Guten Tag,
ich habe eine Frage und hoffe hier Antwort zu finden. Meine 15 Jährige Tochter ist für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten zu ihren Vater umgezogen. Sie konnte sich entscheiden wo sie leben wollte und wollte worübergehend dort leben bis die sich entschieden hat. Sie ist öfters zum Vater gegangen und verbrachte einige Wochen dort, um kam wieder zurück...
Letzlich ist sie vor 2 Tagen ofiziell umgemeldet worden da sie beim Vater leben möchte.
Ihr Vater wollte von Anfang an weder Unterhalt nocht Kindergeld haben. Er ist Selbstsändig und hat Mieteinnahmen...
Er möchte jetzt das Kindergeld rückwirkend von mir haben, d.h. ab dem Tag wo unsere Tochter zu ihm "umgezogen" ist.
Meine Frage: muss ict das Kindergeld rückwirkend zahlen? Und kann er den Unterhalt auch rückwirkend verlangen, obwohl er keinen Anspruch geltend gemacht hat?
Vielen Dank
La Lu
Kindergeld rückwirkend zahlen
18. März 2018
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Frage vom 18. März 2018 | 14:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld rückwirkend zahlen
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#1
Antwort vom 18. März 2018 | 16:07
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo La Lu,
Unterhalt steht ihm erst zu ab dem Zeitpunkt an dem er gefordert wurde.
Er müsste dir nachweisen dass er Unterhalt und KG gefordert hat.
Ob er überhaupt Unterhalt von dir bekommt hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab.
edy
Und jetzt?
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