Kindergeld nach Scheidungsvereinbarung

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eni272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld nach Scheidungsvereinbarung

Hallo,
ich bin seit 2014 geschieden. Wir haben wechselmodell, das heißt die Kinder sind halbe halbe beim Vater und bei mir.
Laut Scheidungsvereinbarung zahlt er monatlich 83 Euro Unterhalt für die Kinder an mich, da ich weniger verdiene.
Außerdem geht das Kindergeld voll an mich.
Da aber jeder von uns ein Kind auf der Steuerkarte hat(somit hat jeder stkl. 2), ist ein Kind bei ihm wohnhaft gemeldet.
Bis jetzt lief es immer so, dass er das Kindergeld für Kind 2 bekam und es mir überwiesen hat.
Jetzt plötzlich überweist er mir das Kindergeld nicht mehr, obwohl es in der Scheidungsvereinbarung so abgemacht ist und lässt auch nicht mit sich reden.

Ist mein ex im Recht? Was kann ich tun?

Danke.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn die Vereinbarung notariell geschlossen wurde, dann hast du recht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eni272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.
Dass ich das Kindergeld bekomme, ist im Scheidungsurteil festgelegt. Ohne Befristung.

Also muss er vermutlich erst eine Neuberechnung anstrengen, bevor er die Zahlung einstellen kann, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

ich denke wenn es keine großen Änderungen (finanzieller Art ) gegeben hat,

dann ist er daran gebunden. Es war eine freiwillige Vereinbarung, daran muss er sich halten.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen