damit auch gar nicht weiter beschäftigen. Offensichtlich hast du das KIndergeld beantragt und der Kindesvater hat dem zugestimmt. Sonst hätte die Kindergeldkasse nämlich nicht so ohne weiteres an dich gezahlt.

Wenn es sich so wie angenommen verhalten sollte, dann hat dein Ex im Nachhinein m.E. keinerlei Ansprüche auf eine anteilige Auszahlung des Kindergeldes. Und die Kindergeldkasse hat rechtsgültig ihre Zahlungspflicht erfüllt. Die Kiste dürfte gelaufen sein.

Zitat (von fb425852-32):
Da ich auf alles mögliche verzichtet (Firma, Auto etc.) habe haben wir uns mündlich darauf geeinigt das ich das Kindergeld halten darf.


Das ist natürlich blöde gewesen! Erstens einmal, hättest du besser auf einem GERECHTEN Anspruchsausgleich im Rahmen der Scheidung bestehen sollen. Zweitens sind mündliche Absprachen sehr problematisch, weil es dir schwer fallen dürfte, den Inhalt im Konfliktfall nachzuweisen. Und drittens dient das Kindergeld nicht dazu, um irgendwelche Ansprüche auszugleichen. Da hast du dich ganz schön über den Tisch ziehen lassen.

Denn ob die Sache mit dem Kindergeld Bestand hat, das ist natürlich offen! Wenn er das Kind die Hälfte der Zeit in seiner Obhut hat, dann könnte er natürlich auf die Idee kommen, seinen Anspruch auf das hälftige Kindergeld anzumelden. Und was willst du dem dann entgegensetzen?


-- Editiert von Marcus2009 am 15.10.2015 14:09

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ihr habt beide Einkommen? Wie hoch ist das jeweils?

lg
edy

Signatur:

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durch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb425852-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Ihr habt also ein Wechselmodell. Uff ... na da fällt mir aber ein Stein vom Herzen. Denn wenn das Kind - wie von Edy vermutet - allein beim Vater gelebt hätte, dann wärst du möglichweise in großen Schwierigkeiten gewesen.
Aber das ist ja Gott sei Dank nicht der Fall. Und deswegen will ich mich damit auch gar nicht weiter beschäftigen. Offensichtlich hast du das KIndergeld beantragt und der Kindesvater hat dem zugestimmt. Sonst hätte die Kindergeldkasse nämlich nicht so ohne weiteres an dich gezahlt.
Wenn es sich so wie angenommen verhalten sollte, dann hat dein Ex im Nachhinein m.E. keinerlei Ansprüche auf eine anteilige Auszahlung des Kindergeldes. Und die Kindergeldkasse hat rechtsgültig ihre Zahlungspflicht erfüllt. Die Kiste dürfte gelaufen sein.
Zitat (von fb425852-32):Da ich auf alles mögliche verzichtet (Firma, Auto etc.) habe haben wir uns mündlich darauf geeinigt das ich das Kindergeld halten darf.
Das ist natürlich blöde gewesen! Erstens einmal, hättest du besser auf einem GERECHTEN Anspruchsausgleich im Rahmen der Scheidung bestehen sollen. Zweitens sind mündliche Absprachen sehr problematisch, weil es dir schwer fallen dürfte, den Inhalt im Konfliktfall nachzuweisen. Und drittens dient das Kindergeld nicht dazu, um irgendwelche Ansprüche auszugleichen. Da hast du dich ganz schön über den Tisch ziehen lassen.
Denn ob die Sache mit dem Kindergeld Bestand hat, das ist natürlich offen! Wenn er das Kind die Hälfte der Zeit in seiner Obhut hat, dann könnte er natürlich auf die Idee kommen, seinen Anspruch auf das hälftige Kindergeld anzumelden. Und was willst du dem dann entgegensetzen?

-- Editiert von Marcus2009 am 15.10.2015 14:09

Ja ich gebe dir Recht. Ich habe mich ganz schön über den Tisch ziehen lassen. Das würde mir heute bestimmt nicht wieder passieren aber das hatte damals seine Gründe. Wichtig für mich zu wissen ist das er es nachträglich nicht einklagen kann. Wenn er ab jetzt Anspruch erheben will ist das muss ich das so hin nehmen. Daran kann ich ja leider nichts ändern.

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#6
 Von 
fb425852-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,
Ihr habt beide Einkommen? Wie hoch ist das jeweils?
lg
edy


Er ist Selbstständig und ich bin in Mutterschaft, habe aber in Teilzeitkräfte im Pflegedienst gearbeitet.

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