Kindergeld und Schulbesuch

9. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carlos12123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld und Schulbesuch

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn hat die Klasse 11 gerade ins Ausland beendet. Er ist noch nicht 18J alt und neulich nach Deutschland wieder gekommen. muss er zur Schule in diesen 4-5 Wochen bis Ende des Schuljahres gehen? Ist das Pflicht oder hat er die Wahl? Tatsaechlich will er eine Pause machen bis Anfang des naechsten Schuljahres. Darf er diese
Wochen nach den Ferien ab 18-6- ohne Schule bleiben? In diesem Fall, ohne Schulbescheinigung hat er keinen anspruch auf kindergeld. Stimmt es? Wird sein Antrag abgelehnt ohne Schulbescheinigung?
Falls er ab 9-9-2022 fuer naechstes Svhuljahr in die Schule gehen will, hat er anspruch auf Kindergeld in den sommerferien?
Falls er kein KiGe bekommt, zahlt ihm der Jobcenter was? Welche Leistung bekommt er vom jobcenter? u.s.w
Wer hat Ahnung und Erfahrung bitte um Hilfe. Danke sehr.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32189 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Carlos12123):
Tatsaechlich will er eine Pause machen bis Anfang des naechsten Schuljahres.

Wer 4-5 Wochen und dann die Schulferien *Pause* machen will, bekommt trotzdem Kindergeld. Auch in den Ferien.
Zitat (von Carlos12123):
nach den Ferien ab 18-6-ohne Schule bleiben?
Also das nächste Schuljahr nicht machen? Dann bekommt er eine Schulbescheinigung über seinen deutschen Schulabschluss ( 9. oder 10. Klasse).

--ausbildungsuchend-- beim JC melden. Dann zahlt die Familienkasse weiterhin Kindergeld.
Zitat (von Carlos12123):
Falls er kein KiGe bekommt, zahlt ihm der Jobcenter was?
Wenn er sich --ausbildungssuchend-- meldet, ZAHLT die Familienkasse weiterhin Kindergeld. Er muss die Meldung beim JC der Familienkasse mitteilen (er oder der Elternteil, der noch das Kindergeld bekommt).

Nein, das Jobcenter zahlt ihm nichts. Dein Sohn wohnt noch in deinem Haushalt, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zahlung von Kindergeld an keine Bedingungen geknüpft. Es besteht daher auch ohne Schulbesuch Anspruch auf Kindergeld. Er muss sich auch nicht ausbildungssuchend melden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.968 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen