Hallo liebe Forenmitglieder,
folgender Sachverhalt. Sohn Ü25 50 Prozent Behinderung macht eine Erstausbildung,bekommt Übergangsgeld.
Ich habe Mai 2023 einen Antrag auf Kindergeld gestellt und dieser wurde bewilligt,auch rückwirkend 6 Monate bezahlt, ich überweise ihm das Geld. Ab Juli 23 bekam er zusätzlich den Weiterbildungsbonus in Höhe von 150 Euro. Dies wurde zeitnah mitgeteilt und auch die halbjährlichen Überprüfungen. Es wurde weiter bezahlt.
Die Zuständigkeit änderte sich heuer in ein anderes Bundesland und jetzt bekomme ich ein Schreiben,dass mein Sohn gar keinen Anspruch gehabt hätte wegen dem Weiterbildungsgeld und soll knapp 7000 Euro zurückzahlen, aber zuerst Stellung beziehen und nichts überweisen.
Ich bin meinen Mitteilungspflichten nachgekommen und weiß jetzt nicht wie ich vorgehen soll. Widerspruch und gleich Erlass aus Billigkeitsgründen und extra diese Stellungsnahme ? Ich kann das definitiv nicht bezahlen, lebe von Bürgergeld und chronisch krank. Das hier so viel Zeit verstreicht 1,5 Jahre und weitergezahlt wird obwohl Veränderungen mitgeteilt wurden,kann ich nicht verstehen.
Vielen Dank im Vorraus
Kindergeldrückzahlung Stellungnahme
26. Dezember 2024
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Frage vom 26. Dezember 2024 | 12:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeldrückzahlung Stellungnahme
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2024 | 13:11
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Was hindert dich? Ich würde das nun als erstes machen.Zitataber zuerst Stellung beziehen und nichts überweisen. :
Warum?ZitatDie Zuständigkeit änderte sich heuer in ein anderes Bundesland :
Ein Umzug oder andere zuständige FK dürfte nicht die Ursache sein. Diese FK sieht irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllt.
Meist schreiben sie, welche Rechtsgrundlage gilt... damit sie rückfordern dürfen.
Kindergeld für Ü25 mit Behinderung... wird nur unter gewissen Voraussetzungen geleistet.
Das ist ja z.Zt. auch nicht verlangt. Die FK hat zu prüfen... deshalb erst deine Stellungnahme... und noch nichts überweisen.ZitatIch kann das definitiv nicht bezahlen, ... :
50 Prozent Behinderung--- seit wann hat der Sohn diesen GdB 50?
Übergangsgeld--- von wem?
Weiterbildungsbonus---von wem?
Bei Behörden dauert fast a-l-l-e-s immer ziemlich lange.Zitatkann ich nicht verstehen. :
#2
Antwort vom 26. Dezember 2024 | 14:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Es ist praktisch 1 Bescheid,dass der Erstbescheid vom letzten Jahr aufgehoben wurde §70 Abs.2 EStGZitatWas hindert dich? Ich würde das nun als erstes machen. :
.Dieser ist mit Rechtsbehelfsbelehrung mit 4 Wochen Frist.Soll ich hier schon auch Widerspruch einlegen?
Der 2 Brief. ist die Gelegenheit zur Stellungnahme mit längerer Frist.
Übergangsgeld,Weiterbildungsgeld vom Jobcenter. Vorher hatte er nur eine Teilzeitstelle mit geringem Einkommen.
ZitatWarum? :
Ein Umzug oder andere zuständige FK dürfte nicht die Ursache sein. Diese FK sieht irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllt.
Gerade gefunden Zuständigkeit
Der Zentrale Kindergeldservice ist für Ihre Anträge rund um Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig, wenn Sie …
[u]Kindergeld für Kinder mit Behinderungen beziehen.[/u]
50 Prozent Behinderung liegt schon Jahre vor.
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2024 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (37096 Beiträge, 6236x hilfreich)
Wie? Es kamen an 1 Tag 2 Briefe von der jetzt zuständigen FK? Beide mit gleichem Datum?ZitatEs ist praktisch 1 Bescheid :
WANN endet diese Frist?ZitatDer 2 Brief. ist die Gelegenheit zur Stellungnahme mit längerer Frist. :
WANN endet diese Frist ?ZitatSoll ich hier schon auch Widerspruch einlegen? :
Evtl. könntest du nur fristwahrend Widerspruch erheben (ohne jede Begründung).
Wenn der Erstbescheid von Mai 23 aufgehoben wurde, heißt jetzt das Schreiben *Aufhebungsbescheid*.
Richtig?
Wenn ein 2. Brief dabei war, der dir erst mit längerer Frist eine Stellungnahme zulässt, dann kannst du zuerst Stellung dazu nehmen. Auf keinen Fall schon Geld überweisen.
Es gibt beim JC eine Integrationsfachkraft/IFK, die diese Gelder bewilligt hat. Die IFK kannte deinen Sohn schon vorher, auch die rechtl. Möglichkeiten.
Du könntest die beiden FK-Schreiben in Kopie dem JC zustellen und fragen, wie du damit umgehen sollst...
Wie kommen knapp 7.000,- zusammen?
Kindergeld bis Ende 22---> 219,- mtl.
Kindergeld ab 2023 ---> 250,- mtl.
Was für eine Erstausbildung ist das? Was für ein Abschluss soll erreicht werden?
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