Kindergeldantrag bei Volljährigkeit - Wer muß ihn stellen?

31. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
stern3007
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)
Kindergeldantrag bei Volljährigkeit - Wer muß ihn stellen?

Folgende Problematik:
Bisher lief ein Kindegeldantrag über die KM. Diese zieht sich jetzt aber zurück. Man erwartet vom KV, dass er einen Kindergeldantrag stellt.
Leider tauchen immer wieder Probleme auf. Zeitweise besteht kein Kindergeldanspruch weil das Kind einfach die Ausbildung hinschmeisst.

Folge:
KM wurde aufgefordert, zuviel gezahltes kindergeld zurückzuzahlen, obwohl sie das Geld immer gleich an das Kind weiterreicht.

Da in absehbarer Zeit keine Besserung der Kommunikation möglich ist, will KV keinen Kindergeldantrag stellen, da er in die Verantwortung genommen wird.

Wie kann man das Problem lösen? Kann einvolljähriges Kind selbst das Kindergeld beantragen? Die Meinungen gehen hier auseinander.

Wenn das Kind keinen Antrag stellen kann, wie kann sich der KV vor Rückforderungen schützen, da er keinen Einfluß auf die Situation hat?
Immerhin zahlt er regelmässig Unterhalt, mehr als er soll und soll dann auch noch für Rückzahlungen verantwortlich gemacht werden.

-- Editiert von stern3007 am 31.01.2006 20:32:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Herr Vorragend
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, ein volljähriges Kind kann eigenes Kindergeld beantragen.

Ich habe mein Kindergeld damals selbst beantragt, weil meine Mutter unserem "Deal" nicht nachkam. Der "Deal" war Wäsche waschen und bügeln (war kaum was zu bügeln - damals).
Das hatte sie nicht gemacht. Ich hatte kaum noch Wäsche in meiner Wohnung und mußte selbst über Münzautomat im Keller waschen.

Dann habe ich das Geld selbst beim AA beantragt und meine damaligen 50 DM bekommen - für meine Mutter fiel das letzte Kindergeld weg (wir waren 3 Kids daheim).

Sie hatte sich sehr darüber aufgeregt - dafür hatte ich nun Geld für meine saubere Wäsche und sogar hin und wieder ein neues Stück Kleidung.


Herr Vorragend

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