Hallo! Wir sind verheiratet, drei Kinder (0, 3 und 5 Jahre). Mein Ehemann bezog Kindergeld für die ersten beiden Kinder, und ich habe das Kindergeld innerhalb der Frist für das dritte Kind aus Unwissenheit auf mich beantragt.
Ich bekam den Bescheid, dass das Kindergeld bewilligt wird, allerdings ohne den Bonus für das dritte Kind. So haben wir das Kindergeld erneut auf meinen Mann beantragt. Erst 6 Monate nach der Geburt ging die erste Zahlung ein. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das Kindergeld rückwirkend für die letzten sechs Monate ausgezahlt bekommen?
Kindergeld rückwirkend gezahlt?
24. August 2022
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Frage vom 24. August 2022 | 11:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld rückwirkend gezahlt?
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#1
Antwort vom 24. August 2022 | 11:40
Von
Status: Unbeschreiblich (29718 Beiträge, 5348x hilfreich)
Inzwischen wohl üblich, dass die so lange benötigen. Die Familienkasse informiert über die Bonuszahlung:ZitatErst 6 Monate nach der Geburt ging die erste Zahlung ein. :
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus
Habt ihr einen ganz neuen Kindergeldantrag gestellt für Kind Nr.3 ??ZitatGibt es eine Möglichkeit, dass wir das Kindergeld rückwirkend für die letzten sechs Monate ausgezahlt bekommen? :
Evtl. kann man das telefonisch klären, es gibt ja die Kindergeldnummer für die beiden größeren Kinder.
#2
Antwort vom 24. August 2022 | 13:01
Von
Status: Student (2563 Beiträge, 836x hilfreich)
Ich glaube nicht, dass sich die Frage darauf bezog, sondern auf die Differenz zwischen den 219 € für ein erstes/zweites Kind und den 225 € für ein drittes Kind.ZitatDie Familienkasse informiert über die Bonuszahlung: :
Aufgrund ihrer ulkigen Antragstellung, bekamen die Eltern jetzt 3 * 219 € statt 2 * 219 € + 1 * 225 €. Ob der Antrag wirklich so lückenhaft ausgefüllt wurde, dass die Familienkasse so entscheiden musste oder ob es ein Fehler der Familienkasse war, kann hier vermutlich niemand herausfinden.
Anrufen + ggf. Schreiben und fragen würde ich auf jeden Fall.
Rechtlich dagegen vorgehen würde ich wegen den insgesamt 36 € aber im Zweifel nicht.
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#3
Antwort vom 24. August 2022 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (29718 Beiträge, 5348x hilfreich)
Ja, verwirrend.
Wenn das Kuddelmuddel bereinigt ist, sollte der Vater als Kindergeldberechtigter (mit seiner Kindergeldnummer) dann das korrekte Kindergeld für 3 Kinder und die 3 einmaligen Boni von je 100,- haben.
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Ich las, dass der Bonus für Kind 3 fehlte.
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