Kindergeld rückwirkend einklagen

11. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Viam
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld rückwirkend einklagen

Ich hatte schon mit 16 eine eigene Wohnung und einen eigenen Hausstand, da ich eine Ausbildung mit geringem Entgeld begann, von dem ich dann leben musste und auch meine Wohnung bezahlte. Bekam weder finazielle noch anderweitige Unterstützung. Meine Frage lautet nun, ob ich das von meinen Eltern einbehaltene Kindergeld rückwirkend einklagen kann? Damals war ich zu ängstlich dazu und habe mich von der Aussage einschüchtern lassen, dass das Geld als Entschädigung für meine Aufzucht diene.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wohl nicht. Das Kindergeld steht den Eltern zu.
Was sie damit machen ist ihre Sache.
Nur wenn Sie jetzt noch Kindergeld beanspruchen, können
Sie bei der Kindergeldkasse beantragen, dass das Geld
auf Ihr Konto überwiesen wird.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Es dürfte ein Unterhaltsanspruch bestanden haben, der durchaus einklagbar ist. Wie alt sind Sie denn heute?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14003x hilfreich)

Vielleicht mal unterscheiden: Kindergeld ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch (Steuerersparniss), die den Eltern zusteht. Wenn jemand meint, dieser Anspruch bestehe nicht mehr, muss er sich mit der Familienkasse auseinander setzen. Die holt sich gegebenenfalls die gewährten Mittel zurück.

Völlig unabhängig davon ist ein Unterhaltsanspruch des Kindes. Der ist direkt bei den Eltern gelten zu machen und hat mit dem Kindergeld gar nichts zu tun. Es ist allenfalls eine Frage der Verrechnung bzw. Anrechnung. Voraussetzung für Unterhalt ist die in Verzugsetzung der Eltern. Ob die hier passiert ist, keine Ahnung.

wirdwerden

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