Guten Tag,
zur Situation:
meine Mutter hat sich getrennt für jemand neues und ist aus dem Haus ausgezogen.
Ich , weiter mit meinem Vater im Haus geblieben.
Meine Mutter hat immer mein Kindergeld empfangen.
Sie ist vor 13 Monaten ausgezogen und empfängt weiter mein Kindergeld, ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr.
Bedeutet : Sie empfängt mein Kindergeld ohne mir damit was zutun bzw. habe ich davon nichts weil ich in der Ausbildung bin und bei meinem Vater lebe ( der ebenfalls davon nichts bekommt )
Meine Frage jetzt ist : kann ich von ihr das Kindergeld der letzten 13 Monate zurückfordern? Oder ist das jetzt weg und keiner bekommt es ? Oder wie läuft das genau ab? Den Antrag auf Auszahlung an das Kind bei der FK wollte ich noch einreichen.
Geht die ganze Situation nicht sogar in den Bereich Steuerhinterziehung ?
Mit freundlichen Grüßen !
-- Editiert von MarkWerdelmann1998 am 24.07.2021 16:25
Kindergeld nach Trennung der Eltern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie empfängt mein Kindergeld ohne mir damit was zutun bzw. habe ich davon nichts weil ich in der Ausbildung bin und bei meinem Vater lebe ( der ebenfalls davon nichts bekommt ) Und warum genau kümmert sich der Vater, dem das KG zusteht, nicht darum, dass er es bekommt?
kann ich von ihr das Kindergeld der letzten 13 Monate zurückfordern? Nö - das ist eine Sozialleistung für die Eltern, nicht für das Kind. Und der KG-Berechtigte kümmert sich offenbar nicht darum...
Ich würde mich zunächst mal auf die Zukunft konzentrieren. Wie alt bist Du denn? Was machst Du, gehst Du noch zur Schule, oder bist Du in Ausbildung?
wirdwerden
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Ich bin unter der Woche nicht in der Heimat, nur am Wochenende. Mein Vater will das ich es bekomme.
Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen. In der Woche lebe ich 600km in einer mir bereit gestellten Unterkunft meines Dienstherrn.
ZitatIch würde mich zunächst mal auf die Zukunft konzentrieren. Wie alt bist Du denn? Was machst Du, gehst Du noch zur Schule, oder bist Du in Ausbildung? :
22 und in der Ausbildung.
Bist Du noch in Ausbildung oder wie. Beantworte einfach mal die Fragen, die 600 km interessieren niemanden.
wirdwerden
Das kannst du gern tun. Das wird nur nichts bringen.Zitatkann ich von ihr das Kindergeld der letzten 13 Monate zurückfordern? :
Kindergeld-Berechtigte ist (noch) deine Mutter. Das Kindergeld muss nicht direkt für das Kind verwendet werden. Du kannst sie aber gern fragen, wie sie sich das weiterhin vorstellt.
Dann könnte dein Vater beantragen, dass ER jetzt der Kindergeldberechtigte wird.Zitathabe ich davon nichts weil ich in der Ausbildung bin und bei meinem Vater lebe :
Der kann das Kindergeld dann an dich weiterleiten oder eben anders verwenden...möglichst in deinem Sinne.
Nein, es ist nicht weg--- es hat nur jemand anders. Nämlich deine Mutter.ZitatOder ist das jetzt weg und keiner bekommt es ? :
Da du bei deinem Vater im Haushalt lebst und wohl nicht zu befürchten ist, dass er das Kindergeld *verkehrt* verwendet, sollte dein Vater den Antrag stellen.ZitatDen Antrag auf Auszahlung an das Kind bei der FK wollte ich noch einreichen. :
Mein Vater will das ich es bekomme. Es hindert ihn keiner, es Ihnen auszuzahlen, wenn er es erhält. Einen Abzweigungsantrag ist hingegen nicht möglich - der ist nur möglich, wenn BEIDE Eltern der Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Der Vater aber tut das ja durch Aufnahme in seinen Haushalt.
ZitatBist Du noch in Ausbildung oder wie. :
Hatte ich bereits 2x geschrieben !
Dann könnte dein Vater beantragen, dass ER jetzt der Kindergeldberechtigte wird. Nun ja - warum der Vater sich nicht darum kümmert, möchte der TE ja offenbar nicht mitteilen...
ZitatEinen Abzweigungsantrag ist hingegen nicht möglich - der ist nur möglich, wenn BEIDE Eltern der Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Der Vater aber tut das ja durch Aufnahme in seinen Haushalt. :
Alles klar , habe ich verstanden. Vielen Dank !
ZitatNun ja - warum der Vater sich nicht darum kümmert, möchte der TE ja offenbar nicht mitteilen... :
Signatur:
Wird er machen, ich wollte lediglich einfach mal die Meinung hören bezgl. der letzten 13 Monate
Ob die Rückforderung über einen Anwalt zivil laufen muss oder eben über die FK. D.h. fordern sie es zurück oder müssen wir das über einen Anwalt „einklagen"(Rückzahlung der letzten 13 Monate)
-- Editiert von Mark1998W am 24.07.2021 16:48
-- Editiert von Mark1998W am 24.07.2021 16:49
Kindergeldberechtigt ist nicht die Mutter, sondern das Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder aber das Kind selbst, wenn es nicht mehr zu Hause lebt und der Kindergeldempfänger nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes leistet.
Geh zur Familienkasse, angesiedelt in der Agentur für Arbeit, stelle da den Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes direkt an Dich. Sollte der Vater Dich in Höhe des Kindergeldes unterstützen, dann muss er den Antrag stellen.
wirdwerden
Zitatich wollte lediglich einfach mal die Meinung hören bezgl. der letzten 13 Monate :
Ob die Rückforderung über einen Anwalt zivil laufen muss oder eben über die FK. D.h. fordern sie es zurück oder müssen wir das über einen Anwalt „einklagen"(Rückzahlung der letzten 13 Monate)
Das war meine eigentliche Frage , nur das.
Den Rest wie das alles geht ect. wissen wir schon grob.
Nur eben wies sich verhält mit den letzten 13 Monaten der Kindergeldzahlung.
Das wird das Amt regeln. Denn es ist ja zu der Zeit nicht Dein Anspruch gewesen.
wirdwerden
Und jetzt?
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