Kindergeldrückzahlung Stellungnahme

26. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
annabelle123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldrückzahlung Stellungnahme

Hallo liebe Forenmitglieder,

folgender Sachverhalt. Sohn Ü25 50 Prozent Behinderung macht eine Erstausbildung,bekommt Übergangsgeld.

Ich habe Mai 2023 einen Antrag auf Kindergeld gestellt und dieser wurde bewilligt,auch rückwirkend 6 Monate bezahlt, ich überweise ihm das Geld. Ab Juli 23 bekam er zusätzlich den Weiterbildungsbonus in Höhe von 150 Euro. Dies wurde zeitnah mitgeteilt und auch die halbjährlichen Überprüfungen. Es wurde weiter bezahlt.

Die Zuständigkeit änderte sich heuer in ein anderes Bundesland und jetzt bekomme ich ein Schreiben,dass mein Sohn gar keinen Anspruch gehabt hätte wegen dem Weiterbildungsgeld und soll knapp 7000 Euro zurückzahlen, aber zuerst Stellung beziehen und nichts überweisen.

Ich bin meinen Mitteilungspflichten nachgekommen und weiß jetzt nicht wie ich vorgehen soll. Widerspruch und gleich Erlass aus Billigkeitsgründen und extra diese Stellungsnahme ? Ich kann das definitiv nicht bezahlen, lebe von Bürgergeld und chronisch krank. Das hier so viel Zeit verstreicht 1,5 Jahre und weitergezahlt wird obwohl Veränderungen mitgeteilt wurden,kann ich nicht verstehen.

Vielen Dank im Vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37096 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von annabelle123123):
aber zuerst Stellung beziehen und nichts überweisen.
Was hindert dich? Ich würde das nun als erstes machen.

Zitat (von annabelle123123):
Die Zuständigkeit änderte sich heuer in ein anderes Bundesland
Warum?
Ein Umzug oder andere zuständige FK dürfte nicht die Ursache sein. Diese FK sieht irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllt.

Meist schreiben sie, welche Rechtsgrundlage gilt... damit sie rückfordern dürfen.

Kindergeld für Ü25 mit Behinderung... wird nur unter gewissen Voraussetzungen geleistet.
Zitat (von annabelle123123):
Ich kann das definitiv nicht bezahlen, ...
Das ist ja z.Zt. auch nicht verlangt. Die FK hat zu prüfen... deshalb erst deine Stellungnahme... und noch nichts überweisen.

50 Prozent Behinderung--- seit wann hat der Sohn diesen GdB 50?
Übergangsgeld--- von wem?
Weiterbildungsbonus---von wem?
Zitat (von annabelle123123):
kann ich nicht verstehen.
Bei Behörden dauert fast a-l-l-e-s immer ziemlich lange.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
annabelle123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hindert dich? Ich würde das nun als erstes machen.
Danke Es ist praktisch 1 Bescheid,dass der Erstbescheid vom letzten Jahr aufgehoben wurde §70 Abs.2 EStG

.Dieser ist mit Rechtsbehelfsbelehrung mit 4 Wochen Frist.Soll ich hier schon auch Widerspruch einlegen?

Der 2 Brief. ist die Gelegenheit zur Stellungnahme mit längerer Frist.





Übergangsgeld,Weiterbildungsgeld vom Jobcenter. Vorher hatte er nur eine Teilzeitstelle mit geringem Einkommen.

Zitat (von Anami):
Warum?
Ein Umzug oder andere zuständige FK dürfte nicht die Ursache sein. Diese FK sieht irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllt.

Gerade gefunden Zuständigkeit

Der Zentrale Kindergeldservice ist für Ihre Anträge rund um Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig, wenn Sie …

[u]Kindergeld für Kinder mit Behinderungen beziehen.
[/u]

50 Prozent Behinderung liegt schon Jahre vor.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37096 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von annabelle123123):
Es ist praktisch 1 Bescheid
Wie? Es kamen an 1 Tag 2 Briefe von der jetzt zuständigen FK? Beide mit gleichem Datum?

Zitat (von annabelle123123):
Der 2 Brief. ist die Gelegenheit zur Stellungnahme mit längerer Frist.
WANN endet diese Frist?

Zitat (von annabelle123123):
Soll ich hier schon auch Widerspruch einlegen?
WANN endet diese Frist ?
Evtl. könntest du nur fristwahrend Widerspruch erheben (ohne jede Begründung).

Wenn der Erstbescheid von Mai 23 aufgehoben wurde, heißt jetzt das Schreiben *Aufhebungsbescheid*.
Richtig?
Wenn ein 2. Brief dabei war, der dir erst mit längerer Frist eine Stellungnahme zulässt, dann kannst du zuerst Stellung dazu nehmen. Auf keinen Fall schon Geld überweisen.

Es gibt beim JC eine Integrationsfachkraft/IFK, die diese Gelder bewilligt hat. Die IFK kannte deinen Sohn schon vorher, auch die rechtl. Möglichkeiten.
Du könntest die beiden FK-Schreiben in Kopie dem JC zustellen und fragen, wie du damit umgehen sollst...

Wie kommen knapp 7.000,- zusammen?
Kindergeld bis Ende 22---> 219,- mtl.
Kindergeld ab 2023 ---> 250,- mtl.

Was für eine Erstausbildung ist das? Was für ein Abschluss soll erreicht werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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