Guten Tag.
Vllt vorab zu meiner Person.
Ich bin 22 Jahre alt und arbeite derzeit Vollzeit und habe seit November 2017 eine Ausbildung gesucht. Ich habe bisher keine abgeschlossene Ausbildung.
Im mai stellte ich einen Kindergeld Antrag da ich einen Ausbildungsplatz zum 01.08.18 gefunden habe.
Darauf hin wurde mir Kindergeld ab Mai gewährt.
„Ihr Kind kann eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen beziehungsweise kann für eine beabsichtigte Ausbildung noch keinen Nachweis vorlegen. Es kann daher kindergeldrechtlich berücksichtigt werden."
Daraufhin stellte ich der familienkasse einen Nachtrag auf Rückzahlung da ich ja schon von November bis April einen Ausbildung gesucht habe. Anlagen schickte ich alle in der Zeit geschriebenen Bewerbungen.
Heute erhielt ich eine Ablehnung.
„...nach den Daten der für die Ausbildungsstellenvermittlung Zuständigen Stelle wird das Kind dort nicht bzw. nicht mehr als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle geführt. SOLLTE SICH DAS KIND SELBST UM EINEN AUSBILDUNGSPLATZ BEMÜHEN LEGEN SIE BITTE ENTSPRECHENDE NACHWEISE DARÜBER VOR. (...Bewerbungen oder ähnliches.)"
Die Bewerbungen hatte ich ja bereits eingereicht.
Soll ich Widerspruch einlegen?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator am 16.06.2018 16:45
-- Thema wurde verschoben am 16.06.2018 16:45
Kindergeldnachzahlung Ausbildungssuchend
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Wenn ich mich recht erinnere, bekommt Kindergeld nur derjenige, der nicht fest in einem Arbeitsverhältnis steht. Du stehst aber fest drinne. Ob der Anspruch wieder auflebt, wenn Du eine Ausbildung anfängst, dass ist eine andere Frage.
wirdwerden
Ich bekomme ja derzeit schon trotz Beschäftigung Kindergeld. Allerdings geht es mir um den vorherigen Zeitraum
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
SOLLTE SICH DAS KIND SELBST UM EINEN AUSBILDUNGSPLATZ BEMÜHEN LEGEN SIE BITTE ENTSPRECHENDE NACHWEISE DARÜBER VOR. (...Bewerbungen oder ähnliches.)"
Da fehlt was, es geht sinngemäß weiter " dieses können Absageschreiben von Firmen oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen sein"
Die Bewerbungen hatte ich ja bereits eingereicht.
Nur Bewerbungen reichen nicht! Du musst auch nachweisen das diese nachweislich versendet wurden und nicht nur Scheinbewerbungen sind.
Ab den Zeitpunkt der Zusage für deine Ausbildung ab August bist du nicht mehr in der Bewerbungspflicht.
Dein Einspruch wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, da die Zeit vor Mai ja noch nicht beschieden ist, du sollst noch die Antworten der Firmen nachreichen und dann wird über diesen Zeitraum ab November entschieden. Sollte dieser Bescheid dann eine Ablehnung enthalten, kannst du Einspruch einlegen.
LG
-- Editiert von fireangel123 am 16.06.2018 19:07
Guten Abend.
Ich habe nun nochmal persönlich mit der Familienkasse telefoniert.
Diese sagten mir, dass nicht genügend Bewerbungen für den Zeitraum vorhanden sind.
Ich solle bitte nochmal alle auffindbaren Bewerbungen zusenden.
Nun habe ich nochmal alle Bewerbungen die ich in den Zeitraum geschrieben habe (6stück) eingereicht.
Ich bin gespannt ob wirklich nur die Bewerbungen ausreichend sind.
Ein Bekannter von mir bekam auch eine Nachzahlung und hatte als Nachweise auch nur Bewerbungen eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.