Kindergeld wenn Mutter und Tochter im Ausland

16. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
nice2go
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindergeld wenn Mutter und Tochter im Ausland

Hallo,

meine Exfrau ist zusammen mit meiner Tochter nach England gezogen, Tochter ist bald 12 Jahre, hätte also in Deutschland noch Anrecht auf Kindergeld. Unterhalt usw. für die Tochter ist geregelt (KM hat auf Unterhalt verzichtet). Der Umzug ist jetzt knapp 1 Jahr her. Gibt es die Möglichkeit, dass anstatt meiner Exfrau ich das Kindergeld bekomme, da sie laut ihrer Aussage keines in England bekommt?
Und noch eine Frage, zur Steuer, da meine Exfrau das 1/2 Kind (das hört sich so blöd an) nicht mehr auf der Steuerkarte hat (da nicht mehr in Deutschland) wie und wo kann ich meine Steuerkarte entsprechend ändern?

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von nice2go am 16.05.2006 20:55:07




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Kindergeld erhält man nur für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Deine Lohnsteuerkarte kannst du beim Finanzamt ändern lassen, am besten mit einer Erklärung, dass du das ganze Kind haben darfst (von deiner Exfrau), aber ob das klappt, weiß ich nicht, da es sich um ein grenzüberschreitendes Steuerproblem handelt (was für ein Wort;))

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nice2go
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi sika0304,

danke für Deine Antwort. Also mit dem Umzug nach England bin also ich der Leidtragende!? Laut meiner Exfrau bekommt sie in England kein Kindergeld (obwohl es so etwas in England laut Google auch gibt).
Zur Steuerkarte -> sie hat zur Zeit keinen Job in England, hat auch neu geheirate usw.

Danke noch mal

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