Kind A ist kindergeldberechtigt.
Eltern B haben nun 2x zum Monatsanfang das Kindergeld überwiesen.
Diesen Monat bis jetzt noch nichts. Gibt es eine Frist bis wann die Eltern das Kindergeld überweisen müssen?
Abzweigungsantrag ist gescheitert da Eltern B selbst das Kindergeld an Kind A überweisen wollen.
Kindergeld wird von Eltern nicht überwiesen an nicht im Haus lebenden Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eigentlich sollte die Zahlung am Monatsanfang drauf sein, da man ja Ausgaben hat die davon, zumindest teilweise, bestritten werden müssen.
Hat das Kind denn die Eltern mal angerufen und nachgefragt? Ein Dauerauftrag ist hier am Besten geeignet und das sollte er den Eltern sagen... Ansonsten würde ich die Kindergeldkasse mal anrufen und nachfragen was man in einem solchen Fall unternehmen kann oder ob nun dem Abzweigungsantrag statt gegeben wird.
vielleicht haben die Eltern es einfach nur "vergessen"?
Es besteht ein sehr schlechtes Verhältnis zu den Eltern B, weshalb bei denen nicht nachgefragt werden kann. Kind A tippt auf Schikane der Eltern.
Kindergeldkasse sagt das bei einmaliger Nichtzahlung kein Abweigungsantrag gestellt werden kann. Solange es diesen Monat drauf ist, und wenns zum 31. könne nichts gemacht werden hieß es...
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Na ja, die erste Frage ist doch, wann die Eltern das Kindergeld überwiesen bekommen. Das trudelt nämlich nicht zwingend am 1. des Monats ein. Die zweite Frage ist dann, ob die Eltern denn an das Kind Unterhalt zahlen und das Kindergeld in diese Berechnung eingeht.
wirdwerden
Eltern B haben in diesem Fall das Geld Ende Dez. schon erhalten.
Unterhalt wird keiner bezahlt, da es hieß er wäre nicht unterhaltsberechtigt. Da es nur anwaltlich durchgehen würde, hat Kind A darauf verzichtet.
Nun, dann heißt es abwarten. Dennoch sollten die Eltern nachweislich schriftlich aufgefordert werden in Zukunft am Monatsanfang den Betrag zu überweisen oder dem Abzweigungsantrag zuzustimmen.
Gibt es dazu ein Gesetz auf das man verweisen kann das zum Monatsanfang überwiesen werden muss an das Kind? Ansonsten werden die das nämlich nicht tun und überweisen wann sie wollen....
ZitatGibt es dazu ein Gesetz auf das man verweisen kann das zum Monatsanfang überwiesen werden muss an das Kind? Ansonsten werden die das nämlich nicht tun und überweisen wann sie wollen.... :
Wäre es da nicht besser abzuwarten bis die Eltern tatsächlich in Verzug sind um dann den Abzweigungsantrag durchzusetzen?
Sie sollten jedoch bezgl. des Unterhalts die Dinge von einem Anwalt checken lassen,
Der Unterhalt ist gecheckt. Er ist nicht unterhaltsberechtigt.
Abzweigungsantrag wird nicht stattgegeben wenn es einmal nicht bezahlt wird.
Familienkasse meinte dass sie nicht das Sprachrohr sind und man das untereinander klären soll und die nichts machen können solange es irgendwann im Monat überwiesen wird.
Kann doch nicht sein dass die Eltern das zum Monatsanfang überwiesen bekommen und es an das Kind überweisen können wann sie lustig sind. Das es dafür kein Gesetz gibt bis wann spätestens überwiesen werden muss. Das Kind ist ja auf das Geld angewiesen und wenn die Eltern erst zum Monatsende überweisen steht das Kind da und kann gucken wie es den Monat rumkriegt.
Abzweigungsantrag hatten wir zuerst schon mal gestellt, wurde abgelehnt weil die Eltern sagten sie wollen es selbst überweisen.
Das Kindergeld ist in dem Fall ja ein Teil des Unterhaltes. Unterhalt ist auch am Monatsanfang zu zahlen.
Zicken die Eltern weiter rum und überweisen wann sie wollen, dann würde ich zum Amtsgericht gehen, einen Beratungsschein holen und dann zum Anwalt. Eine anwaltliche Aufforderung wirkt manchmal Wunder!
Kostet das Schreiben dann nicht nochmal extra was?
Die Frage ist wie lange das alles dauert usw. Kindergeldanspruch hat das Kind nur noch bis Sep.
-- Editiert von Lurch123 am 09.01.2019 10:29
Die Kindergeldzahlungen sind über den Monat verteilt. Manche Zahlungen kommen Mitte des Monats...ZitatKann doch nicht sein dass die Eltern das zum Monatsanfang überwiesen bekommen und es an das Kind überweisen können wann sie lustig sind. :
Wenn du die Kindergeld-Nr. weisst, kannst du die Hotline der Famkasse anrufen.
Mit der letzten Stelle der KiG-Nr. sagt dir die Famkasse, wann für die nächsten 3 Monate das KiG gezahlt wird.
Wenn sie es jetzt Ende Dez. bekommen haben, wird immer zum Monatsende gezahlt.
Richtig, weil einmal nicht weitergeleitet wird, hängt die Famkasse sich noch nicht rein. Kind und Eltern sollten das untereinander regeln.
Wenn das Geld Ende des Monats kommt, kriegt man damit den folgenden Monat rum.ZitatDas Kind ist ja auf das Geld angewiesen und wenn die Eltern erst zum Monatsende überweisen steht das Kind da und kann gucken wie es den Monat rumkriegt. :
Wenn nun zum Jahresbeginn 1x zu spät überwiesen wird, gibts 1x die Lücke von zZt. 8 Tagen.
Also schriftlich und nachweislich die pünktliche Zahlung verlangen. Möglichst einen Dauerauftrag mit Überweisung am 1.d.M verlangen.
Nein, gibt es nicht.ZitatGibt es dazu ein Gesetz :
ZitatKostet das Schreiben dann nicht nochmal extra was? :
Die Frage ist wie lange das alles dauert usw. Kindergeldanspruch hat das Kind nur noch bis Sep.
Ja, das Schreiben kostet...
Ich würde wirklich die Eltern mal anschreiben und bitten, dass sie das Geld am Anfang überweisen. Auch wenn das Verhältnis nicht so gut ist, sollte man dennoch darauf hoffen, dass die Elternliebe siegt.
Oder rufe einfach an! Ein freundliches Gespräch hilft vielleicht auch...
Wie oben geschrieben kam das Geld im Dez. schon für Jan. Die Familienkasse ist nicht direkt zuständig weil der Vater bei der Stadt angestellt ist und das über die geregelt wird, nicht über die Familienkasse.ZitatDie Kindergeldzahlungen sind über den Monat verteilt. Manche Zahlungen kommen Mitte des Monats... :
Das Geld für Jan. fehlt bist jetzt. Überweisen die Eltern das Geld erst Ende Jan. ist die Lücke bis zu 31 Tagen.ZitatWenn das Geld Ende des Monats kommt, kriegt man damit den folgenden Monat rum. Wenn nun zum Jahresbeginn 1x zu spät überwiesen wird, gibts 1x die Lücke von zZt. 8 Tagen. :
Kann man nicht verlangen von den Eltern wenn es dazu kein Gesetz gibt. Wenn sie nicht müssen, dann werden sie dies auch nicht tun...ZitatAlso schriftlich und nachweislich die pünktliche Zahlung verlangen. Möglichst einen Dauerauftrag mit Überweisung am 1.d.M verlangen. :
-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 18:39
Zitat:ZitatKostet das Schreiben dann nicht nochmal extra was? :
Die Frage ist wie lange das alles dauert usw. Kindergeldanspruch hat das Kind nur noch bis Sep.
Ja, das Schreiben kostet...
Ich würde wirklich die Eltern mal anschreiben und bitten, dass sie das Geld am Anfang überweisen. Auch wenn das Verhältnis nicht so gut ist, sollte man dennoch darauf hoffen, dass die Elternliebe siegt.
Oder rufe einfach an! Ein freundliches Gespräch hilft vielleicht auch...
Wenn die Eltern es gesetzlich nicht müssen machen sie das auch nicht.
Es geht hier um Schikane und wie sie dem Kind schaden können. Da ist leider nichts mit Güte. Wenn das Kind fragt oder sagt das es zum Monatsanfang überwiesen werden soll wird gefragt wo das im Gesetz steht das sie dazu verpflichtet sind...
Schade, scheint eine Gesetzlücke zu sein...
Ich würde den Eltern dann antworten: es handelt sich um einen Teil des Unterhaltes. Wir können jetzt vor Gericht gehen und das klären, oder ihr zahlt "freiwillig" am Monatsanfang. Ein Richter würde sicherlich der Monatsanfang-Theorie entsprechen... Wäre natürlich Alle gut, wenn es jetzt mal wegen so einer Sache vor Gericht gehen würde und möglichst bis zum BGH, dann haben Andere es schwarz auf weiß ;-). Aber da hier kein Kontakt besteht (oder wenig), kann die Nichtzahlung ja ganz andere Ursachen haben... Jedenfalls ist es immer nervig, wenn es Streß innerhalb der Familie gibt.
Ja, bis jetzt. Wie gross die Lücke wird, weiss doch jetzt keiner. Damit kann man jetzt nichts reissen. Das Kindergeld wird nicht das einzige Einkommen dieses Kindes sein.ZitatDas Geld für Jan. fehlt bist jetzt. Überweisen die Eltern das Geld erst Ende Jan. ist die Lücke bis zu 31 Tagen. :
Deshalb jetzt: Den kindergeldberechtigten Elternteil schriftlich und nachweislich zur Zahlung/Weiterleitung des KiG unmittelbar nach Erhalt auffordern. Die Einrichtung eines Dauerauftrages zum 3.1. vorschlagen. Dann ist das KiG auf jeden Fall auf dem Konto des Berechtigten und kann weitergeleitet werden.
Trotzdem gibts kein Gesetz, welches schikanierenden Eltern den genauen Übergabe-Termin vorschreibt. Vielleicht ist es auch *Rache*? Ist natürlich beides absolut dumm.ZitatEs geht hier um Schikane und wie sie dem Kind schaden können. :
Doch. Verlangen kann man alles. Wie oft das Kind das nun wirklich verlangen muss, weiss man jetzt auch noch nicht.ZitatKann man nicht verlangen von den Eltern :
Vielleicht muss das Kind über mehrere Monate immer wieder schriftlich und nachweislich die zeitnahe Überweisung verlangen. Je nach Sturheit der Eltern.
Irgendwann knicken die Eltern ein oder irgendwann kann man andere Schritte gegen die Eltern unternehmen. Die Schreiben wären dann zur Untermauerung des Anspruchs und Verlangens wichtig. Quasi die Munition für einen neuen Abzweigungsantrag.
ZUmindest über die Famkasse der BA ist das möglich, wenn Eltern dem nicht nachkommen.
Aber auch nicht bei 1maliger Verspätung.
Ja. Am 2.1. war erster Werktag/Banktag. Warum machst du solch ein Theater um 8 Tage?ZitatDas Geld für Jan. fehlt bist jetzt :
Nö. Nur, weil es zwischen *ausgezogenen* Kindern und deren Eltern Streit über den genauen Zeitpunkt der Kindergeld-Weiterleitung gibt, brauchts kein Gesetz.ZitatSchade, scheint eine Gesetzlücke zu sein... :
Das wär ja grad so, als rufe ich wütend eine Gesetzeslücke aus, weil meine abendliche S-Bahn regelmäßig zu spät oder auch mal gar nicht kommt. Und ich immer in Sturm und Regen usw. warten muss, bis endlich eine kommt... oder laufen muss
-- Editiert von Anami am 09.01.2019 11:34
Unterhaltszahlung gibt es nicht weil das Kind nicht unterhaltsberechtigt ist.
Es geht ausschließlich nur um das Kindergeld.
Da es kein Gesetz gibt das am Monatsanfang gezahlt werden muss, werden sich die Eltern darauf berufen das es vor Gericht nicht durchgeht weil sie nicht dazu verpflichtet sind am Monatsanfang zu zahlen....
Um das vor Gericht zu bringen muss man sich sicherlich auch auf ein Gesetz berufen wo dies geklärt ist...
Ja, wie gesagt. Das Kind denkt es ist (mal wieder) Schikane der Eltern. Einfach um es ein bisschen zu ärgern und um die Abhängigkeit und Macht der Eltern zu erinnern....
Den Abzweigungsantrag abzulehnen war ein Fehler der Familienkasse. Das Kindergeld ist nicht abzweigbar, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Hier gibt es aber keine Unterhaltspflicht mehr, weiß das die Familienkasse?
Nö. WEnn die Eltern fortgestezt nicht oder zu spät überweisen, und das auch nachweisbar ist und man als Kind das Geld pünktlich und regelmässig weitergeleitet haben will, dann muss man kein Gesetz erfinden.ZitatUm das vor Gericht zu bringen muss man sich sicherlich auch auf ein Gesetz berufen wo dies geklärt ist... :
Eben. Deshalb für einen späteren Abzweigungsantrag (ganz ohne Gericht) jetzt anfangen, Munition in Form der *Verlangens-Schreiben* sammeln. Das geht auch 2x im Monat.ZitatJa, wie gesagt. :
Ist das so schwer zu verstehen?
Was das Kind über die Eltern denkt, ist vollkommen uninteressant. Ebenso, was die Eltern über das Kind denken.
Es geht um die monatliche Bereitstellung des Kindergeldes. Punkt.
SEhe ich nicht so.ZitatDen Abzweigungsantrag abzulehnen war ein Fehler der Familienkasse :
Es geht jetzt bisher nur um 3 Monate.
2x haben die Eltern weitergeleitet.
1x jetzt für Januar nicht. Bis jetzt nicht!!
Man liest nicht, ob das Kind den Abzweigungsantrag überhaupt gestellt hat. Oder zu Anfang Januar nur mal bei der Famkasse angerufen hat...
Da machen die Famkassen NICHTS in Bezug auf Abzweigung. Es bleibt immer die Ausnahme
Auch nicht, wenn der Unterhalt nur das Kindergeld ist.
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Bei diesen Eltern schon. Wenn man das denen schreibt fragen sie nach dem Gesetz. Da es keines gibt und die es bestimmt wissen kann das Kind nichts dagegen tun und sie werden es auch nicht so überweisen. Müssen sie ja auch nicht. Es geht ums nicht wollen. Die von der Familienkasse meinten auch das Ihnen die Hände gebunden sind und sie nichts machen können sobald es irgendwann im Monat überweisen.ZitatWEnn die Eltern fortgestezt nicht oder zu spät überweisen, und das auch nachweisbar ist und man als Kind das Geld pünktlich und regelmässig weitergeleitet haben will, dann muss man kein Gesetz erfinden. :
Ich verstehe sehr gut. Allerdings verstehen Sie nicht das die Eltern einfach nicht wollen und man nichts dagegen rechtlich machen kann um sie zu verpflichten zum Monatsanfang zu überweisen.ZitatDeshalb für einen späteren Abzweigungsantrag (ganz ohne Gericht) jetzt anfangen, Munition in Form der *Verlangens-Schreiben* sammeln. Das geht auch 2x im Monat. Ist das so schwer zu verstehen? :
-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 18:48
Richtig und aus dem Grund können sie überweisen wann sie wollen. Auch erst zum 31. zbZitatTrotzdem gibts kein Gesetz, welches schikanierenden Eltern den genauen Übergabe-Termin vorschreibt. Vielleicht ist es auch *Rache*? Ist natürlich beides absolut dumm. :
Du verstehst leider nicht. Die Eltern können sich zeit lassen mit der Überweisung bis zum 31. Jan. mit dem Geld das sie ab 01.01. zur Verfügung haben weil es ihnen überwiesen wurde.ZitatAm 2.1. war erster Werktag/Banktag. Warum machst du solch ein Theater um 8 Tage? :
-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 19:03
Eben deshalb könne die überweisen wann sie wollen. Es gibt keinen Übergabe-Termin. Verlangen kann man alles, richtig. Aber was letztendlich umgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt...ZitatTrotzdem gibts kein Gesetz, welches schikanierenden Eltern den genauen Übergabe-Termin vorschreibt. :
-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 21:05
Nachtrag: Die Familienkasse ist nicht zuständig es läuft im Rahmen des Arbeitgebers. Der Stadt. Und das Kindergeld wird somit nicht einzeln überwiesen sondern zusätzlich zum Gehalt, welches am 28. Dezember ausgezahlt wird. Es wird immer am Monatsende für den kommenden Monat überwiesen.
Jaja, schon klar.ZitatEs wird immer am Monatsende für den kommenden Monat überwiesen. :
Man kann man die Einrichtung eines Dauerauftrages (terminiert 1. oder 3. des Monats) verlangen. Warum denn nicht?
Das wird aber nicht der AG machen. Das muss der Kindergeldberechtigte selbst mit seiner Bank machen.
Man kann das vom Elternteil VERLANGEN.
Wofür ist sie nicht zuständig?ZitatDie Familienkasse ist nicht zuständig :
Klar, kann man es verlangen. Ob sie es umsetzen oder nicht bleibt aber die Entscheidung der Eltern.ZitatMan kann man die Einrichtung eines Dauerauftrages (terminiert 1. oder 3. des Monats) verlangen. Warum denn nicht? Das wird aber nicht der AG machen. Das muss der Kindergeldberechtigte selbst mit seiner Bank machen. Man kann das vom Elternteil VERLANGEN. :
In diesem Fall, weil der Vater bei der Stadt arbeitet und das nicht über die Familienkasse in diesem Fall läuft.Zitat:Wofür ist sie nicht zuständig?ZitatDie Familienkasse ist nicht zuständig :
-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 21:01
Manno. Soweit waren wir doch schon vor 20 Beiträgen. Wir sind in Beitrag #26 und bei jeder Antwort reitest du darauf herum, dass die Eltern es vielleicht nicht tun.ZitatKlar, kann man es verlangen. Ob sie es umsetzen oder nicht bleibt aber die Entscheidung der Eltern. :
Was soll das denn? Heute ist der 9. Januar. Schon heute kann man es verlangen.
Warum kann also kann er bei seiner Bank keinen Dauerauftrag für mind. 194,- mit Datum mtl. 1. oder mtl. 3. einrichten? Wo ist das Problem? Nur DAS kann man von ihm verlangen. Nachweislich. Mehrfach, wenns nicht gleich klappt.
Ja, auch das habe ich schon verstanden. Na und? Er bekommt als Angestellter im ÖD oder als Beamter trotzdem mind. 194,- Kindergeld. Jeden Monat zum Monatsende. Dafür ist dann sein Dienstherr zuständig. Ist doch schnuppe.ZitatIn diesem Fall, weil der Vater bei der Stadt arbeitet und das nicht über die Familienkasse in diesem Fall läuft. :
Weil ich die Eltern im Gegensatz zu Dir kenne und sehr gut weiss wie sie ticken und reagieren und es scheitern wird. Wenn man sie um etwas bittet fragen sie als erstes im welchen Gesetz das steht. Hat man kein Argument mehr ist das Thema für die vom Tisch. Meine eigentliche Frage war ja ob es dazu ein Gesetz gibt. Gibts nicht. Da das hier ein Forum ist habe ich weiter geschrieben...ZitatManno. Soweit waren wir doch schon vor 20 Beiträgen. Wir sind in Beitrag #26 und bei jeder Antwort reitest du darauf herum, dass die Eltern es vielleicht nicht tun. Was soll das denn? Heute ist der 9. Januar. Schon heute kann man es verlangen. :
-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 20:50
@Anami:"Man liest nicht, ob das Kind den Abzweigungsantrag überhaupt gestellt hat. Oder zu Anfang Januar nur mal bei der Famkasse angerufen hat..."
Ich habe gelesen:
Antwort 8: "Abzweigungsantrag hatten wir zuerst schon mal gestellt, wurde abgelehnt weil die Eltern sagten sie wollen es selbst überweisen."
Nochmal: Nicht unterhaltspflichtige Eltern haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Der Abzweigungsantrag sollte wiederholt werden und bei Ablehnung Widerspruch und Klage. Kindergeld ist eine Leistung für Unterhaltspflichtige und wenn es keine gibt, wie hier, dann des Unterhaltsberechtigten.
ZitatMan liest nicht, ob das Kind den Abzweigungsantrag überhaupt gestellt hat. Oder zu Anfang Januar nur mal bei der Famkasse angerufen hat... :
ZitatIch habe gelesen: Antwort 8: "Abzweigungsantrag hatten wir zuerst schon mal gestellt, wurde abgelehnt weil die Eltern sagten sie wollen es selbst überweisen." :
Abzweigungsantrag hatten wir letztes Jahr schon gestellt, seitdem das Kind daheim ausgezogen ist. Der ist daran gescheitert da die Eltern sagten sie wollen es selbst überweisen.
Wo steht das geschrieben? Soweit ich weiss sind immer die Eltern die Berechtigten für das Kindergeld. Wohnt das Kind nicht mehr daheim müssen die Eltern dem Kind das Geld zukommen lassen. Habe ich so noch nie gehört.ZitatNochmal: Nicht unterhaltspflichtige Eltern haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Der Abzweigungsantrag sollte wiederholt werden und bei Ablehnung Widerspruch und Klage. Kindergeld ist eine Leistung für Unterhaltspflichtige und wenn es keine gibt, wie hier, dann des Unterhaltsberechtigten. :
-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 19:39
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