Kindergeld ohne Erlaubnis übertragen möglich?

12. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld ohne Erlaubnis übertragen möglich?

Hi,

habe 2 Kinder von der selben Mama, und haben uns vor Jahren so geeinigt das ich mich auf Papier mich um Kind 1 kümmere, und Kind 2 die Mama sich kümmert - so haben wir auch auf Unterhalt verzichtet gehabt.
Kindergeld bekomme ich für Kind 1, und für Kind 2 bekommt die Mama das Kindergeld.

Kind 1 ist bei mir angemeldet und geht hier in der nähe zur Schule.
Kind 2 ist seit 1 Jahr im Kindergarten angemeldet und geht hier in der nähe zur Kita.
Beide Kinder leben zu 90% bei mir da beide hier zur Schule und zur Kita gehen, ich selbst arbeite Vollzeit und von der Zeit hat passt öfters alles gerade so das man alle gemeinsam wieder zuhause zur selben Zeit ankommt.
Die Mama selbst wohnt mit dem Auto 20 Minuten entfernt, mit der Bahn etwas über eine Stunde (hat aktuell kein Führerschein und möchte keine Bahn fahren).

Nun aber das eigentliche Problem, wir hatten das ungefähr so ausgemacht gehabt das die Mama die Kids mal nehmen soll, raus soll allgemein auch mal Unterhalten soll - an Wochenenden können die Kids bei ihr schlafen und und und.

Die Anfangszeit lief auch "gut", jetzt aber nimmt Sie wenn überhaupt nur noch die Kids einmal in.... 2 vielleicht 3 Wochen für paar Stunden, wenn sie gut drauf ist auch mal für 1 Tag übernachten, mich interessiert ihr privates Leben nicht - aber da das mündlich so festgehalten wurde das sie versucht sich mehr um die Kids zu kümmern, ärgert mich das ein wenig.
Manchmal muss ich eine Freundin oder so wegen Stau und allem um Hilfe bitten das sie die Kids solange betreut essen gibt oder von der Kita abholt. Anfangszeit sind meine Eltern aus dem Ausland hergekommen damit ich entspannter arbeiten kann und alles - da das kein Sinn hat wollte ich das meine Eltern wieder zurück ins Ausland gehen da sie dort Rentner und alles sind.

Ich möchte dass das Kind 2 auch auf Papier endlich bei mir angemeldet ist und ich dementsprechend Kindergeld für ihn bekomme - der Mama "schmeckt" das Geld, für nichts tun aber auf Dauer möchte ich das nicht mehr einsehen - geht einfach ums Prinzip, hier wird eh alles schon teurer - Klamotten für die Kids etc. alles mache ich alles kaufe ich - von der Mama kommt leider nichts mehr. Ich verlange kein Unterhalt, möchte ich auch nicht.

Natürlich ist sie damit nicht einverstanden - habe ich irgendwelche Chancen ohne groß Theater machen zu müssen? Zumal ich belegen kann das beide Kinder wegen Schule und Kita bei mir leben. Wo sollte ich mich melden?


Lg.

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat:
ich mich auf Papier mich um Kind 1 kümmere, und Kind 2 die Mama sich kümmert
Warum nur auf Papier? Bezieht einer von Euch oder beide Sozialleistungen?

Zitat:
Kind 1 ist bei mir angemeldet und geht hier in der nähe zur Schule.
Kind 2 ist seit 1 Jahr im Kindergarten angemeldet und geht hier in der nähe zur Kita.
Beide Kinder leben zu 90% bei mir
Das ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

Zitat:
Ich verlange kein Unterhalt, möchte ich auch nicht.
Wenn man es sich leisten kann ...



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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
Ich möchte dass das Kind 2 auch auf Papier endlich bei mir angemeldet ist und ich dementsprechend Kindergeld für ihn bekomme
Auf Papier--- darauf müsstest du mit der Mutter einvernehmlich und schriftlich vereinbaren, dass das Kind 2 bei dir wohnhaft gemeldet wird, du dann den Kindergeldantrag bei der Famkasse stellst, die Mutter diesen Wechsel schriftlich bestätigt, d.h. der *Umzug* zu dir stattfand.
Damit könntest du der Kindergeldberechtigte für beide Kinder werden.
Das muss an den Regelungen zum UMGANG nichts ändern. Die sollte man trotzdem möglichst schriftlich vereinbaren und kann Änderungen dann jeweils mündlich vereinbaren.

Es geht dir nur um die 250,- Kindergeld für Kind 2?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten beide Sozialleistungen bezogen gehabt, aktuell nur noch sie.
Aktuell geht es mir nur ums Kindergeld richtig, ist etwas was sie aktuell nicht "verdient" zumal ich weiß wohin das Geld sonst so fließt statt für die Kids. Da nun mal beide Kinder bei mir leben wäre das sinnvoller wenn ich das Geld für Kind 2 bekomme.

Verstoß gegen das Meldegesetz? In welcher Hinsicht?
Wir haben alles normal angegeben wo Kind 2 lebt etc. - meinst Du wegen der Kita? Verheimlicht haben wir unsererseits nichts. Meldebescheinigungen etc. wurden alles eingereicht.

Danke, dann rufe ich mal bei der Familienkasse an und schildere mein Problem auch mal dort - vielleicht schicken die ja ein Brief an die Mama mit mein Vorhaben und vielleicht bemüht die Mama sich ja mehr und kriegt alles wieder in den Griff - aber mit der jetzigen Einstellung der Mama sehe ich all das halt nicht ein - auch etwas verständlich denke ich. Hab es mir lang genug angeschaut und es kam nichts ihrerseits.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Egal ob Kind oder Erwachsener: man ist da zu melden, wo man lebt. Da muss man sich auch nicht einigen. Die Meldebehörde wird bei so kleinen Kindern der Einfachheit halber nach der Unterschrift beider Elternteile fragen. Aber wenn ein Elternteil die Unterschrift verweigert, so wird zumindest bei uns jemand vom Ordnungsamt vorbei geschickt, der nachguckt, wo das Kind wirklich lebt. Wie das in anderen Kommunen gehandhabt wird, keine Ahnung. Hier spricht ja schon viel für Dich wegen des Kindergartens bei Dir um die Ecke. Klär das mit der Meldebehörde und auch mit der Familienkasse.

Ich sehe da noch ein anderes Problem. Mutter erhält Bürgergeld für sich und das Kind, welches nicht bei ihr lebt. Da rutscht man schnell in den Betrugsbereich rein. Sieh zu, dass Du Dir das nicht antust.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
Wir haben alles normal angegeben wo Kind 2 lebt etc.
Wo denn angegeben?
Es geht nicht darum, ob die Mutter das Kindergeld verdient oder was sinnvoller ist. Die Frage ist, ob sie weiterhin die Kindergeldberechtigte für Kind 2 bleibt...oder ob du das für beide Kinder wirst.

Wenn beide Kinder bei dir leben UND beide Kinder als Wohnsitz an deiner Adresse gemeldet (Meldebehörde)---kannst du das Kindergeld auch für Kind 2 beantragen.
Die Familienkasse meldet sich, wenn sie Rückfragen hat.

Aber: Da die Kindsmutter Bürgergeld UND Kindergeld bezieht, hat sie gar nichts davon.
Das JC rechnet das Kindergeld komplett an. Sie bekommt also 250,- weniger Bü-G. DEIN Denkfehler.
Ändert sich das, wenn du Kindergeld bekommst für Kind 2, dann bekommt sie genau soviel wie jetzt----aber nur vom JC.

Zitat (von SomeHow):
Danke, dann rufe ich mal bei der Familienkasse an und schildere mein Problem auch mal dort -
Viel Spaß in der Warteschleife. Dort sagt dir niemand, was du bei Problemen tun könntest.
Besser wäre es, wenn du ERST versuchst, mit der Mutter der Kinder eine schriftliche Vereinbarung zustande zu bringen. (es ist doch sicher nicht deine Mama).

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Angegeben hatten wir das nur bei der Kita - wir hatten ein Platz gefunden gehabt und auch eine Wohnung in der nähe für die Mama, das mit der Wohnung hat dann doch nicht hingehauen gehabt.

Kümmere mich dann natürlich umgehend darum das dies seine Richtigkeit hat - danke dafür.

Sprich wenn die Mama keine Ahnung, sagen wir 450€ zum Leben bekommt + Kindergeld, = 700, dann bekommt die Mama weiterhin ~700€ wenn sie das Kindergeld nicht mehr bekommt?
Der Mama geht's leider nur um das Geld, wenn's wirklich so ist dann würde sie "leider" kein Problem damit haben - deshalb möchte ich ungern weiterhin "unnötigen" Kontakt zu ihr haben weil's traurig ist sowas zu sehen.

Bedanke mich vielmals - wirklich - tut auch mal gut seine "Gefühle" "rauszutippen".

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nee, es wird etwas anders gerechnet. Würde das Kind bei ihr wohnen dann hätten wir da eine Bedarfsgemeinschaft. Sie bekommt für sich (gerundet) 500 €, für das Kind incl. Kindergeld 318 € + Alleinerziehendenzuschlag. Dazu kommt dann noch der Mietzins (warm) für eine angemessene Wohnung für zwei Personen. Da geht also echt Geld verloren. Aber, wenn die Kinder sich bei ihr aufhalten, dann kann sie evtl. Kostgeld bekommen vom JC. Wie habt Ihr das denn mit den Kita-Kosten geregelt?

wirdwerden

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#8
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zahle alles - sei es Klamotten oder Kita (Essensgeld).

Hätte jetzt nicht so ganz verstanden was sie bekommen würde wenn Kind 2 nicht mehr bei ihr lebt.
Bis dato ginge ich immer davon aus das sie selbst Geld zum leben bekommt, dachte immer ~450€ vom Jobcenter + Kindergeld 250€ + die Miete wird bezahlt.
Ohne Kind 2 würde das für sie dann wie ausschauen? Miete wird bezahlt + ca. 500€ zum leben und das wars? Dementsprechend würde ich versuchen "vorsichtig" mit ihr zu reden. Bevor ich ne Arbeit hatte war bei mir auch nichts mit Alleinerziehendenzuschlag, da wurde die Miete bezahlt, ungefähr 450€ + Kindergeld - deshalb dachte ich das es so bei ihr auch sein würde.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmals, das Kindergeld ist integrierter Anteil des Unterhalts für das Kind, welches auch das JC oder aber die Unterhaltsvorschusskasse bezahlt. Die Zuständigkeit richtet sich nach den individuellen Verhältnissen. So, ist denn bei Euch die Kita gratis, oder ist dafür zu bezahlen? Denn häufig ist es ja so, dass die Zahlung der Kita-Kosten vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Also, Bürgergeldempfänger zahlen nichts, andere schon was. Oder seid Ihr in der glücklichen Lage, dass Kitas gratis sind?

Ich würde mir keine Sorgen um das Leben der Ex machen. Glaub mir, man kann vom Bürgergeld leben. Zwar auf niedrigem Niveau, aber es funktioniert. Dringender Rat: bring da Ordnung rein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
Angegeben hatten wir das nur bei der Kita
Das genügt dann leider nicht.
Erst, wenn Kind2 *richtig* bei dir wohnhaft gemeldet ist, bekommt die Mutter nur noch für sich selbst Geld vom JC. Das sind jetzt 502 + Miete
Keinen Zuschlag mehr für Alleinerziehung 180,xx€
Kein Kindergeld mehr 250,-

Ohne Kontakt mit der Mutter kannst du gar nichts mit ihr vereinbaren.
Wie habt ihr denn das mit dem Sorgerecht geregelt?
Und seit wann geht das alles schon so?
-------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Glaub mir, man kann vom Bürgergeld leben.
Na klar, aber es klingt hier so, als würde das JC den Regelbedarf für Mutter+Kind2 UND den Alleinerziehendenzuschlag zahlen.
Dann ergäbe sich 502 RB +318 RB+180 AE+ Mietkosten.
Abzüglich 250 KiG---> bleiben ihr 502+68+180= 750,-
Davon kann man auch leben...
Das JC müsste sie mE längst aufgefordert haben, Unterhalt für Kind2 beim TE einzufordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Der Verstoß gegen das Meldegesetz ist Dein kleinstes Problem. Das Kind ist bei der Mutter gemeldet, Du hast auch noch irgendwas unterschrieben, dass die Mutter das Kind betreut.

Die Mutter kassiert also Bürgergeld: KDU für 2 Personen, Bürgegeld für das Kind und wahrscheinlich auch noch Mehrbedarf für Alleinerziehende. Das nennt sich Sozialbetrug. Du hattest doch erst vor 1 oder 2 Jahren ein entsprechendes Verfahren ... und jetzt beteiligst Du Dich wieder an einem Betrug.

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#12
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind in der glücklichen Lage, die Kita ist kostenlos - ab und zu wird Essen von mein Konto abgebucht, das wars.
Das ganze geht seit etwas über 3 Jahren, sie selbst ist nur seit einigen Monaten immer unzuverlässiger geworden.
Davor war alles gut, sie hat beide Kinder oft genug gesehen, sich oft genug um die Kids gekümmert, gerade wo sie noch den Führerschein hatte - danach lief das auch mit der Bahn gut, zwar weniger aber war für mich okay, da gabs die Kita noch nicht & bis dahin ist alles soweit ok gewesen - außer nun das Kind 2 bei mir zur Kita geht ist wohl ein Fehler worum ich mich kümmere - was ich nicht wusste, die Unterlagen haben wir auch beim Rathaus eingereicht gehabt.

Wie gesagt weiß ich nicht was sie alles vom JC bekommt, vom Alleinerziehungsgeld 180€ hab ich selbst bis Dato nie was gehört und diesbezüglich auch damals wo ich noch Leistung bezogen hatte nichts bekommen gehabt.

Ob sie das heute bekommt oder nicht weiß ich nicht - also falls ja, wird dann das abgezogen + Kindergeld & ihr würden ~500€ zum Leben bleiben - ich muss nun irgendwie zusehen das ich sie überredet bekomme da wir beide sonst wegen der Anmeldungssache Probleme bekommen da Kind 2 seit ~5 Monaten zur Kita geht.
Ich kann auch nicht sagen "hier kümmere dich um Kind 2" und ihn von der Kita abmelden - würde sie so einfach nicht machen obwohl sie es dann vermutlich machen müsste - entweder das oder sie überlässt mir beide Kids und kann die Kids sehen wann immer sie möchte - aber dieses ständige "diese Woche kann ich nicht, nächste vielleicht auch nicht" und so weiter will ich nicht mehr lesen / hören.

Fazit: Entweder von der Kita abmelden und sie muss sich kümmern oder er wird auf mich angemeldet - mehr Optionen gibt es nicht - richtig?

Lg und vielen dank an alle.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Irgendwie fehlt mir in dem ganzen Thread hier die Überlegung, was für das Kind am besten ist. Ein Kind ist kein Möbelstück, welches man beliebig hin- und her transportieren kann. Es lebt jetzt bei Dir, hat sein geordnetes Umfeld, und jetzt soll es bei einer Mutter leben, die wohl keine Lust hat, sich um das Kind zu kümmern?

Du machst Dir mehr Gedanken über das Wohlergehen der Ex als über das des Kindes. Mein Gott, wenn sie mit 500 € nicht zurecht kommt, dann muss sie halt arbeiten gehen. Tun andere auch, glaub es mir mal. Und es gibt auch Arbeitende/Rentner, die monatlich nicht mehr zur Verfügung haben. Und die zurecht kommen. Das ist doch nun wirklich nicht Dein Problem.

Bei der Meldebehörde ist es doch relativ einfach. Du erklärst denen, dass das ein schleichender Prozess gewesen sei, das Kind nunmehr aber doch bei Dir lebe, da die Mutter es nicht schaffe, den Transport zu managen. Und, nicht vergessen: wenn Du nicht verheiratet bist, dann hast Du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für beide Kinder.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
Wie gesagt weiß ich nicht was sie alles vom JC bekommt,
Dann wiederhole ich mich: Ohne Kontakt zur Kindsmutter wirst du nichts vereinbaren/durchsetzen können.
Zitat (von SomeHow):
Fazit: Entweder von der Kita abmelden und sie muss sich kümmern oder er wird auf mich angemeldet - mehr Optionen gibt es nicht - richtig?
Nö. Du solltest die Mutter nicht erpressen. Evtl. macht sie zu und nichts geht voran.
1. Das Abmelden bei der KiTa bringt was?
- Kind 2 muss dort raus aus der KiTa---das ist sicher nicht gewünscht.
-Wohin mit dem Kind2, wenn du in Vollzeit arbeitest? Willst du, dass es zur Mutter zieht?
- wenn du es abmeldest, will die KiTa vermutlich die Einverständniserklärung der Mutter sehen--- wegen des gemeinsamen Sorgerechts.
2. Wenn du es bei der Meldebehörde mit deiner Adresse anmelden willst, will die Meldestelle vermutlich die Einverständniserklärung der Mutter sehen--- wegen des gemeinsamen Sorgerechts.

Du könntest ihr schriftlich erklären,
-dass sie ohne Kindergeld dann mehr Bürgergeld (Hartz 4) bekommt. 502+Mietkosten
-dass du Kind 2 bei der KiTa abmelden würdest, weil es offiziell gar nicht bei dir wohnt.
-dass sie nach Absprache Umgang mit den Kindern haben kann, wann sie will---alles andere machst du.
-dass du dich evtl. uU an das JC (und ans Jugendamt) wenden würdest, wenn sie mit dir nichts klärt.

Wie sie reagiert, wirst du merken, ---dann gehts weiter.
Beachte:
Habt ihr noch immer das gemeinsame Sorgerecht für beide Kinder???
Das hat nichts mit dem Aufenthalt bei dir und dem Umgang der Mutter zu den Kindern zu tun.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Was hier bisher gemacht und gelebt wird, dürfte zumindest in mehreren Punkten den Anfangsverdacht für den Straftatbestand des Betruges bei beiden Elternteilen erfüllen. Neben dem (oft hart geahndeten) Steuerbetrug für das zu Unrecht bezogene Kindergeld bei der Mutter, besteht ggf. auch noch ein Sozialleistungsbetrug (vgl. Antwort #11) durch beide Eltern. Dazu kommt ein Verstoß gegen das Meldegesetz und ein ggf. unwirksamer Unterhaltsverzicht.

Ich bin ganz ehrlich....bevor ich in dieser Situation falsche Aussagen an falschen Stellen treffe und mich selbst belaste, würde ich lieber mal einen Strafrechtsanwalt konsultieren. ...oder die Angelegenheit selbst an allen Stellen richtigstellen und hoffen, dass nichts passiert.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wir haben nicht mal ansatzweise eine Erpressung vorliegen. Sie bekommt auch nicht mehr Bürgergeld, wenn das Kindergeld bei ihr ausfällt, weil nämlich das Kind nicht bei ihr lebt. Dann fällt nämlich nicht nur das Kindergeld weg, sondern auch das Kind als begünstigender Rechenfaktor.

Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass die finanzielle Situation den Gegebenheiten angepasst wird. Es mag familienrechtlich der Zustimmung der Mutter bedürfen, wenn das Kind beim Vater lebt (auch die Zustimmung ist ersetzbar), aber das hat mit dem Melderecht nun wirklich nichts zu tun. Hier bewegen wir uns im öffentlichen Recht, und da ist das Kind da zu erfassen, wo es faktisch lebt. Und Kindergeld ist an den zu zahlen, bei dem das Kind lebt.

wirdwerden

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wir haben nicht mal ansatzweise eine Erpressung vorliegen.
Der Frau zu sagen, entweder Kindergeld (Berechtigung) auf mich oder ich melde Kind2 bei der Kita ab und du kümmerst dich--- nennst du wie?
Zitat (von wirdwerden):
Sie bekommt auch nicht mehr Bürgergeld, wenn das Kindergeld bei ihr ausfällt, weil nämlich das Kind nicht bei ihr lebt
Weiß das JC denn, was Fakt ist? Weißt DU denn, wass die Frau dem JC angegeben hat? Da der TE es nicht weiß--- woher sollen wir es wissen?
Durchaus möglich, dass sie als KiG-Berechtigte AUCH den Regelbedarf für das Kind2 und AUCH den AE-Mehrbedarf erhält.
Zitat (von wirdwerden):
Hier geht es schlicht und ergreifend darum, dass die finanzielle Situation den Gegebenheiten angepasst wird.
Ja, genau. Das geht nicht, indem man dem TE schriebt, die Frau soll sich selbst kümmern--- das tut sie ja und gibt (bisher) die Kindergeldberechtigung/Kindergeld nicht raus.
Zitat (von wirdwerden):
Hier bewegen wir uns im öffentlichen Recht, und da ist das Kind da zu erfassen, wo es faktisch lebt.
Das stimmt auch---und wer MACHTS? Die Macher sind hier zuerst der TE und die Mutter.

Die Meldebehörde stellt dem TE wegen seiner Story keine erweiterte Meldebescheinigung aus, wo TE+Kind1+Kind2 draufsteht.
Zitat (von wirdwerden):
Und Kindergeld ist an den zu zahlen, bei dem das Kind lebt.
Nö. Zunächst ist Kindergeld an den Kindergeldberechtigten zu zahlen. Das ändert die Famkasse auch nicht, weil der TE die Story erzählt.

Da sind wir bei der Thread-Überschrift: Kindergeld ohne Erlaubnis übertragen---ist nicht möglich.

-- Editiert von User am 13. März 2023 12:11

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

An eine Erpressung oder ähnliches habe ich nicht Ansatzweise gedacht gehabt, sondern eher darum das es nur die 2 Möglichkeiten gibt wenn ich alles richtig verstanden habe.

Natürlich möchte ich nicht das die Kids bei der Mama leben, hat schon sein Grund warum sie selbst freiwillig gesagt hatte "wenn es geht bei dir leben".

Wie gesagt hat sie sich lange um die Kids gekümmert, aber seit einigen Monaten kommt da nichts mehr weshalb ich nicht einsehe das sie das Kindergeld aber weiterhin bekommt - mehr ist das nicht.

Sorgerecht haben wir beide für beide Kinder & verheiratet bin ich auch nicht.

Abmeldung der Kita würde ich selbst nicht machen weil ich dann nicht arbeiten kann - ich dachte halt das ich ihr das dann so sagen kann das wir uns drum kümmern müssen da wir aktuell "illegal" unterwegs sind, entweder abmelden und sie nimmt, oder ich bekomme die Anmeldung, entweder oder - keine Erpressung - meine Denkweise / Hoffnung lag darin das sie sich für die 2. Variante entscheiden würde da sie sich auch keine weiteren Probleme leisten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Keine Angst, das hat mit Erpressung so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren. Du hast auf die legalen Möglichkeiten hingewiesen und das wars. Wie Du vorgehen solltest, darauf habe ich ja schon hingewiesen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
weshalb ich nicht einsehe das sie das Kindergeld aber weiterhin bekommt - mehr ist das nicht.
Dass du das nicht einsiehst, habe ich schon lange verstanden. Was zu tun ist, damit du der Kindergeldberechtigte für die Famkasse wirst---steht hier lesbar.
Gern wiederhole ich mich nochmal: :smile:
Ohne Kontakt zur Kindsmutter wirst du nichts vereinbaren oder durchsetzen können.

Woran du denkst oder nicht und was du willst oder nicht--- es ist zunächst MIT der Mutter zu klären. Du weißt nicht, wie die Mutter deine Forderung auffasst.
Bitte lies nochmal #15

Alles Gute!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@smogman: der Fragesteller ist nicht verpflichtet, hier irgend etwas wo auch immer anzuzeigen, kein gemeinsamer Betrug ist auch nur ansatzweise verwirklicht. Die Mutter tut es vermutlich, aber das ist nicht sein Problem. Er muss niemanden irgendwo anzeigen. Er muss lediglich, soweit er involviert ist, für gesetzmäßige Verhältnisse sorgen, und das betrifft die Ummeldung des Kindes und die Regelung des Kindergeldes.

wirdwerden

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