Kindergeld rückwirkend gezahlt?

24. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Katha 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld rückwirkend gezahlt?

Hallo! Wir sind verheiratet, drei Kinder (0, 3 und 5 Jahre). Mein Ehemann bezog Kindergeld für die ersten beiden Kinder, und ich habe das Kindergeld innerhalb der Frist für das dritte Kind aus Unwissenheit auf mich beantragt.

Ich bekam den Bescheid, dass das Kindergeld bewilligt wird, allerdings ohne den Bonus für das dritte Kind. So haben wir das Kindergeld erneut auf meinen Mann beantragt. Erst 6 Monate nach der Geburt ging die erste Zahlung ein. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das Kindergeld rückwirkend für die letzten sechs Monate ausgezahlt bekommen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Katha 123):
Erst 6 Monate nach der Geburt ging die erste Zahlung ein.
Inzwischen wohl üblich, dass die so lange benötigen. Die Familienkasse informiert über die Bonuszahlung:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Zitat (von Katha 123):
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das Kindergeld rückwirkend für die letzten sechs Monate ausgezahlt bekommen?
Habt ihr einen ganz neuen Kindergeldantrag gestellt für Kind Nr.3 ??

Evtl. kann man das telefonisch klären, es gibt ja die Kindergeldnummer für die beiden größeren Kinder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Familienkasse informiert über die Bonuszahlung:
Ich glaube nicht, dass sich die Frage darauf bezog, sondern auf die Differenz zwischen den 219 € für ein erstes/zweites Kind und den 225 € für ein drittes Kind.

Aufgrund ihrer ulkigen Antragstellung, bekamen die Eltern jetzt 3 * 219 € statt 2 * 219 € + 1 * 225 €. Ob der Antrag wirklich so lückenhaft ausgefüllt wurde, dass die Familienkasse so entscheiden musste oder ob es ein Fehler der Familienkasse war, kann hier vermutlich niemand herausfinden.

Anrufen + ggf. Schreiben und fragen würde ich auf jeden Fall.

Rechtlich dagegen vorgehen würde ich wegen den insgesamt 36 € aber im Zweifel nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ja, verwirrend.
Wenn das Kuddelmuddel bereinigt ist, sollte der Vater als Kindergeldberechtigter (mit seiner Kindergeldnummer) dann das korrekte Kindergeld für 3 Kinder und die 3 einmaligen Boni von je 100,- haben.
Monatlich 663,-
1x 300,-

Ich las, dass der Bonus für Kind 3 fehlte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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