Kindergeld nach Trennung der Eltern

24. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mark1998W
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld nach Trennung der Eltern

Guten Tag,

zur Situation:
meine Mutter hat sich getrennt für jemand neues und ist aus dem Haus ausgezogen.
Ich , weiter mit meinem Vater im Haus geblieben.
Meine Mutter hat immer mein Kindergeld empfangen.
Sie ist vor 13 Monaten ausgezogen und empfängt weiter mein Kindergeld, ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr.
Bedeutet : Sie empfängt mein Kindergeld ohne mir damit was zutun bzw. habe ich davon nichts weil ich in der Ausbildung bin und bei meinem Vater lebe ( der ebenfalls davon nichts bekommt )

Meine Frage jetzt ist : kann ich von ihr das Kindergeld der letzten 13 Monate zurückfordern? Oder ist das jetzt weg und keiner bekommt es ? Oder wie läuft das genau ab? Den Antrag auf Auszahlung an das Kind bei der FK wollte ich noch einreichen.

Geht die ganze Situation nicht sogar in den Bereich Steuerhinterziehung ?

Mit freundlichen Grüßen !

-- Editiert von MarkWerdelmann1998 am 24.07.2021 16:25

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Sie empfängt mein Kindergeld ohne mir damit was zutun bzw. habe ich davon nichts weil ich in der Ausbildung bin und bei meinem Vater lebe ( der ebenfalls davon nichts bekommt ) Und warum genau kümmert sich der Vater, dem das KG zusteht, nicht darum, dass er es bekommt?
kann ich von ihr das Kindergeld der letzten 13 Monate zurückfordern? Nö - das ist eine Sozialleistung für die Eltern, nicht für das Kind. Und der KG-Berechtigte kümmert sich offenbar nicht darum...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich würde mich zunächst mal auf die Zukunft konzentrieren. Wie alt bist Du denn? Was machst Du, gehst Du noch zur Schule, oder bist Du in Ausbildung?

wirdwerden

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#3
 Von 
Mark1998W
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin unter der Woche nicht in der Heimat, nur am Wochenende. Mein Vater will das ich es bekomme.
Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. In der Woche lebe ich 600km in einer mir bereit gestellten Unterkunft meines Dienstherrn.

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#4
 Von 
Mark1998W
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde mich zunächst mal auf die Zukunft konzentrieren. Wie alt bist Du denn? Was machst Du, gehst Du noch zur Schule, oder bist Du in Ausbildung?


22 und in der Ausbildung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Bist Du noch in Ausbildung oder wie. Beantworte einfach mal die Fragen, die 600 km interessieren niemanden.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von MarkWerdelmann1998):
kann ich von ihr das Kindergeld der letzten 13 Monate zurückfordern?
Das kannst du gern tun. Das wird nur nichts bringen.

Kindergeld-Berechtigte ist (noch) deine Mutter. Das Kindergeld muss nicht direkt für das Kind verwendet werden. Du kannst sie aber gern fragen, wie sie sich das weiterhin vorstellt.
Zitat (von MarkWerdelmann1998):
habe ich davon nichts weil ich in der Ausbildung bin und bei meinem Vater lebe
Dann könnte dein Vater beantragen, dass ER jetzt der Kindergeldberechtigte wird.
Der kann das Kindergeld dann an dich weiterleiten oder eben anders verwenden...möglichst in deinem Sinne.
Zitat (von MarkWerdelmann1998):
Oder ist das jetzt weg und keiner bekommt es ?
Nein, es ist nicht weg--- es hat nur jemand anders. Nämlich deine Mutter.
Zitat (von MarkWerdelmann1998):
Den Antrag auf Auszahlung an das Kind bei der FK wollte ich noch einreichen.
Da du bei deinem Vater im Haushalt lebst und wohl nicht zu befürchten ist, dass er das Kindergeld *verkehrt* verwendet, sollte dein Vater den Antrag stellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Mein Vater will das ich es bekomme. Es hindert ihn keiner, es Ihnen auszuzahlen, wenn er es erhält. Einen Abzweigungsantrag ist hingegen nicht möglich - der ist nur möglich, wenn BEIDE Eltern der Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Der Vater aber tut das ja durch Aufnahme in seinen Haushalt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Mark1998W
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bist Du noch in Ausbildung oder wie.


Hatte ich bereits 2x geschrieben !

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Dann könnte dein Vater beantragen, dass ER jetzt der Kindergeldberechtigte wird. Nun ja - warum der Vater sich nicht darum kümmert, möchte der TE ja offenbar nicht mitteilen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Mark1998W
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Einen Abzweigungsantrag ist hingegen nicht möglich - der ist nur möglich, wenn BEIDE Eltern der Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Der Vater aber tut das ja durch Aufnahme in seinen Haushalt.


Alles klar , habe ich verstanden. Vielen Dank !

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#11
 Von 
Mark1998W
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - warum der Vater sich nicht darum kümmert, möchte der TE ja offenbar nicht mitteilen...

Signatur:


Wird er machen, ich wollte lediglich einfach mal die Meinung hören bezgl. der letzten 13 Monate
Ob die Rückforderung über einen Anwalt zivil laufen muss oder eben über die FK. D.h. fordern sie es zurück oder müssen wir das über einen Anwalt „einklagen"(Rückzahlung der letzten 13 Monate)


-- Editiert von Mark1998W am 24.07.2021 16:48

-- Editiert von Mark1998W am 24.07.2021 16:49

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Kindergeldberechtigt ist nicht die Mutter, sondern das Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder aber das Kind selbst, wenn es nicht mehr zu Hause lebt und der Kindergeldempfänger nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leistet.

Geh zur Familienkasse, angesiedelt in der Agentur für Arbeit, stelle da den Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes direkt an Dich. Sollte der Vater Dich in Höhe des Kindergeldes unterstützen, dann muss er den Antrag stellen.

wirdwerden

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#13
 Von 
Mark1998W
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mark1998W):
ich wollte lediglich einfach mal die Meinung hören bezgl. der letzten 13 Monate
Ob die Rückforderung über einen Anwalt zivil laufen muss oder eben über die FK. D.h. fordern sie es zurück oder müssen wir das über einen Anwalt „einklagen"(Rückzahlung der letzten 13 Monate)

Das war meine eigentliche Frage , nur das.
Den Rest wie das alles geht ect. wissen wir schon grob.
Nur eben wies sich verhält mit den letzten 13 Monaten der Kindergeldzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das wird das Amt regeln. Denn es ist ja zu der Zeit nicht Dein Anspruch gewesen.

wirdwerden

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