Kindergeldnachzahlungs Problem

21. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
veenom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldnachzahlungs Problem

Hallo!

Ich bräuchte mal dringend eine sachkundige Auskunft, da ich durch die Ämter mich einfach im Stich gelassen fühle und mich nicht sonderlich auskenne.

Zu meinem Fall:

Mein Bruder ist 19 Jahre alt. Er hatte im Februar 2009 Leistungen bei der ARGE beantragt. Er war die letzten Jahre im Heim. Im September 2008 allerdings (mit 18 Jahren) zog er zu einem Freund. Im Februar diesen Jahres zog er zu mir, da er nicht mehr bei seinem Freund wohnen konnte. Dann war ich mit ihm beim Amt und stellte einen Antrag.

Nach monatelangem hin und her bekam er (endlich) im Juni diesen Jahres die Zustimmung. Gleichzeitig auch eine Nachzahlung der Leistungen, welche seit dem Monat Februar offen waren.
Er wohnt auch seit Juni alleine in einer Wohnung, welche auch durch die ARGE gezahlt wird.

Allerdings hat er monatlich knapp 150 Euro zu wenig! Da die ARGE davon ausgeht das er Kindergeld bekommt. Er bekommt allerdings ja keines. Hat er auch noch nie! Wir machten dann im Juni einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse. Dieser wurde jetzt abgelehnt! Mit der Begründung, dass er sich an seinen Vater wenden solle, bzw. dieser das KG beantragen muss.
Allerdings kennt er seinen Vater ja nicht! Er war ja auch die letzen Jahre, bis September 2008 im Heim!

Auch die Mutter ist seit mehr als 10 Jahren "unbekannt".

Als mein Bruder vor ein paar Wochen bei der ARGE mit einer Person aus der Leistungsabteilung gesprochen hat, meinte diese: "wenn die Kindergeld Zahlung durch die Fam. Kasse nicht erfolgt, werden diese knapp 150 Euro von der ARGE gezahlt, auch nachgezhalt".

Nachdem die Ablehnung der Familienkasse per Post zugestellt war, gingen wir zur ARGE und schilderten den Fall. Doch dort wurde uns immer wieder das selbe erzählt "er habe Anspruch auf Kindergeld und wir sollen uns an die Fam. Kasse wenden bzw. der Fall müsse geprüft werden".

Mein Bedenken ist das nun wieder die Wochen und Monate verstreichen und sich nix tut! Denn meinem Bruder fehlen halt nun monatlich knapp 150 Euro!
Und da er alleine wohnt und keine Eltern vorweisen kann, ist das jede Menge Geld!

Nun die Frage:

An wen müssen wir uns nun strikt halten und penetrant nachhaken? ARGE oder Familien Kasse? Und wie sollen wir uns verhalten bzgl. einer Nachzahlung? Ich meine kann überhaupt eine geltend gemacht werden? Und falls ja, ab wann?

Für eine Antwort und Hilfe wäre ich sehr dankbar!


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-- Editiert am 21.08.2009 01:19

-- Editiert am 21.08.2009 01:21

-- Editiert am 21.08.2009 01:22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo veenom,

was macht Dein Bruder, ist er überhaupt selbst Kindergeldberechtigt?

Der erste Ansprechpartner wenn s.o. ja, wäre in diesem Fall die KG-Kasse. Alle nachweise mitnehmen. Wird trotzdem lange dauern. Dann mit den Antragsunterlagen zur Arge, damit diese den Fehlbetrag vorschießen.

SG

Berry

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#2
 Von 
veenom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kindergeldberechtigt, Ja. Er war die ganze Zeit Arbeitslos und macht ab September ein Jahr lang Schule.

Mit den Antragsunterlagen zur ARGE? Einen Antrag hatten wir schon gemacht, dieser wurde doch abgelehnt.....

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-- Editiert am 21.08.2009 01:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Natürlich mit den Antragsunterlagen der KG-Kasse zur Arge, als Nachweis für die Arge, dass bei der KG-kasse das KG (erst) beantragt worden ist.

SG

Berry

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#4
 Von 
veenom
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK. Und dann erhält er einen "Vorschuss"?
Wie soll ich das verstehen und vorallem wie verhält es sich mit der Nachzahlung? Ab wann kann diese geltend gemacht werden?

Als wir letzt bei der ARGE waren, meinte die Sachbearbeiterin und eine Person auus der Leistungsabteilung ein Vorschuss wäre nicht möglich, da er im "laufenden Bezug" sei!?!?!?

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-- Editiert am 21.08.2009 02:13

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