Guten Abend erstmal,
bevor ich zur Frage selbst komme schildere ich kurz meine Situation:
Ich bin 21 Jahre alt, habe letztes Jahr mein Abi gemacht und studiere seit Ende letzten Jahres. Meine Eltern sind geschieden, leben tue ich bei meiner Mutter.
Mein Vater zahlt für mich Unterhalt, darüberhinaus erhälte meine Mutter vom Staat Kindergeld für mich.
Nun hab ich Bafög beantragt und mein Vater meinte, dass wenn ich Bafög kriege er keinen Unterhalt mehr für mich zahlen muss.
Die erste Frage:
Stimmt die Äusserung meines Vaters bezüglich der Unterhaltszahlungverpflichtung?
Zweite Frage:
Ein Freund von mir meintedarüberhinaus, dass man ENTWEDER Kindergeld vom Staat ODER Unterhaltsgeld vom Vater kriegen kann, jedoch nicht beides gleichzeitig. Ist dies zutreffend?
Über eine ausführliche Antwort würde ich mich sehr freun.
mfg
Sanchi
Kindergeld vom Staat, Unterhaltszahlungen vom Vater UND Bafög gleichzeitig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Würde das heissen, dass wenn ich 154 Euro Kindergeld kriege und dann noch z.B. 340 Euro Baöfg kriegen sollte (von dem ich die Hälfte zurückzahlen muss) ein Unterhaltsanspruch von 6 Euro bleiben würde?
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Hallo Sanchi,
du hast Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt.
Dieser aber ist von beiden Elternteilen zu gewähren. Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.
Bafög verringert deinen Bedarf und wird, wie das KG, voll auf diesen angerechnet.
Schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Grüßle
Zu deiner letzten Frage:
Kommt drauf an, wie hoch dein Bedarf ist. Der errechnet sich aus dem zusammengerechneten Einkommen deiner Eltern.
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
-- Editiert von Schwesterchen am 12.03.2008 18:29:06
Würde das heissen, dass wenn ich 154 Euro Kindergeld kriege und dann noch z.B. 340 Euro Baöfg kriegen sollte (von dem ich die Hälfte zurückzahlen muss) ein Unterhaltsanspruch von 6 Euro bleiben würde?
--- editiert vom Admin
@Warum,
heut bin ich aber gar nicht mit dir zufrieden...:)
quote:
leben tue ich bei meiner Mutter.
So sähe das dann aus:
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle*.
aus:https://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Grüßle
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-- Editiert von Schwesterchen am 12.03.2008 19:28:42
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
So, meine liebe Warum,
les dir mal das durch, was du unterstrichen hast...:)
Wenn ein Studierender nicht
bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, liegt der Bedarf bei 640€. TE wohnt bei Muttern.
Wie wärs mit Brille?
Grüßle
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--- editiert vom Admin
... den du eh nicht gelesen hast.:(
Na, zum Glück...liegt das jetzt an dir...:)
Dachte schon, ich krieg jetzt auch eine übergebraten.
Grüßle
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-- Editiert von Schwesterchen am 12.03.2008 19:43:43
--- editiert vom Admin
...******* gehabt...:)
Grüßle
P.S. Fast hätt ich gezweifelt.
Jedenfalls hab ich nachgucken müssen...:?
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-- Editiert von Schwesterchen am 12.03.2008 20:04:56
hier *meld*
ich hab den Medicus gelesen...
nützt mir das jetzt was ?
den Schamanen nebst Erben übrigens auch
--- editiert vom Admin
hmmmm...
aber wenn du GEHST, warum FÄHRT dich dann das Schwesterchen, das verstehe ich nicht *blondguck*
Wow Tränchen,
... ich auch!
Den hätte *Warum* auch lesen können, Buchstaben wie Scheunentore...:)
Nachfolger *Der Katalane* erscheint diesen Monat.
Klar nützt das was: Der SB wird mit sofortiger Wirkung angehoben.:)
So und jetzt geh ich mal nach einem Nasenfahrrad gucken...
Grüßle
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--- editiert vom Admin
quote:
kann ich nicht halten, hab Rheuma....wie bekannt.
Faule Ausrede... ich habs auch halten können...:)
Grüßle
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--- editiert vom Admin
Ach so...
Gibts denn *falsches* Rheuma auch?:)
Grüßle
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