Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich eines mittlerweile großem Problem mit dem Kindergeld welches uns (denke ich) zu steht.
Ich bin jetzt 20 Jahre alt und seit knapp 2 Jahren krank, (psychosomatisch)
haben jetzt eine Zeit lang hin und her mit der Kindergeld Kasse geschrieben und Wissen langsam nicht weiter,
Uns wurde das Kindergeld nicht mehr ausgezahlt, weil ich mich angeblich nicht bemühe arbeit zu suchen (obwohl ich krank bin) und ich mich bitte als arbeitslos melden soll
(Was bei uns nicht geht, weil man wenn man krank ist sich nicht als arbeitslos melden kann, wir waren vor Ort, haben nachgefragt, wurden nachhause geschickt)
In der Zeit wo ich erkrankt bin musste ich mein Abi abbrechen (Habe einen Schulabschluss und einen Berufsschulabschluss)
und habe mich sogar bemüht einen Arbeitsplatz zu suchen, habe sogar einen bekommen, aber konnten diesen nicht Wahrnehmen aufgrund meiner Erkrankung.
Meine Arbeitsstelle hat mir extra ein Dokument fertiggestellt wo drin steht, dass ich wenn ich gesund bin sofort bei denen anfangen kann etc.
Zu dem wollten Sie von uns alle Bescheide vom Arzt haben, haben wir auch alles vorgelegt usw. leider gibt es kein absehbares Datum, an dem ich gesund werde, weil ich noch in Behandlung bin.
Heute kam leider die weitere Absage wo soviel drin stand wie :
Abgelehnt, kein Absehbares Datum wann die Erkrankung endet.
Und nachdem, was wir alles vorlegt haben so eine Absage (nochmal) zu bekommen ist nicht grad ermutigend.
Bekommen das Kindergeld jetzt seit Anfang des Jahres nicht mehr. (2019)
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen,
weitere Fragen bezüglich des Themas beantworte ich gerne,
Danke.
Kindergeld wird nicht mehr ausgezahlt, obwohl wir alles vorgelegt haben, warum?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Krankheit an sich ist kein Grundtatbestand für Kindergeld. Es muss also ein anderer Tatbestand geprüft werden.
Die Dienstwanweisung zum Kindergeld sagt:
Ist nach den ärztlichen Feststellungen das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht absehbar, ist zu prüfen, ob das Kind wegen einer Behinderung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG
berücksichtigt werden kann. Wurde das Kind nicht bereits vor der Erkrankung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
berücksichtigt, muss es seinen Willen, sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe bei der zuständigen Agentur für Arbeit im Inland arbeitsuchend zu melden, durch eine schriftliche Erklärung glaubhaft machen. Für die Bearbeitung und Nachweisführung stehen die Vordrucke „Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind" und „Bearbeitungsbogen für ein erkranktes volljähriges Kind" zur Verfügung.
Hast du seit 2 Jahren durchgängige AU-Bescheinigungen? Also Krankenscheine?ZitatIch bin jetzt 20 Jahre alt und seit knapp 2 Jahren krank, :
Alles von einem Arzt?
Kann denn bescheinigt werden, dass die Behandlung voraussichtlich am xx endet?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Hast du seit 2 Jahren durchgängige AU-Bescheinigungen? Also Krankenscheine?ZitatIch bin jetzt 20 Jahre alt und seit knapp 2 Jahren krank, :
Alles von einem Arzt?
Kann denn bescheinigt werden, dass die Behandlung voraussichtlich am xx endet?
Jap seit 2 Jahren war ich bei sehr vielen verschiedenen Ärzten und bestimmt über 50 Krankenscheine gefühlt.
Naja, demnächst muss ich in eine Klinik wegen dem ganzen, aber es gibt ein absehbares Ende leider.
Dann solltest du diese Formulare beschaffen.ZitatFür die Bearbeitung und Nachweisführung stehen die Vordrucke „Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind" und „Bearbeitungsbogen für ein erkranktes volljähriges Kind" zur Verfügung. :
Du warst immer bei verschiedenen Ärzten?
Wer macht denn jetzt die Behandlung? ein Arzt oder ein Therapeut?
Wieso leider? Ist doch gut, wenn es ein Ende gibt.Zitataber es gibt ein absehbares Ende leider. :
Bist du jetzt selbst als Kindergeldberechtigter bei der Familienkasse ?
Du kannst dich auf jeden Fall arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur melden.
Wohnst du zu Hause mit der Familie?
Zitat:Dann solltest du diese Formulare beschaffen.ZitatFür die Bearbeitung und Nachweisführung stehen die Vordrucke „Erklärung für ein erkranktes volljähriges Kind" und „Bearbeitungsbogen für ein erkranktes volljähriges Kind" zur Verfügung. :
Du warst immer bei verschiedenen Ärzten?
Wer macht denn jetzt die Behandlung? ein Arzt oder ein Therapeut?
Wieso leider? Ist doch gut, wenn es ein Ende gibt.Zitataber es gibt ein absehbares Ende leider. :
Bist du jetzt selbst als Kindergeldberechtigter bei der Familienkasse ?
Du kannst dich auf jeden Fall arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur melden.
Wohnst du zu Hause mit der Familie?
*kein* :D
Natürlich wäre es gut, wenn es ein absehbares Ende geben würde, mein Fehler. :p
Also ich bin das Kind ja und wohne zuhause bei meiner Mutter
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
Frau lebt mit Tochter in Türkei - habe ich Anspruch auf Kindergeld, da ich sie ja unterstützen muss?1 Antworten