Hallo,
ich bin geschieden, meine Tochter (im Nov 2012 18 geworden), ist im Mai von ihrer Mutter, die bis dahin das Kindergeld erhalten hat, ausgezogen.
Im Juni hat sie ihr Abitur gemacht und nun macht sie ab september ein FSJ.
Da ich Unterhalt zahle, musste ich nun das Kindergeld beantragen. Obwohl ich dem Antrag eine Meldebestätigung und auch den Vertrag für das FSJ beigelegt habe, will die Familienkasse nun eine Haushaltsbescheinigung haben.
Das verstehe ich nicht.
Nun meine Angst: Kann der Kindergeldantrag auch abgelehnt werden , weil sie nicht daheim wohnt ??
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Kindergeld für Vollj. Tochter mit eigener Wohnung
24. August 2013
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Frage vom 24. August 2013 | 00:20
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindergeld für Vollj. Tochter mit eigener Wohnung
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#1
Antwort vom 24. August 2013 | 02:09
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
Nun meine Angst: Kann der Kindergeldantrag auch abgelehnt werden , weil sie nicht daheim wohnt
Nö.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 24. August 2013 | 05:47
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Kindergeld steht normal demjenigen Elternteil zu, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Bei eigenem Haushalt des Kindes steht Kindergeld demjenigen zu, der den (höheren) Unterhalt zahlt.
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