Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn hat die Klasse 11 gerade ins Ausland beendet. Er ist noch nicht 18J alt und neulich nach Deutschland wieder gekommen. muss er zur Schule in diesen 4-5 Wochen bis Ende des Schuljahres gehen? Ist das Pflicht oder hat er die Wahl? Tatsaechlich will er eine Pause machen bis Anfang des naechsten Schuljahres. Darf er diese
Wochen nach den Ferien ab 18-6- ohne Schule bleiben? In diesem Fall, ohne Schulbescheinigung hat er keinen anspruch auf kindergeld. Stimmt es? Wird sein Antrag abgelehnt ohne Schulbescheinigung?
Falls er ab 9-9-2022 fuer naechstes Svhuljahr in die Schule gehen will, hat er anspruch auf Kindergeld in den sommerferien?
Falls er kein KiGe bekommt, zahlt ihm der Jobcenter was? Welche Leistung bekommt er vom jobcenter? u.s.w
Wer hat Ahnung und Erfahrung bitte um Hilfe. Danke sehr.
Kindergeld und Schulbesuch
9. Juni 2022
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Frage vom 9. Juni 2022 | 11:21
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld und Schulbesuch
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#1
Antwort vom 9. Juni 2022 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32189 Beiträge, 5658x hilfreich)
ZitatTatsaechlich will er eine Pause machen bis Anfang des naechsten Schuljahres. :
Wer 4-5 Wochen und dann die Schulferien *Pause* machen will, bekommt trotzdem Kindergeld. Auch in den Ferien.
Also das nächste Schuljahr nicht machen? Dann bekommt er eine Schulbescheinigung über seinen deutschen Schulabschluss ( 9. oder 10. Klasse).Zitatnach den Ferien ab 18-6-ohne Schule bleiben? :
--ausbildungsuchend-- beim JC melden. Dann zahlt die Familienkasse weiterhin Kindergeld.
Wenn er sich --ausbildungssuchend-- meldet, ZAHLT die Familienkasse weiterhin Kindergeld. Er muss die Meldung beim JC der Familienkasse mitteilen (er oder der Elternteil, der noch das Kindergeld bekommt).ZitatFalls er kein KiGe bekommt, zahlt ihm der Jobcenter was? :
Nein, das Jobcenter zahlt ihm nichts. Dein Sohn wohnt noch in deinem Haushalt, oder?
#2
Antwort vom 9. Juni 2022 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zahlung von Kindergeld an keine Bedingungen geknüpft. Es besteht daher auch ohne Schulbesuch Anspruch auf Kindergeld. Er muss sich auch nicht ausbildungssuchend melden.
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