Kindergeld rückwirkend zahlen

18. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.03.2018 14:48:46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld rückwirkend zahlen

Guten Tag,
ich habe eine Frage und hoffe hier Antwort zu finden. Meine 15 Jährige Tochter ist für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten zu ihren Vater umgezogen. Sie konnte sich entscheiden wo sie leben wollte und wollte worübergehend dort leben bis die sich entschieden hat. Sie ist öfters zum Vater gegangen und verbrachte einige Wochen dort, um kam wieder zurück...

Letzlich ist sie vor 2 Tagen ofiziell umgemeldet worden da sie beim Vater leben möchte.

Ihr Vater wollte von Anfang an weder Unterhalt nocht Kindergeld haben. Er ist Selbstsändig und hat Mieteinnahmen...

Er möchte jetzt das Kindergeld rückwirkend von mir haben, d.h. ab dem Tag wo unsere Tochter zu ihm "umgezogen" ist.

Meine Frage: muss ict das Kindergeld rückwirkend zahlen? Und kann er den Unterhalt auch rückwirkend verlangen, obwohl er keinen Anspruch geltend gemacht hat?

Vielen Dank
La Lu

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo La Lu,

Unterhalt steht ihm erst zu ab dem Zeitpunkt an dem er gefordert wurde.

Er müsste dir nachweisen dass er Unterhalt und KG gefordert hat.

Ob er überhaupt Unterhalt von dir bekommt hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab.

edy

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.816 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen